![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||
| ||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||
|
|
EVP-ED Prioritäten für 2004-2009
I. EINE WISSENSBASIERTE WIRTSCHAFT: FÖRDERUNG DER WETTBEWERBSFÄHIGKEIT Wettbewerbsfähigkeit ist der Schlüssel für wirtschaftliche Leistung. Damit Europa sich der globalen Wirtschaft anpassen und seine sozialen, wirtschaftlichen und umweltpolitischen Ziele erreichen kann, brauchen wir eine bessere Wettbewerbsfähigkeit Europas und müssen daher einen echten Binnenmarkt für Wissen und Forschung schaffen. In diesem Bereich jedoch muss Europa mehr Leistung erbringen. In Bezug auf die Forschung zum Beispiel liegt unser Wettbewerbsnachteil auf der Hand: Die Gesamtausgaben für Forschung in Europa sind weiterhin niedrig und unsere Wirtschaften sind weniger fähig, die Ergebnisse unserer wissenschaftlichen Arbeit wirtschaftlich umzusetzen. Um diese Schwäche zu abzulegen, benötigt Europa mehr Innovation und eine höhere Mobilität von Einzelpersonen und Ideen. I.1. Errichtung eines Raums des Wissens: Konzentration auf Bildung und lebenslanges Lernen Qualität ist der Schlüssel zu unserer Wettbewerbsfähigkeit. Die EVP-ED-Fraktion unterstützt mit Nachdruck die Schaffung eines Raum des Wissens, wie er bei den Europäischen Gipfeltreffen von Lissabon und Stockholm festgelegt wurde, da unser Kontinent dadurch über hochqualifizierte Humanressourcen verfügen wird. Im Rahmen der New Economy sollten bei der Erarbeitung der EU-Politiken die allgemeine und berufliche Bildung und die Zusammenarbeit mit dem Arbeitsmarkt als Schwerpunkte behandelt werden. Dies sind Schlüsselelemente bei der Entwicklung Europas zu einer wettbewerbsfähigen wissensbasierten Gesellschaft, aber auch bei der Festigung und Weitergabean die jüngeren Generationen der bedeutenden Stärke einer auf die Achtung und Förderung der Vielfalt beruhenden europäischen Identität. I.1.1 Aufbau einer echten Lernkultur Lebenslanges Lernen ist für alle Bürger von größter Bedeutung. Dies ist ein zentrales Element für die menschliche Entwicklung. Der Zugang zu qualitativ hochwertiger effektiver Bildung und Ausbildung muss verbessert werden, damit alle Bürger in der Wissensgesellschaft eine vollwertige Rolle übernehmen können. Jedoch geht unser Ziel geht darüber hinaus: Die Bildungs- und Ausbildungssysteme müssen die individuellen Bedürfnisse des Einzelnen sowie diejenigen der EU-Wirtschaft systematisch berücksichtigen. Die Hochschulen sollten diese Bedürfnisse bei der Aufstellung ihrer Studienprogramme systematisch in Betracht ziehen, um Bildung und lebenslanges Lernen mit den Möglichkeiten des Arbeitsmarktes zu vereinbaren. Auf diese Weise wird die Anpassungs- und „Beschäftigungsfähigkeit“ der Erwerbsbevölkerung - inklusive der älteren Generation - verbessert und ein Beitrag zur Senkung der Arbeitslosigkeit geleistet. I.1.2 Aus der Gemeinschaft soll ein führendes Leistungszentrum werden Damit die Bürger auf die Anforderungen einer wettbewerbsfähigen und High-Tech-basierten Wirtschaft vorbereitet und eingestellt sind, muss unsere Hochschulbildung international wettbewerbsfähiger und auch die Ausbildungssysteme mehr nach außen orientiert sein. Der Schwerpunkt muss auf Sprachkenntnisse und Mobilität in Europa gelegt werden. Die Bürger sollten ermutigt werden, zwei oder mehr Sprachen zu lernen und mindestens ein halbes Jahr im Ausland zu studieren. Unternehmertum und Selbständigkeit sollten in einer frühen Phase der Erziehung unterrichtet werden. Es ist zwingend erforderlich, dass auf steuerlichem Gebiet, in der Verwaltung, im Bereich der sozialen Sicherheit und in Bezug auf die Anerkennung von Berufsabschlüssen und Diplomen Hindernisse zur Mobilität überwunden und entsprechende Förderinstrumente entwickelt werden. Der Nutzung und Ausbildung in der Informationstechnologie sollte besonderer Nachdruck verliehen werden. Dieser Bereich bietet sehr viel Möglichkeiten und ist ein starkes Mittel für die soziale Integration zum Beispiel für Frauen und behinderte Personen. Die Programme Sokrates, Tempus, Leonardo da Vinci, Jugend, Erasmus Mundus und eLearning müssen sowohl im Hinblick auf ihre Ziele als auch betreffend ihrer Finanzierungsmittel ausgebaut und angepasst werden. Neuer Anreiz muss einem COMETT-Programm verliehen werden, das in seiner ursprünglichen Form entsprechend den spezifischen Zielsetzungen wieder hergestellt werden soll. Um die Programme effizienter zu gestalten, sollten Benchmarks gesetzt werden, so dass sie bei der anschließenden Programmplanung berücksichtigt werden können. Die Universitätszusammenarbeit, gemeinsame Master-Abschlüsse, die Anerkennung von Diplomen und der Erfahrungsaustausch betreffend Lehrmethoden und Wissen müssen gefördert werden. I.2. Priorität der Forschung als Schlüsselelement für Europas Wettbewerbsfähigkeit Die Forschung hat maßgeblichen Einfluss auf die wirtschaftliche Leistung Europas, seine Wettbewerbsfähigkeit und Handelsposition sowie auf die Schaffung von Arbeitsplätzen. In diesem Bereich befindet sich jedoch Europa im Hinblick auf die Investitionen und die Anzahl der Patentanträge im Hintertreffen gegenüber seinen Wettbewerbern, und ihre die Handelsbilanz für High-Tech-Produkte ist im Defizit. Europas Hauptschwäche liegt zweifelsohne in der Fragmentierung und Zersplitterung seiner Forschungstätigkeit. Hier kann Europa einen klaren Mehrwert einbringen. I.2.1 Erhöhung der Forschungsausgaben Europas auf mindestens 3 % des BIP Damit Europa in die Lage versetzt wird, sich mit seinen Konkurrenten messen zu können, müssen Anstrengungen unternommen werden, damit die F&E-Ausgaben auf mindestens 3 % des BIP erhöht werden (ein Drittel Ausgaben der öffentlichen Hand und zwei Drittel private Investitionen). Die EU gibt verglichen mit 2,7 % in den USA und 3 % in Japan nur 1,9 % ihres BIP für F&E aus. Von entscheidender Bedeutung ist es, für KMU den Zugang zu neuen Technologien zu erleichtern; dies gilt insbesondere für Unternehmen mit weniger als neun Beschäftigten, die beim Einsatz von IT auf mehr Hindernisse stoßen als Großunternehmen. Wir müssen Maßstäbe setzen und die tatsächliche industrielle Nutzung von Forschungsergebnissen verbessern. Dieses Thema ist eng mit der Einrichtung auf europäischer Ebene eines angemessenen und rechtssicheren Mechanismus für den Schutz des geistigen Eigentums, insbesondere mit einem Beschluss betreffend das Gemeinschaftspatent, verknüpft I.2.2 Schaffung eines funktionierenden europäischen Forschungsraums Schwerpunktlegung auf neue Technologien: Die industrielle Nutzung von Ergebnissen wissenschaftlicher Forschung in Bereichen wie Biotechnologie sowie Informations- und Kommunikationstechnologie ist der Hauptmotor für wirtschaftliches Wachstum. Europas Wettbewerbsfähigkeit wird in den kommenden Jahren erheblich von seiner Fähigkeit abhängen, neuer Technologien in Angriff zu nehmen und in diesen Bereichen eine führende Position zu erreichen. "Blue sky"-Grundlagenforschung muss als eine tatsächlich Mehrwert einbringende Forschung ausgebaut werden. „Die Blue-sky-Forschung von heute trägt zu den angewandten Technologien von morgen bei“. Durch die Unterstützung langfristiger Grundlagenforschung, wollen wir uns auf die Zukunft einstellen und dabei im Auge behalten, dass die Produktzyklen immer kürzer werden. Vorrangig ist hier eine mehr verbraucherorientierte Arbeit. Eine stärkere Zusammenarbeit zwischen öffentlichen und privaten Einrichtungen, der Ausbau der Hochschulforschung und die Erleichterung der Übernahme von Ergebnissen durch private Unternehmen sollten gefördert werden. Steuerliche Anreize sollten eine wichtige Rolle bei der Förderung der Forschung im privaten Sektor spielen. Die medizinische Forschung muss intensiviert werden, um die medizinische Behandlung zu verbessern und sich den neuen Herausforderungen des öffentlichen Gesundheitswesens zu stellen. Angemessene Finanzmittel müssen bereit gestellt werden, insbesondere für die Erforschung seltener und altersbedingter Krankheiten sowie des Phänomens der Resistenz gegen Antibiotika. Die Nahrungsmittelforschung ist ein weiterer Schwerpunkt, auf den wir zwecks Entwicklung sicherer und qualitativ hochwertiger Lebensmittel großen Wert legen. Insbesondere die bio-basierten Industriezweige müssen gestärkt werden. I.3. Schwerpunktlegung auf neue Technologien: Umgang mit den Herausforderungen des digitalen Zeitalters Die Entwicklung der digitalen Technologie beschleunigt die Konvergenz der Medien und macht gemeinsame Mindestvorschriften für den grenzüberschreitenden Umlauf audiovisueller Inhalte unerlässlich. Um die kulturelle Vielfalt zu fördern, muss das Recht auf eine unterstützende Politik im Bereich audiovisueller Medien auf nationaler sowie auf europäischer Ebene gewahrt werden. I.3.1 Erforschung des Potenzials der Biotechnologie Die EVP-ED-Fraktion ist der Ansicht, dass neuen Technologien, und insbesondere die Biotechnologie, potenziell in der Lage sind, vernünftige Lösungen für Umweltprobleme zu bieten und zur nachhaltigeren Entwicklung beizutragen. Diese Technologien könnten auch die Verfügbarkeit und Erschwinglichkeit von Nahrungsmittel verbessern und somit zur Verbesserung der menschlichen Gesundheit beitragen. Daher müssen diese neuen Technologien gefördert werden. Unsere Fraktion teilt nicht die Auffassung, dass Gentechnologie und Biotechnologie im Bereich der Medizin vorwiegend neue Möglichkeiten eröffnen, während sie in der Landwirtschaft dagegen mit Risiken verbunden sind. Vielmehr neigt die EVP-ED Fraktion zu glauben, dass auf beiden Gebieten große Chancen bestehen, die genutzt werden sollten, aber auch erhebliche Risiken, die es durch entsprechende Rechtsvorschriften abzufedern gilt. Was die ethischen Grenzen der Humangenetik angeht, beruht der Standpunkt der Fraktion auf den Beschlüssen des EVP-Kongresses „Eine Union gemeinsamer Werte“ in Berlin im Jahr 2001. I.3.2 Umgestaltung von „Fernsehen ohne Grenzen“ in eine EU-weite "Content"-Richtlinie Dieses Programm, das auf die Förderung einer weit reichenden Zusammenarbeit zwischen den Rundfunkanstalten abzielt, sollte in eine EU-weiten „Content“-Richtlinie weiter entwickelt werden, um die grenzüberschreitende Verbreitung audiovisueller Inhalte besser zu verwalten und eine starke und wettbewerbsfähige audiovisuelle Industrie in Europa, in der der private Sektor eine treibende Kraft sein sollte, zu befördern. Verzögerungen bei der Anpassung europäischer Rechtsvorschriften müssen vermieden werden, um weitere Lücken in der europäischen Technologie zu verhindern. Dennoch bestehen rechtliche Hindernisse für grenzüberschreitende Medien (z. B. Copyright). Diese Umgestaltung sollte den technologischen Wandel und die Marktveränderungen in Betracht ziehen Dies würde bedeuten, dass einerseits gemeinsame europäische Grundprinzipien (Menschenrechte, Schutz von Minderjährigen usw.) auf sämtliche audiovisuellen „Content“-Dienste angewendet werden müssten und dass andererseits überholte Vorschriften, die über Gebühr ins Detail gehen, was sich heute nicht mehr rechtfertigen lässt (einige Vorschriften für die Werbung, zwingend vorgeschriebene Quoten usw.), anzupassen bzw. zu streichen wären. Neue Formen kontrollierter Selbstregulierung für die neuen Medien müssen entwickelt werden. Alternative Regulierungsformen und Standardisierung scheinen effiziente und weniger bürokratische Mittel zur Schließung von Lücken im nationalen und europäischen Recht, z.B. im Bereich des Verbraucherschutzes, zu bieten. Bestehende Programme im Bereich der audiovisuellen Medien müssen weitergeführt und ausgebaut werden, insbesondere die EIB-Initiative „i2i visual“ und das MEDIA-Programm, mit dem Ziel einer größeren Verbreitung europäischer Werke außerhalb ihres Herkunftslandes. Um die weitere Entwicklung des dualen Systems im europäischen Rundfunk und Fernsehen sicherzustellen und gleichzeitig die bestehenden Wettbewerbsverzerrungen abzustellen, müssen die Mitgliedstaaten gemäß Protokoll von Amsterdam klar und deutlich den Auftrag der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten festlegen, um die öffentliche Finanzierung zu rechtfertigen I.3.3 Entwicklung einer neuen Generation von "Telecom" Um die europäische Wettbewerbsfähigkeit im Telekommunikationsbereich zu verbessern, streben wir eine Vereinfachung der Umsetzung von Rechtsvorschriften für diesen Bereich an. Von grundlegender Bedeutung dürfte auch die Sicherstellung der Internetsicherheit sein, da der Mangel an Sicherheit derzeit zu den größten Hindernissen für die Entwicklung des e-Business zählt. Die Erleichterung der Markteinführung der 3G-Telecom ist für die Wettbewerbsfähigkeit Europas ein bedeutendes Thema. Nicht minder wichtig ist jedoch eine reibungslose Konsolidierung der Marktteilnehmer sowie die Übertragung von Konzessionen im 3G-Bereich an Dritte. Notwendig wird es darüber hinaus sein, Regeln für eine gemeinsame Mobilfunknetz-Infrastruktur festzulegen. Als Schwerpunkt gelten in der EVP-ED-Fraktion die Förderung besserer Breitbandverbindungen und Infrastrukturen sowie die Verbesserung der e-Inhalte in der öffentlichen Verwaltung, im Gesundheitswesen und im Bildungssektor. Dabei geht es darum, den Bürgern leichten Zugang zu Informationen und bessere Dienstleistungen zu bieten. I.4. Aufbau einer qualitativ hochwertigen und unternehmerfreundlichen europäischen Wirtschaft Um es mit dem globalwirtschaftlichen Wettbewerb aufnehmen zu können, brauchen Unternehmen auch ein qualitativ hochwertiges und unternehmerförderndes Rechts- und Steuerumfeld. Deshalb muss großer Wert auf die wirksame und zeitnahe Umsetzung der Lissabon-Strategie sowie auf die Schaffung motivierender Rahmenbedingungen für Unternehmen gelegt werden. I.4.1 Umsetzung der Lissabonner Strategie für Strukturreformen: Schaffung eines klaren Fahrplans Bei der Umsetzung des Lissabonner Programms gibt es eine deutliche politische Untätigkeit und die Mitgliedstaaten ziehen sich von entscheidenden Strukturreformen zurück. Um eine zeitnahe Umsetzung der Reformen sicherzustellen, muss ein klarer Fahrplan mit festgelegten Schritten aufgestellt werden. Ein neuer Aktionsplan zur Strukturreform mit einem festen Zeitplan, der bis 2010 voll erfüllt werden muss, wird benötigt. Zudem sollten die Zielvorgaben aus der Lissabonner Strategie und insbesondere die folgenden Bereiche stärker in den Mittelpunkt gerückt werden: Öffentliche und private Investitionen, vor allem in das Humankapital und für FuE, Aufwertung des unternehmerischen Denkens in der europäischen Gesellschaft, Unterstützung der KMU und ein geringeres Gesamtbesteuerungsniveau in der EU. Angemessener Schutz von geistigem Eigentum: Da der Vorschlag der Kommission zum Europäischen Patent seit Jahren diskutiert wird, ohne dass bisher eine überzeugende Lösung gefunden wurde, könnte ein völlig neues Konzept für den Schutz von geistigem und gewerblichem einen Ausweg aus dieser Sackgasse bieten. Unsere Fraktion beabsichtigt, eine Initiative für einen neuen, kohärenten und zugänglicheren europäischen Patent einzubringen, die ein Gleichgewicht zwischen dem im Schutz sehr weitgehenden amerikanischen Ansatz und dem europäischen Ansatz, der auch auf das Schaffen von Anreizen für weitere Investitionstätigkeiten abzielt, finden soll. Andere Richtlinien über geistiges Eigentum (Software und Warenzeichen) werden dementsprechend überarbeitet werden müssen. Die Liberalisierung des Energiemarktes muss vollendet werden: Die EU arbeitet derzeit immer noch an einer vollständigen Deregulierung mit dem Ziel, für alle gleiche Voraussetzungen in den Strom- und Gasmärkten, die die beiden großen verbleibenden Monopolsektoren auf dem Binnenmarkt sind, zu schaffen. Sowohl Unternehmen als Privathaushalte müssen ihre Energieversorger entsprechend ihrem Bedarf frei wählen können. Wir brauchen einen harmonisierten gesetzlichen Rahmen, in dem ein geeigneter öffentlicher Dienst gewährleistet ist. Ein starker pan-europäischer Kapitalmarkt muss geschaffen werden, um die Betriebskapitalkosten in einem sich rasch verändernden Finanzumfeld zu senken. Unser Ziel ist es, den rechtzeitigen Abschluss des Aktionsplan für Finanzdienstleistungen bis spätestens 2005, wie in den Schlussfolgerungen von Lissabon vorgesehen, sicherzustellen. Mit diesem Prozess muss auch ein transparentes Finanzinformationssystem eingeführt werden, das eine effektive Vergleichbarkeit von Unternehmensergebnissen ermöglicht und eine geeignete und umfassende Aufsicht gewährleistet. Parallel dazu müssen die neuen Vorschriften über Vertragsrecht auf andere Quellen wie Obligationen, Wertpapiere und Versicherungsverträge ausgedehnt werden. I.4.2 "Corporate Governance": Schaffung gleicher Rahmenbedingungen im Bereich Gesellschaftsrecht Aufgrund der gesetzgeberischen Diskrepanzen im Gesellschaftsrecht – mit allen möglichen Kombinationen im Hinblick auf Struktur, Rechnungslegung und insbesondere Bestreitbarkeit der Kontrolle – können einige Unternehmen die Vorteile des Binnenmarktes nicht voll nutzen, während anderen übermäßige Vorteile gewährt werden. Die Harmonisierung des Gesellschaftsrechts ist daher dringend benötigt, um gleiche Rahmenbedingungen für die europäischen Unternehmen zu schaffen. Neue Initiativen für den Ersatz der 5. Richtlinie über das Gesellschaftsrecht, bei der man zu keiner gemeinsamen Position gelangen konnte, müssen auf den Weg gebracht werden. Zudem müssen Rahmenbedingungen für eine tatsächliche europäische Aktiengesellschaft geschaffen werden, die die Schaffung einer völlig neuen europäischen Aktiengesellschaft ermöglichen, welche nicht auf eine Fusion bereits bestehender Firmen zurück zu führen ist. Der Bericht Winter II, der im November 2002 veröffentlicht wurde, enthält konkrete Vorschläge: Unsere Fraktion, die ihren Standpunkt in dieser Angelegenheit noch nicht endgültig festgelegt hat, wird neue Initiativen zur öffentlichen Kapitalgesellschaft sowie auch für private Kapitalgesellschaften vorlegen, für die flexiblere gemeinsame Vorschriften erforderlich sind, damit die KMU ebenfalls vom Binnenmarkt profitieren können. I.4.3 Unternehmerisches Denken und ein günstiges Umfeld für KMU Um im globalwirtschaftlichen Wettbewerb bestehen zu können, brauchen Unternehmen auch qualitativ hochwertige Rahmenbedingungen im Sinne eines Rechts- und Finanzrahmens, die entsprechenden Infrastrukturen sowie Steuersysteme. Deshalb muss großer Wert auf die Schaffung motivierender Rahmenbedingungen für Unternehmen gelegt werden. Eine Voraussetzung besteht darin, Subventionen, unsichtbare Schranken und andere Marktverzerrungen abzuschaffen und auf wirksame Wettbewerbsregeln zu bauen. Ganz obenan steht für uns jedoch die Schaffung eines unternehmerfreundlichen Umfelds, das die Lage der Unternehmen in Europa verbessert, indem vor allem die sperrige Bürokratie auf ein Mindestmaß reduziert und bei Rechtsvorschriften eine systematische Abschätzung der Auswirkungen auf die Unternehmenskosten vorgenommen wird. Die EVP-ED-Fraktion möchte die Gründung neuer Unternehmen dadurch fördern, dass rechtliche Barrieren abgebaut werden und der Zugang zu Gründungs- und Risikokapital erleichtert wird. In diesem Zusammenhang sollten all die unterschiedlichen Neugründungsmodelle geprüft und der Austausch optimalen Praktiken zwischen den Mitgliedstaaten unterstützt werden. Unternehmergeist, selbstständiges Handeln und Verantwortungsbewusstsein müssen bereits in den frühen Bildungsstadien gefördert werden. Schaffung besserer Rahmenbedingungen für KMU: Die kleinen und mittelständischen Unternehmen sind der Motor der europäischen Wirtschaft. Mehr als 99 % der Unternehmen in der EU sind KMU. Sie stellen 66 % aller Arbeitsplätze bereit und tragen damit zum Wirtschaftswachstum bei. Sie müssen also innerhalb der EU angemessen geschützt und gefördert werden, und ihnen dürfen keine unnötigen Lasten auferlegt werden. Voraussetzung für das Erreichen der Ziele von Lissabon ist die Umsetzung der KMU-Charta. Das setzt unter anderem Folgendes voraus:
I.4.4 Schaffung eines integrierten Versorgungsmarktes Ein gerechter und ausgewogener Liberalisierungsprozess des Versorgungsmarktes zur Vermeidung ungerechten Wettbewerbs sollte die zukünftige Versorgung der europäischen Bürger und Unternehmen mit Waren und Dienstleistungen zu angemessenen Preisen sicherstellen. I.4.5 Wettbewerbsfähige Steuersysteme und niedrigere Steuern Der Grundsatz möglichst niedriger Steuern steht im Mittelpunkt des Wirtschaftsmodells der EVP/ED Fraktion, da es das Anliegen aller Mitte- und Mitte-Rechts-Parteien ist, in der Wirtschaft Wohlstand zu erzeugen und private Initiativen zu unterstützen. Hohe Steuern belasten den privaten Sektor und die Bürger und ziehen ein stärkeres Eingreifen des Staates in wirtschaftliche Angelegenheiten zum Nachteil der Eigeninitiative nach sich. Nicht genug, dass die verschiedenen Steuersysteme komplex und inkonsistent sind, sie stellen zudem massive Hindernisse für die grenzüberschreitenden Tätigkeiten und den freien Waren-. Personen- und Kapitalverkehr dar. Daher sollten weitere Schritte zur Reformierung der Steuersysteme unternommen und möglichst rasch ein endgültiges Mehrwertsteuersystems auf der Grundlage des „Herkunftsland-Prinzips“ angenommen werden. Auf diese Weise erlangen die Steuersysteme der EUMitgliedstaaten einen neutralen, dem Wettbewerb dienlichen Charakter. Wir wollen einen gerechten und wirksamen Wettbewerb der Steuersysteme. Unser Modell stützt sich auf eine abgestimmte Definition der Steuerbemessungsgrundlage der für den Binnenmarkt relevanten Steuern, wobei den Mitgliedstaaten die Wahl der Steuerhöhe freigestellt bleibt. Das erzeugt einen gesunden Steuerwettbewerb, da die Unternehmen die Möglichkeit erhalten, ihren Standort in einem möglichst transparenten Umfeld zu wählen und zur Senkung des Verwaltungsaufwands gegebenenfalls die Produktion zu verlagern. Durch Gewährleistung einer effizienten Kapitalallokation werden zugleich auch grenzüberschreitende Aktivitäten gefördert und im Gegenzug die Wirtschaft als Ganzes angekurbelt. Steuern ohne Auswirkung auf das Funktionieren des Binnenmarktes sollten voll den Mitgliedstaaten überlassen bleiben. Ein Unternehmensbesteuerungssystem, das grenzüberschreitende Tätigkeiten ebenso fördert und dabei den Abbau steuerlicher Hindernisse, die das reibungslose Funktionieren des Binnenmarktes gefährden, durch Einführung einer konsolidierten Körperschaftssteuerbasis für gemäß dem europäischen Unternehmensstatut gegründete Unternehmen bzw. dadurch, dass Unternehmen, die in mehreren Mitgliedstaaten tätig sind, von dieser Möglichkeit Gebrauch machen können, ist eines der wichtigsten Anliegen unserer Fraktion. Ein endgültiges Mehrwertsteuersystem auf der Grundlage des „Herkunftsland“-Prinzips ist eine bessere Lösung, um Störungen im Binnenmarkt zu vermeiden. Der neue Ansatz der Kommission, der lediglich auf die „Verbesserung des Übergangssystems“, das mit der 6. Mehrwertsteuerrichtlinie eingeführt wurde, abzielt, wird von uns abgelehnt. I.5 Eine wettbewerbsfähige europäische Verkehrspolitik: Gewährleistung effizienter Verkehrsverbindungen In der erweiterten Union werden wirksame und schnelle Verkehrsverbindungen großen Einfluss auf die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft haben, da fast die Hälfte des gesamten Waren- und Reiseverkehrs über die Transeuropäischen Netze (TEN) geht. Sie sind für die EU absolut lebenswichtig. Bestehende Engpässe in den Verkehrsnetzen müssen abgeschafft und es muss eine Lösung für das wachsende Ungleichgewicht zwischen Beförderungsarten und zwischen Regionen gefunden werden. Die Transeuropäischen Netze müssen erweitert werden, damit die Verkehrsnetze in den neuen Mitgliedstaaten auf ein hohes Niveau gebracht und leitungsfähige Verbindungen zu den bestehenden Netzen der 15 Altmitgliedstaaten gewährleistet werden. Gleichzeitig muss ein fairer Wettbewerb der Beförderungsarten untereinander gewährleistet werden sowie die Bau- und Instandehaltungskosten der TEN auf die Benutzer abgewälzt werden. Zur Einrichtung eines effizienten Schienenmarktes in der Union müssen die nationalen Schienennetze geöffnet und der Zugang neuer Unternehmen zum Markt erleichtert werden. Zur Schaffung angemessener Wettbewerbsbedingungen für Zulieferer von Verkehrsdienstleistern und Nutzern müssen die Beziehungen zu Drittländern, insbesondere im Hinblick auf den Luft- und Seeverkehr, auf gemeinschaftlicher Ebene behandelt werden. Die Umsetzung des Konzepts eines europäischen Binnenmarktes im europäischen Luftraum mit einer einheitlichen Luftraumkontrolle muss sichergestellt werden. Ein hohes Sicherheitsniveau im See-, Schienen- und Luftverkehr ist ein wichtiger Bestandteil einer umfassenden Verkehrspolitik. Eine tatsächliche Anwendung der Gesetzgebung über Verkehrssicherheit muss gewährleistet werden und die Sanktionsmaßnahmen bei Nichtbeachtung müssen harmonisiert werden. Die Tätigkeit der neuen Europäischen Bahnagentur, die für Sicherheit gemeinschaftsweit sorgen soll, wird bewertet werden müssen. II. NACHHALTIGE ENTWICKLUNG: BAUEN FÜR DIE ZUKUNFT Wir wollen eine umfassende Politik, die auf eine dynamische, umweltfreundliche und sozial verantwortungsbewusste Marktwirtschaft gestützt ist. Unsere Vision stützt sich auf das Konzept der nachhaltigen Entwicklung, das alle Bereiche der Rechtsetzung von der Umwelt-, der Regionalpolitik bis zu den Wirtschafts-, Energie-, Verkehrs- und Agrarpolitiken sowie auch die Handelsbeziehungen beeinflussen muss. Um eine wettbewerbsfähige und ökologisch gesunde Union für uns und künftige Generationen bauen zu können, müssen wir die Verknüpfungen zwischen gesunder Umwelt und starker Wirtschaft stärken. Die mit der progressiven Einführung eines langfristigen umwelt- und sozialverantwortlichen Modells des wirtschaftlichen Wachstums verknüpften Möglichkeiten sind überaus groß, da dieser Prozess die Entwicklung von Forschung und neuen Industrien und Technologien anregen und somit die Schaffung von neuen Arbeitsplätzen ermöglichen wird. Das Konzept der nachhaltigen Entwicklung kann aber nicht von oben bestimmt werden. Eine Überregulierung würde den Prozess abtöten. Wir glauben, dass der Schlüssel zum Erfolg zu finden ist in:
II.1. Förderung des gemeinsamen europäischen Erbes Unsere Zukunft entscheiden wir. Die EVP-ED-Fraktion hat eine klare Entscheidung zugunstgen einer saubereren Umwelt und nachhaltigen Entwicklung getroffen. Der Schutz des Menschen und seiner Umwelt, seines geschichtlichen und natürlichen Erbes muss in den Mittelpunkt der europäischen Politiken rücken. Der Klimawandel und seine möglichen Auswirkungen, die Luftverschmutzung in den Städten, die Schädigung der städtischen Umwelt, die Nebeneffekte des Wachstums und sonstige Umweltstörungen belasten den Alltag der Bürger sowohl in wirtschaftlicher und sozialer als auch in gesundheitlicher Hinsicht. Darauf müssen wir schnellstens und entschieden reagieren. II.1.1 Förderung einer sicheren Umwelt: Das Recht auf eine gesunde Umwelt Realität werden lassen Die jüngsten Naturkatastrophen (Flutkatastrophen, Stürme etc.) haben ernsthafte Sorgen über die Auswirkungen der Klimaveränderung aufleben lassen. Gleichermaßen hat die Havarie des Erdöltankers Erika vor der französischen Küste und dann wieder auf ähnliche Weise der Prestige die Erfordernis einer Stärkung des Systems der Umwelthaftung deutlich gemacht. Es ist unsere Pflicht im Hinblick auf die Lebensqualität sowohl der europäischen Bürger als auch der zukünftigen Generationen für einen Mechanismus zu sorgen, der dem Recht auf eine gesunde Umwelt Substanz verleiht. Richtige Umsetzung und genaue Überwachung der strengen europäischen Umweltgesetzgebung und eine bessere Bewertung zukünftiger Gesetzeswerke sind eine der Vorbedingungen auf dem Weg, global führend im Umweltschutz zu werden. Ein echtes System der umweltpolitischen Verantwortung würde das Recht des Bürgers auf eine gesunde Umwelt konkretisieren. Dieses System einer tatsächlichen Umwelthaftung würde auf dem „Verursacherprinzip“ beruhen und auch angemessene Kontrollen, Sanktions- und Ausgleichsmaßnahmen umfassen. Die Bekämpfung der Klimaveränderung bleibt unsere höchste Priorität. Europa hat hier einen eindeutig zukunftsorientierten Weg zugunsten einer sauberen Welt eingeschlagen, indem es sich mit dem Kyoto-Protokoll verpflichtet hat, seine Treibhausgas-Emissionen bis 2010 um 8 % zu senken. Unsere Fraktion befürwortet einen europäischen Fahrplan für eine schnelle und konkrete Umsetzung des Kyoto-Protokolls. Sie selbst wird eine umfassende politische Initiative vorschlagen, die darauf abzielen wird, die EU in diesem Bereich weltweit führend zu machen. Die Verbesserung der Umwelt in Stadtgebieten soll ein weiterer zentraler Punkt sein. 80 % der Bevölkerung leben heute in Stadtgebieten und sind permanenten Belastungen (Lärm, Luftverschmutzung, Verkehr, Müll, Allergien und Stress) ausgesetzt, die die öffentliche Gesundheit beeinträchtigen. Enormer Handlungsbedarf ist insbesondere im Bereich der Kraftstoffqualität und Motorensauberkeit sowie bei den Investitionen zur Reduzierung des Kraftstoffverbrauchs von Fahrzeugen erforderlich. Bewusstseinskampagnen müssen bei den Bürgern durchgeführt werden, um die Nutzung erneuerbarer Energien zu fördern. In Übereinstimmung mit dem Subsidiaritätsprinzip ist darüber hinaus eine umsichtige Flächennutzungsplanung zur Erhaltung der städtischen Umwelt wichtig. Die Artenvielfalt der EU ist Bestandteil des Erbes unserer Bürger. Durch die neuen Mitgliedstaaten steigt die Zahl der noch intakten Landschaften, Wälder und Feuchtgebiete deutlich. Nun sind wir dafür verantwortlich, dass diese Flächen erhalten bleiben und wir sie künftigen Generationen als Erbe übergeben können. Die EVP-ED-Fraktion ist entschlossen, eine Gemeinschaftsaktion einzuleiten, um den Beitrag von Wissenschaft und Technik zur nachhaltigen Entwicklung zu verstärken, und dabei insbesondere auf die Förderung eines besseren Verständnisses der Zusammenhänge zwischen der Umwelt und technologischen Entwicklungen hinzuwirken. II.1.2 Förderung der sauberen Energieerzeugung und einer nachhaltigen Verkehrspolitik Die Bekämpfung der Klimaveränderung ist für die Union eine absolute Priorität und zugleich eine bedeutende Herausforderung. Die Europäische Union ist eine energieintensive Wirtschaft: Der Verbrauch steigt jährlich um 1 % bis 2 % und beruht im wesentlichen auf fossilen Brennstoffen. 94 % des durch menschliche Tätigkeit erzeugten CO2 in Europa kann dem Energiesektor zugeschrieben werden. Das ist langfristig nicht tragbar: Europa muss sein Energieversorgungssystem dringend neu überprüfen. Der Ausbau der Erzeugung und Nutzung erneuerbarer Energiequellen muss gefördert werden. Wir müssen die Investitionsmöglichkeiten in erneuerbare Energien hervorheben und den Zugang zu Fördergeldern für Projekte in Schlüsselsektoren wie etwa Sonne, Wind und Biomasse unterstützen, damit wir Anreize für die Nutzung dieser Energiequellen schaffen und diese sich durchsetzen können. Dennoch ist unser Aktionsradius eingeschränkt: Während wir die Reduzierung der Energieintensität in unserer Wirtschaft und eine höhere Energieeffizienz sicherstellen wollen, müssen wir, unter strikter Einhaltung hoher Sicherheitsstandards sowie der nationalen Entscheidungen, den Anteil der Kernenergie aufrechterhalten. Die Entwicklung neuer, effizienterer und kostengünstigerer Reaktorauslegungen muss durch den Ausbau der Erforschung von Kernspaltungsreaktoren und des Umgangs mit bestrahlten Kernbrennstoffen und Strahlenmüll verstärkt werden. Dabei müssen wir auch sicherstellen, dass die neuen Mitgliedstaaten die gleichen hohen Normen für nukleare Sicherheit anwenden und sich strengstens an ihre Verpflichtungen zum Abschalten alter Atomkraftwerke halten. Eine neue umweltfreundlichere Verkehrspolitik bedeutet, den Zusammenhang zwischen der kontinuierlichen Verkehrszunahme und dem Wirtschaftswachstum aufzubrechen. Um die Belastung der Umwelt zu verringern und Verkehrsstaus zu vermeiden sind drastische Veränderungen bei unseren Verkehrsmitteln und unseren diesbezüglichen Gewohnheiten - und insbesondere eine eine rationalere Nutzung der verschiedenen Verkehrsmittel - erforderlich. Das bedeutet eine Verschiebung des Gleichgewichts zwischen den verschiedenen Beförderungsarten zugunsten der weniger umweltverschmutzenden, insbesondere in Stadtgebieten, wobei der Güterferntransport auf umweltschonendere Beförderungsarten (Bahn, Binnen- und Küstenschifffahrt) verlegt werden muss. Eine ausgeglichene Errichtung der Transeuropäischen Netze (TEN), um das wachsende Ungleichgewicht zwischen den Regionen umzukehren und die wirtschaftliche Entwicklung der Randregionen insbesondere in den neuen Mitgliedstaaten zu erleichtern, muss mit der Entwicklung eines kostengünstigen Beförderungssystems einhergehen. II.2. Nachhaltiges Wachstum in einer integrierteren Gesellschaft Um ein nachhaltiges Wachstum in einer integrierteren Gesellschaft zu erzielen, muss die makro-ökonomische Stabilität aufrecht erhalten, Investitionen gefördert und die unannehmbar hohe Arbeitslosigkeit reduziert werden. Unsere Vision stützt sich auf den freien Markt – und nicht auf den Staat – zur Förderung von Wachstum, Chancen für alle und sozialen Fortschritt. Denn wirklich sozial zu sein bedeutet in erster Linie die Schaffung von Arbeitsplätzen und den Abbau von Arbeitslosigkeit. Eine Marktwirtschaft, die sich auf die Grundsätze der Verantwortung des Einzelnen, Wettbewerb und tatsächlicher sozialer Verantwortung stützt, ist der beste Weg zur Förderung eines höheren Wachstums in einer sozial integrierten Gesellschaft. II.2.1 Gewährleistung eines stärkeren Wachstums und höherer Investitionen: Verbesserung der Rahmenbedingungen für Unternehmen Um Wirtschaft und Investitionstätigkeit anzukurbeln, sind weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Unternehmen und der Liberalisierung der Märkte notwendig. Die Bewertung der Auswirkung der Gesetzgebung und Umweltmaßnahmen auf die Betriebskosten muss systematisiert und die schwerfällige Bürokratie und Verwaltungsvorschriften, die insbesondere den KMU so sehr schaden, müssen abgeschafft werden. Es müssen Anreize für Firmengründungen geschaffen werden, und der Zugang zu Existenzgründungs- und Wagniskapital ist zu erleichtern: Wir müssen es einfach machen, in Europa eine Firma zu gründen. Die Erbringung von öffentlichen Dienstleistungen durch den Privatsektor muss gefördert und somit die Möglichkeiten der Verbraucherentscheidung erweitert werden. Wettbewerb wird zur Preissenkung und Verbesserung der Qualität der Dienstleistungen beitragen, während die Regierungen Normen hinsichtlich der Gewährleistung von gleichen und allgemeinen Erbringungen von Dienstleistungen von allgemeinem Interesse setzen wird. II.2.2 Schaffung von Arbeitsplätzen und Gewährleistung der gegenseitigen Unterstützung Die Schaffung von Arbeitsplätzen ist für das Überleben Europas von entscheidender Bedeutung. Das ist mit Sicherheit auch sozial weitaus verträglicher als eine Zerstörung von Arbeitsplätzen. Die Arbeitslosenrate ist in weiten Teilen Europas unannehmbar hoch, sozial untragbar und finanziell nicht durchzuhalten. Bessere Chancen für Arbeitslose, Arbeitsmarktreformen, Investitionen in das Humankapital und lebenslanges Lernen sind deshalb Dreh- und Angelpunkte unserer Politik. Aus diesem Grund müssen Verwaltungshindernisse für einen flexibleren Arbeitsmarkt ausgeräumt und die Ausbildung zur Förderung der Dynamik und Verbesserung der beruflichen Fertigkeiten systematisiert werden. Passive Maßnahmen zur Unterstützung von Arbeitslosen können nur eine kurzfristige Lösung sein. Um die Ziele von Lissabon zu erreichen und die Produktivität zu steigern, kommt es darauf an, Flexibilität und Sicherheit am Arbeitsplatz zu verstärken, unternehmerisches Denken zu fördern und die Beschäftigungsfähigkeit der Arbeitslosen und Integration von sozial ausgegrenzten Personen zu verbessern. Die Grundversorgung durch die Sozialversicherungssysteme muss erhalten bleiben für all jene, die nicht für sich selbst sorgen können, auch wenn Reformen der derzeitigen Regelungen nötig erscheinen. Der Grundsatz der gegenseitigen Unterstützung sollte der Kern des europäischen Sozialmodells bleiben. Die Bürger haben ein Recht darauf, sich auf nationale Unterstützung und Solidarität verlassen zu können, wenn sie durch Krankheit, Arbeitslosigkeit oder sonstige Risiken, die möglicherweise zur einer Verringerung ihrer Mittel und der Mittel ihrer Familie führen, in schwierige Situationen geraten. II.2.3 Soziale Integration Wir streben eine neue Qualität der Chancengleichheit an. Hauptmaxime unserer Politik ist es, niemanden zu behindern oder zurückzulassen. Im Hinblick auf die soziale Integration und Kohäsion der Union streben wir „faire Chancen für jeden Einzelnen“ an. Um das zu erreichen, muss der Bekämpfung der sozialen Ausgrenzung besondere Bedeutung beigemessen werden, von der heute immer mehr Menschen betroffen sind, Frauen wie auch jüngere Menschen und Minderheiten. Besonderes Augenmerk sollte den Erwartungen junger Menschen gewidmet werden. Beim „Jugend“-Programm sollen Jugendliche mit Schwierigkeiten bei der wirtschaftlichen und sozialen Integration stärker berücksichtigt werden. Die Sozial- und Bildungsrolle des Sports als Faktor der Integration und Teilnahme am gesellschaftlichen Leben, als Mittel zur Förderung von Sportlichkeit, Toleranz und Achtung von Regeln und Unterschieden und zur Bekämpfung von Ausgrenzung, Fremdenfeindlichkeit und Rassismus sollte stärker betont und besser genutzt werden. Im Vertrag sollte der besondere Charakter des Sports unter spezieller Beachtung seiner sozialen Rolle ausdrücklich anerkannt werden. Stärkere Beachtung finden sollten auch die Rolle des Sports in der Bildung im Zusammenhang mit offiziellen Bildungsprogrammen (Schullehrplänen) oder informellen Aktivitäten (Förderung des Freizeitsektors und der Rolle der Sportvereine oder -verbände). Diese Konzepte werden von der EVP-ED-Fraktion umfassend mitgetragen und unterstützt. Priorität genießen darüber hinaus die Maßnahmen zur Bekämpfung des Dopings im Sport. Eine hohe Lebensqualität für Ältere, die einen wachsenden Teil der Bevölkerung bilden, muss eine Priorität sein. Dennoch leidet ein unverhältnismäßig hoher Teil der älteren Menschen unter Isolation und Armut. Ihre besonderen Bedürfnisse und Erwartungen müssen in die europäische Grundsatzpolitik aufgenommen werden. Die Förderung der Chancengleichheit für Frauen und die Eliminierung jeder Art von Diskriminierung muss in den Gemeinschaftspolitiken betrieben werden. Wichtig ist die Verabschiedung konkreter Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie wie die Verbesserung des Angebots an Kindergärten oder eine Verstärkung der Unterstützung für Mütter und eine Reduktion ihrer Sozialversicherungsbeiträge. Nach den Beschlüssen, die auf dem Europäischen Rat von Barcelona verabschiedet worden sind, trägt die Implementierung solcher Maßnahmen zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung bei. Die Beseitigung der Armut, die Förderung von sozialer Entwicklung sowie die Verbesserung der Gesundheit zählen zu den wichtigsten Herausforderungen im Zusammenhang mit der globalen Dimension der nachhaltigen Entwicklung. II.3. Die Herausforderungen einer älter werdenden Bevölkerung bewältigen Durch den Anstieg der Lebenserwartung, also die im Verhältnis zur erwerbstätigen Bevölkerung steigende Zahl von Bürgern im Ruhestand, sind die öffentlichen Rentensysteme unter extremen finanziellen Druck geraten. Der Altersabhängigkeitsquotient der EU wird im Zeitraum 2000 bis 2050 von ungefähr 24 % auf 49 %, also auf mehr als das Doppelte ansteigen. Auf jede ältere Person in der EU entfallen dann nicht mehr vier, sondern nur noch zwei Personen im erwerbsfähigen Alter. Durchgreifende Reformen sind also dringend nötig, wenn die öffentlichen Sozialversicherungssysteme langfristig finanzierbar sein sollen. Um die Auswirkungen des demographischen Wandels bewältigen zu können, ist eine Reihe von nichtausschließlichen, sondern ergänzenden Maßnahmen notwendig, die in den EU-Mitgliedstaaten ergriffen werden sollten, damit das finanzielle Gleichgewicht zum Teil wieder hergestellt werden kann. II.3.1 Das Pensionsalter sollte heraufgesetzt werden1. Da die Menschen länger leben, sollten sie auch länger arbeiten und somit als Voraussetzung für einen vollen Anspruch auf Ruhestandsgeld für einen längeren Zeitraum zum nationalen Rentensystem beitragen. II.3.2 Die Beteiligung der über 55-Jährigen am Arbeitsmarkt sollte erhöht werden. In den meisten europäischen Ländern beteiligt sich ein verhältnismäßig geringer Anteil der Personen über 55 am Arbeitsmarkt, was insbesondere auf die sehr kostspieligen Möglichkeiten für den vorzeitigen Ruhestand zurückzuführen ist. Die Fälle von Vorruhestand sollten, zum Beispiel durch steuerliche Anreize, so weit wie möglich verringert und das Rentenalter heraufgesetzt werden. II.3.3 Kapitalfinanzierte Renten müssen mit Nachdruck gefördert werden. Für eine nachhaltige Lösung der Rentenfinanzierung ist ein angemessenes Gleichgewicht zwischen staatlichen, betrieblichen und privaten Rentensystemen erforderlich. Der Anteil der „Pay-as-you-go“-Systeme sollte zunehmend reduziert werden, während die Solidargemeinschaft durch eine geeignete staatliche Rentenleistung sichergestellt wird. II.3.4 Die Notwendigkeit, höhere Geburtenraten zu fördern, sollte berücksichtigt werden. Einwanderung ist keine langfristige Lösung zur Bekämpfung der Auswirkungen des demographischen Wandels. Eine weise Lösung besteht in der Förderung höherer Geburtenraten durch Schaffung einer geeigneten Umgebung insbesondere für Frauen, die am Arbeitsleben teilnehmen wollen. II.4. Erhaltung der Regionen: die Schaffung einer wohlhabenderen Union durch Zusammenarbeit Die Politik des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts der Union spielt eine Schlüsselrolle für weniger entwickelte Regionen und der Verringerung der Entwicklungsschere zwischen ihnen und der Möglichkeit, dass Regionen in Wohlstand leben können. Sie ist somit das Schlüsselelement auf dem Weg zu einer stabilen, sozial integrativen und von Zusammenhalt geprägten Europäischen Union. II.4.1 Die Anpassung der wirtschaftlichen und sozialen Kohäsionspolitiken an einen neuen geopolitischen Rahmen Die „Schaffung von Zusammenhalt“ in der soeben erweiterten Union stellt für die strukturpolitischen Instrumente eine nie da gewesene Herausforderung dar. In der bevorstehenden Legislaturperiode steht die Union vor der Herausforderung, zwei grundsätzliche Anforderungen in Einklang zu bringen: Die Solidarität mit den neuen Mitgliedstaaten und die Unterstützung der strukturellen Entwicklung der derzeit weniger begünstigten Regionen. Die Strukturpolitiken müssen neu bewertet werden, um dem wachsenden Bedarf an Infrastruktur und sozialer Entwicklung mit anteilig geringeren finanziellen Mittel gerecht zu werden. Da die Unterschiede im Entwicklungsstand zwischen den Regionen mit der Erweiterung gewachsen sind, ist folglich ein höheres Maß an Effizienz und Solidarität erforderlich, um unsere Ziele im Hinblick auf den Zusammenhalt zu erreichen. Zur Vorbereitung der Neudefinition der Finanzübersicht der gemeinschaftlichen Kohäsionspolitik müssen die Politiken besser koordiniert werden, damit sie an den neuen europäischen geopolitischen Rahmen angeglichen werden können, und ein optimaler Einsatz der regionalen Ressourcen muss Priorität bekommen. Die Rahmenbedingungen für die Entwicklung der Infrastruktur und für nachhaltige Projekte müssen festgesetzt und ihre Umsetzung muss genauestens beobachtet werden. Verzögerungsfaktoren müssen beseitigt werden – anstatt lediglich deren Auswirkungen zu korrigieren –, und bei der Allokation von Mitteln muss die Transparenz gewährleistet sein. II.4.2 Entwicklung eines nachhaltigen und qualitativ hochwertigen Fremdenverkehrs 5 % der Erwerbstätigen in der Gemeinschaft arbeiten im Fremdenverkehr. Er hat erheblichen Einfluss auf die regionalen Beschäftigungsquoten. Um das touristische Potential in Europa anzukurbeln und damit die historischen, kulturellen und gastronomischen Reichtümer der Regionen der Union zu fördern, sollte die Union in die Lage versetzt werden, durch die Auswahl guter Praktiken die Anstrengungen auf dem Weg zu einem dynamischen und qualitativ hochwertigen Fremdenverkehr zu koordinieren. II.4.3 Förderung der europäischen Kultur Europas Reichtum liegt in seiner kulturellen Eigenheit und Vielfalt. Dieses gemeinsame Erbe muss geschützt und der europäische kulturelle Raum muss sichtbar präsent gemacht werden. Europas regionale Kulturen und Sprachen und seine Eigenheit im Bereich Medien und Film müssen mit Nachdruck gefördert werden. Die staatlich finanzierten Rundfunk- und Fernsehanstalten, deren Bedeutung für die Vermittlung der kulturellen Vielfalt im Protokoll vom Amsterdam anerkannt wird, sollten auf diesem Gebiet praktisches Engagement zeigen. Das Begreifen des geschichtlichen und kulturellen Erbes Europas sollte auch eine besondere Beachtung Mittel- und Osteuropas einschließen, die vor der Wiederherstellung einer pluralistischen Demokratie in dieser Region häufig unbeachtet blieben. Zu diesem Zweck muss das Rahmenprogramm Kultur 2000 überarbeitet werden, damit es besser umgesetzt und an die Erwartungen der Bürger besser angepasst werden kann. Die Wettbewerbsfähigkeit des Kultursektors sollte gestärkt werden, indem kulturelle Aspekte in die Strukturfondsprojekte einfließen. Die Abstimmungen nach dem Prinzip der qualifizierten Mehrheit im Sinne des Artikels 151 EUV müssen auf die Bereiche der Kulturpolitik ausgeweitet und die Besonderheit der Kombination des Mitentscheidungsverfahrens mit dem System der qualifizierten Mehrheit wiederhergestellt werden. II.5. Entwicklung einer lebensfähigen und nachhaltigen Landwirtschaft in Europa Die Entwicklung einer nachhaltigen Landwirtschaft in Europa ist unser Weg um sicherzustellen, dass auch nachkommende Generationen den Nutzen von Europas einzigartigen natürlichen Ressourcen genießen können. Gleichzeitig spiegeln sich in der Nachhaltigkeit auch die Sorgen der Verbraucher insbesondere im Hinblick auf die Sicherweit und Qualität von Produktionsverfahren wieder. Wenn 2006 die Agenda 2000 ausläuft, wird eine der vorrangigen Aufgaben in der Formulierung politischer Tätigkeitsfelder bestehen, damit für eine lebensfähige und auch nachhaltige Landwirtschaft ein umfassender und dauerhafter Rahmen bereitgestellt werden kann. Dafür müssen drei Herausforderungen bewältigt werden: in erster Linie die wirtschaftliche Herausforderung, die in der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Agrarsektor liegt. Zweitens die soziale Herausforderung, also die Verbesserung der Lebensbedingungen und wirtschaftlichen Chancen in ländlichen Gebieten. Drittens müssten wir der ökologischen Herausforderung durch Unterstützung eines sinnvollen Umweltverhaltens und die Erbringung von Dienstleistungen zur Aufrechterhaltung der Artenvielfalt und der Landschaft begegnen. Die EVP-ED-Fraktion muss gewährleisten, dass die bevorstehende Reform der GAP alle drei Aspekte umfasst. II.5.1 Entwicklung einer umweltfreundlichen Landwirtschaft Die Verbesserung der Umweltverträglichkeit der Agrarproduktion ist eine unser Prioritäten. Eine umweltfreundliche Landwirtschaft bedeutet nicht, dass „altmodische Methoden“ angewandt würden. Im Gegenteil – besondere Betonung muss auf die Förderung neuer und/oder biobasierter Industrien und Technologien gelegt werden. Die Forschung über umweltfreundliche Produkte kann helfen, nachhaltige Lösungen für einen vernünftigen Umgang mit den natürlichen Ressourcen der Erde und für die Entwicklung umweltschonender Produkte zu bieten. Die Rolle der Landwirte als Landschaftsschützer muss gefördert werden. Neben den Maßnahmen zur Extensivierung müssen wir die Rolle der Landwirte als aktive Landschaftsschützer unterstützen und sie ermutigen, die Artenvielfalt zu bewahren und umweltschützende Produkte zu verwenden. Die Förderung des Tierschutzes ist nicht nur eine ethische Anforderung, sondern auch eine Garantie für hohe Qualität, die heute zunehmend gefragt ist, und somit eine Frage der Wettbewerbsfähigkeit. Investitionen der Landwirte für eine gesunde Tierzucht müssen mit Nachdruck gefördert werden, da sie der beste Weg sind, um die Herstellung tierischer Erzeugnisse langfristig vertretbar zu machen. II.5.2 Auf dem Weg zu einer umfassenden neuen ländlichen Entwicklungspolitik Zur Sicherstellung lebensfähiger ländlicher Gebiete, in denen der soziale Zusammenhalt gewährleistet ist, muss der zweite Pfeiler der GAP gestärkt und eine neue umfassende ländliche Entwicklungspolitik eingeführt werden. Das Ziel sind Anreize für die Multifunktionalität, Familienunternehmen und die Agrarindustrie, um so die Beschäftigung zu fördern und die Landflucht zu verhindern. Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass 50% der ländlichen Bevölkerung über 50 Jahre alt sind, werden wir besonderen Nachdruck auf die Förderung des Berufseintritts von Junglandwirten und auf die Ausbildung legen. Außerdem kommt es darauf an, die Nutzung des gesamten menschlichen Potentials in den ländlichen Gebieten zu fördern, insbesondere das der Frauen, die sowohl auf landwirtschaftlicher Ebene als auch bei der Entwicklung der ländlichen Gebiete eine wichtige Rolle spielen. Derzeit fließen 10 % des Agrarbudgets in ländliche Entwicklungsmaßnahmen. Für die Umsetzung unserer Ziele ist dies nicht genug. Die Kosten des vorgeschlagenen zweiten Pfeilers müssen auch durch strukturpolitische Maßnahmen und nicht nur allein durch die zweite Säule der GAP getragen werden. Landwirten, die unterhalb des Existenzminimums leben, muss eine angemessene sozioökonomische Unterstützung gewährleistet werden. Ausserdem muss ein spezifisches Versicherungssystem zur Absicherung von Landwirten eingerichtet werden, die von Tierkrankheiten betroffen sind. Die Umsetzung dieser Strukturmaßnahmen würde dezentralisiert werden, wo dies möglich ist, das Parlament hätte jedoch bei den Schlüsselaspekten eine Mitbestimmung. Genereller muss die Einführung von Maßnahmen unterstützt werden, die verhindern, dass die neue Cross-Compliance-Regelung zu einer Einschränkung der Wettbewerbsfähigkeit gegenüber Drittländern führt. II.6. Entwicklung einer sozialen und umweltpolitisch nachhaltigen Fischereipolitik Der Fischereisektor sieht sich sowohl ernsten Umweltproblemen gegenüber – und hierbei zeigt sich unsere Abhängigkeit von natürlichen Ressourcen – als auch schwerwiegenden sozialen Zusammenhaltsproblemen aufgrund der steigenden Arbeitslosigkeit. Heute hängen rund 550 000 direkte Arbeitsplätze von der Fischerei ab. Bei vielen der betroffenen Regionen handelt es sich um Randregionen und Ziel-1-Gebiete, in denen der Fischereisektor für die regionale Wirtschaft von strategischer Bedeutung ist. In Anbetracht der bisweilen abträglichen Umweltauswirkungen und sozialen Folgen der Fischereipolitik der Vergangenheit erscheint die derzeitige Reform unumgänglich und muss von uns nachdrücklich unterstützt werden. Die Reform muss eine nachhaltige und lebensfähige Existenz des EU-Fischereisektors sicherstellen. Wir müssen eine flexiblere Politik fördern, der dem aktuellen Bedarf des Fischereisektors entspricht, parallel dazu eine vernünftige Verwaltung der durch Fänge reduzierten Ressourcen planen und eine Lösung für das Problem der Beifänge finden. Eine bessere Ressourcenverwaltung wird eine verstärkte Forschung und verlässliche Informationen über den derzeitigen Ressourcenbestand erfordern. Eine moderne und auf die verfügbaren Bestände abgestimmte Flotte muss sichergestellt werden. Wir wollen außerdem, dass die auf diesem Sektor arbeitenden Menschen ein Einkommen erzielen, das ihnen einen Lebensstandard gewährleistet, der möglichst demjenigen vergleichbarer Produktionssektoren entspricht. Die GFP muss in die Außenpolitik der Union integriert werden, damit die Handelsaspekte mit denen der Außenbeziehungen in Einklang gebracht werden. Wir müssen eine Kohärenz zwischen dem Zugang zu den Beständen und dem Zugang zu den Märkten (Recht auf Investitionen in Drittländern, freier Zugang zu Häfen, Bekämpfung illegaler Fischerei) herstellen und unsere Fischereiabkommen mit Drittländern weiterentwickeln, um die Fischfangmöglichkeiten für unsere Flotte außerhalb der Gemeinschaftsgewässer aufrecht zu erhalten. Förderungen von Maßnahmen zur Stärkung der Aquakultur müssen entwickelt werden. 1 Punkt II.3.1., der eine Forderung nach Hinaufsetzung des Pensionsantrittsalters enthält, kann von der Nea Demokratia-Delegation nicht akzeptiert werden. Das Pensionsantrittsalter ist in Griechenland mit 65 Jahren festgelegt und Nea Demokratia hat keine Absicht, dieses Alter zu ändern. III. EUROPAS BÜRGER: DAS WACHSENDE BEDÜRFNIS NACH SICHERHEIT Sicherheit ist für die Bürger Europas eines der wichtigsten Themen. Das gestiegene Bedürfnis nach Sicherheit macht sich in vielen Bereichen bemerkbar, von der Sicherheit auf der Straße über die Überwachung der Außengrenzen oder der Bekämpfung des Terrorismus, hin zur Gesundheit und Nahrung bis zur wirtschaftlichen Lage mit hohen Arbeitslosenquoten und der Gefahr von Firmenpleiten. Um diesen mannigfaltigen Sorgen der Bürger zu begegnen, schlägt die EVP-ED-Fraktion eine Reihe von Initiativen zur Gewährleistung der Sicherheit in unserer Gesellschaft vor, um die innere Sicherheit und den Rechtsschutz der Bürger zu verbessern. III.1 Gewährleistung von innerer Sicherheit und Stabilität in unserer Gesellschaft Illegale Einwanderung, Terrorismus und – damit eng verbunden – organisierte Kriminalität setzen die Sicherheit und die Stabilität unserer Gesellschaft auf unannehmbare Weise aufs Spiel. Es ist unsere Pflicht, diese Phänomene auf allen Ebenen entschlossen zu bekämpfen, um allen Bürgern Europas eine sicherere Gesellschaft zu gewährleisten. Im Bereich der Sicherheit kann die Europäische Union einen echten Mehrwert im Vergleich zu den allein handelnden Mitgliedstaaten verschaffen. III.1.1 Verstärkung der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit für eine sicherere Union Ein kohärenter institutioneller Rahmen für mehr Effizienz Die institutionellen und rechtlichen Regelungen in den Bereichen Freiheit, Sicherheit und Justiz müssen stark vereinfacht werden. Für eine sicherere Union ist in erster Linie eine gestärkte justizielle und polizeiliche Zusammenarbeit durch die Errichtung eines einheitlichen und kohärenten institutionellen Rahmens erforderlich, der in die Gemeinschaftsstruktur integriert ist und alle Bereiche abdeckt, die mit der Justiz und den inneren Angelegenheiten zu tun haben. Eine einheitliche Struktur würde den Verträgen eine legislative Kohärenz verleihen, einen echten Schutz der Freiheiten der Bürger bieten und unnötige Komplikationen ausschließen, da die Bereiche voneinander abhängig sind. Somit wäre die geltende Rechtsetzung für den Bürger leichter verständlich. Die Integration von Europol in den institutionellen Rahmen der Union würde zudem eine angemessene Kontrolle durch das Europäische Parlament und eine gerichtliche Überprüfung durch den Europäischen Gerichtshof gewährleisten können. Gleichzeitig sollte Eurojust – ein System der Zusammenarbeit zwischen den Staatsanwaltschaften der verschiedenen Mitgliedstaaten – eine eigene Rechtspersönlichkeit besitzen und ab dem Zeitpunkt seines Inkrafttretens unter Ausweitung seiner Kompetenzen darauf ausgerichtet werden, um als ein echtes Netzwerk für Kommunikation und Frühwarnung zu dienen. Verbrechensbekämpfung Die Definition von schweren Straftaten, die eine grenzüberschreitende Dimension aufweisen oder eine Bedrohung von Gemeinschaftsinteressen darstellen - insbesondere der Drogen- und Menschenhandel, Internetkriminalität und Geldwäsche – sollten in den Rechtssystemen der Mitgliedstaaten harmonisiert werden, um EU-Mindestnormen zu ermöglichen. Dazu sollte Schritt für Schritt ein deutlicher stabiler Kooperationsrahmen zwischen den Stellen, denen die Bekämpfung des organisierten Verbrechens und Terrorismus auf europäischer Ebene obliegt, eingerichtet werden. Um die organisierte Kriminalität und den Menschenhandel grenzübergreifender krimineller Netzwerke besser bekämpfen zu können, muss die EU-weite Zusammenarbeit zwischen den Polizeikräften und den Nachrichtendiensten kontinuierlich verstärkt werden. Wir können nicht dulden, dass Jahr für Jahr 700 000 Frauen und Kinder dem Menschenhandel und -schmuggel zum Opfer fallen und sexuell ausgebeutet werden. Die EVP-ED-Fraktion tritt für höhere Mindeststrafen für Menschenhändler sowie für einen besseren Opfer- und Zeugenschutz bei Gerichtsverfahren ein. III.1.2 Bekämpfung illegaler Einwanderung und Sicherung der EU-Außengrenzen Wir wollen Menschen, die aus politischen Gründen gefährdet sind, Asyl gewähren, doch kann der Missbrauch dieses Asylrechts ebenso wenig toleriert werden wie die Einreise illegaler Einwanderer, die lediglich ein wirtschaftlich besseres Leben suchen - jährlich kommen mehr als 500 000 illegale Einwanderer in die Europäische Union. Gemeinsames Grenzmanagement für sicherere EU-Außengrenzen Eine sicherere Gesellschaft verlangt nach sichereren Außengrenzen. Unser prioritäres Ziel ist es zu garantieren, dass eine Ausdehnung der Außengrenzen infolge der EU-Erweiterung nicht zu einem niedrigeren, sondern zu einem höheren Sicherheitsniveau führt. Eine kohärente und wirksame gemeinschaftliche Verwaltung der Außengrenzen der Mitgliedsstaaten einschließlich der Unterstützung für die derzeit laufenden Bemühungen zur Einrichtung eines Europäischen Grenzschutzkorps sind für eine wirksame Bekämpfung von illegaler Einwanderung, Kriminalität und Menschenhandel von höchster Bedeutung. Wir müssen jetzt mit vereinten Kräften eine verstärkte operative Zusammenarbeit an allen Grenzen organisieren, und zwar in Form von gemeinsamen multinationalen Teams – die anschließend die Kontrollen an den Grenzübergängen durchführen – und ein gut funktionierendes Frühwarnsystem einrichten. Parallel dazu vertritt die EVP-ED-Fraktion die Auffassung, dass der Aufbau eines Küstenschutzkorps zu den Prioritäten der Europäischen Union zählen sollte, um den Kampf gegen Piraterie zu verbessern und die europäischen Küsten vor Umweltgefahren (Ölverschmutzung und nicht genehmigte Entgasung) und Terroranschlägen zu schützen. Im Umgang mit all diesen Geißeln, für die keine Grenzen existieren, ist die Zusammenarbeit auf europäischer Ebene absolut unverzichtbar. Eine gemeinsame Asylpolitik mit klaren Verfahren Klare gemeinschaftliche Vorschriften für das EU-Asyl und eine Einwanderungspolitik für die Verwaltung der Migrationsströme müssen eingeführt werden, wenn wir verhindern sollen, dass die innere Sicherheit der Europäischen Union gefährdet wird. Gleichzeitig muss den Mitgliedstaaten genügend Spielraum für die Verwaltung der Migrationsströme gegeben werden. Die Verbindung gemeinsamer Außengrenzen mit 25 oder mehr verschiedenen Regelungen für die Einreise von Staatsbürgern aus Drittländern in die Union ist nicht sinnvoll. Menschenschmuggler und illegale Einwanderer profitieren am meisten von dieser Situation, da sie die Unterschiede und Unvereinbarkeiten der nationalen Einreisevorschriften aktiv nutzen, um leichter in die Union zu gelangen. Für jede der drei Kategorien von Einwanderern – temporäre Flüchtlinge, Asylbewerber und Wirtschaftsflüchtlinge – braucht Europa gemeinsame, aber dennoch gruppenspezifische Antworten. Ein schnelles Asylverfahren auf der Grundlage der Definition des Begriffs “Flüchtling” gemäß der Genfer Konvention muss im Rahmen der gemeinsamen Asylpolitik festgelegt werden. Zunächst muss Klarheit über das Asylrecht herrschen, um die Sicherheit von und die Rechtssicherheit für Asylbewerber zu gewährleisten und die Mitgliedsstaaten in die Lage zu versetzen, das Recht auf Ablehnung von Asylbewerbern ausüben zu können, die keinen Anspruch auf den Flüchtlingsstatus haben. Zweitens ist ein harmonisiertes, auf sechs Monate beschränktes Asylverfahren erforderlich, um ein ständiges Hinausschieben des endgültigen Urteils durch immer wieder neue Berufungen zu vermeiden. Die EVP-ED-Fraktion ist entschieden gegen Vorschläge für ein Verfahren auf mehreren Ebenen. Es sollte betont werden, dass die Einführung schneller Asylverfahren auch unter Umständen mehr Spielraum für eine breitere Definition des Asylrechts liesse. Zwischen der EU und Drittländern müssen Rückführungsabkommen abgeschlossen werden, um die obengenannten Maßnahmen zu ergänzen und eine schnelle und unbürokratische Rückführung abgelehnter Asylbewerber in ihre Heimat zu gewährleisten. Die Rückführungsbestimmungen sollten auch in Handels- und Assoziationsabkommen aufgenommen werden. Einwanderungspolitik: illegale Zuwanderung an der Wurzel bekämpfen Ein kohärentes Konzept für die Ausstellung von Visa wird eine bessere Kontrolle der Einreise von Staatsangehörigen aus Drittländern ermöglichen. Es sind klare gemeinsame Vorschriften für die Einreisebedingungen und die Verfahren zur Ausstellung dauerhafter Visa erforderlich, um eine ständige Neuauslegung der Gesetzesvorschriften zu vermeiden, weil dadurch eine Situation der Verunsicherung entstünde, die sowohl der EU als auch den Einwanderern schaden würde. Auch die Kontrollen werden verstärkt werden müssen. Bekämpfung der illegalen Zuwandererströme an der Wurzel. Menschenhändler nutzen Armut und mangelnde wirtschaftlich interessante Perspektiven in vielen Entwicklungsländern sowie die unzureichende Aufklärung über die aktuell bestehenden Möglichkeiten der legalen Einwanderung in hohem Maße aus. Daher ist es entscheidend, die Zusammenarbeit mit den Herkunfts- und Transitländern zu verstärken, insbesondere durch Entwicklung einer langfristigen Präventionspolitik durch Wirtschaftsentwicklungsprojekte und Informationskampagnen zur Aufklärung über reale Möglichkeiten der Einreise und Niederlassung in Europa. III.1.3 Eine rigorose Bekämpfung von Terrorismus und Kriminalität Der Terrorismus setzt die Sicherheit unserer Bürger aufs Spiel und fügt den Opfern und ihren Familien immenses Leid zu. Zwar zeigt Europa seit den Anschlägen vom 11. September einen außerordentlichen Einsatz bei der Bekämpfung des Terrorismus in all seinen Dimensionen, doch ein Erfolg kann dabei nur auf langfristiger Basis erzielt werden. Vorrangig müssen bereits bestehende Maßnahmen schnell umgesetzt werden, insbesondere der Europäische Haftbefehl und die Auslieferungsverfahren zwischen Mitgliedsstaaten. Eine gemeinsame Definition von Terrorismus sollte in den gemeinschaftlichen Besitzstand aufgenommen und erforderliche Rechtsgrundlagen im Vertrag geschaffen werden, damit Vermögenswerte eingefroren und Mittel für Einzelpersonen, die an terroristischen Akten beteiligt sind oder waren, gekürzt werden können. Zu einer glaubwürdigen Strategie gehören die Einrichtung einer kohärenten institutionellen Struktur auf europäischer Ebene, welche die Union befähigt, effizient und schnell zu handeln, sowie die Intensivierung der Zusammenarbeit auf internationaler Ebene, insbesondere im Bereich der gemeinsamen nachrichtendienstlichen Aktivitäten. Parallel dazu sind Maßnahmen der Europäischen Union zur Entschädigung der Opfer von Terroranschlägen vorzusehen. Die Strategie der Union zur Bekämpfung des Terrorismus sollte sowohl ex-ante als auch ex-post einer demokratischen Überprüfung unterzogen werden. III.2. Mehr bürgerliche Sicherheit im Alltag Die europäischen Bürger fühlen sich im Alltag häufig unsicher. Sie haben das Gefühl, Lebensmittel nicht mehr vertrauen zu können; die Umweltbelastung in den Großstädten wirkt sich negativ auf ihre Gesundheit aus und fördert das Entstehen neuer Krankheiten. Sie wollen größere gesellschaftliche Sicherheit, d.h. sicherere Lebensmittel und einen verbesserten Gesundheitsschutz. III.2.1 Die Garantie sichererer und gesünderer Nahrung: „Vom Bauernhof direkt auf den Teller“ Die jüngsten Lebensmittelskandale haben uns gezeigt, wie sehr das Thema Nahrung der europäischen Kultur und Zivilisation am Herzen liegt. Jeden Tag setzen wir uns damit auseinander. Daher ist es eine der obersten Prioritäten der EVP-ED-Fraktion , dass die Bürger qualitativ hochwertige Lebensmittel verzehren können und ihnen die Sicherheit von Produkten gewährleistet werden kann. Die Einrichtung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit im Dezember 2001 war dabei ein erster wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Dennoch sind weitere Anstrengungen notwendig, um in Europa die sichersten und gesündesten Nahrungsmittel anbieten zu können. Sichere Lebensmittel über die ganze Nahrungskette müssen soweit wie möglich gewährleistet werden. Zu diesem Zweck müssen die Sicherheitsnormen und -kontrollen auf allen Ebenen verschärft werden, beginnend im Stall über den Transport bis hin zur Lagerung, der Sicherstellung einer optimalen und genauen Rückverfolgbarkeit über die ganze Nahrungskette hinweg. Lebensmittelsicherheit bedeutet auch die Einhaltung von hohen Umwelt- und Tierschutznormen, damit die Bürger europäische Lebensmittel als die beste und gesündeste Nahrung zu schätzen wissen. Die Verbraucher müssen spüren, dass die Erweiterung nicht zu einer Schwächung der Lebensmittelkontrollvorschriften geführt hat. Unser Ziel wird es nicht nur sein, dass Gesundheitsmaßnahmen und Veterinärgesetzgebung in der gesamten erweiterten Union beachtet werden, sondern auch, dass die Kontrollen streng und systematisch durchgeführt werden und eine präzise Etikettierung erfolgt. Der Kampf gegen Tierkrankheiten und die systematische Prävention. Unsere Fraktion ist einer Bekämpfung von Tierseuchen verpflichtet und war im nichtständigen parlamentarischen Ausschuss für Maul- und Klauenseuche sehr aktiv. Wir möchten allerdings weitergehen, damit Tierseuchen wirksam ausgerottet werden. Neben strengen Kontrollen innerhalb der Union und der Erarbeitung eines Frühwarnsystems muss die Kontrolle von Importen an den Grenzen ausgeweitet werden. Importe sind von der Beachtung von Gesundheits-, Lebensmittelsicherheits- und Tierschutznormen abhängig zu machen. Nach wie vor ist die Durchsetzung einer effizienten und systematischen Präventionspolitik auf der Grundlage vernünftiger Agrarpraktiken in der Zucht von für den menschlichen Verzehr bestimmten Tieren (sichere Verwendung von Pflanzenschutzmitteln, Düngern und Antibiotika), der Verbesserung der Biosicherheit gemeinsam mit einer guten Behandlung von Tieren die effizienteste Maßnahme, um Tierkrankheiten auszurotten und das Auftauchen neuer Krankheiten in Zukunft zu vermeiden. Die Förderung qualitativ hochwertiger Lebensmittelproduktion und entsprechender Etiketten. Ein weiterer Schritt ist die Qualitätsproduktion, d. h. gesündere und geschmacksintensivere Lebensmittel mit höherem Nährwert, die mit umweltfreundlicheren Verfahren hergestellt werden. Es sind Qualitätsaspekte, die Nahrungsmittelerzeugnisse wirklich einzigartig machen. Anreize für Qualitätsproduktion sollten ein zentrales Ziel der GAP-Reform sein und von einer entsprechenden Etikettierung begleitet werden, wie dies bereits im ökologischen Landbau der Fall ist. Gute Qualität hat ihren Preis und muss leicht erkennbar sein. III.2.2 Konfrontation mit den neuen Herausforderungen des öffentlichen Gesundheitswesens: Kontinuierliche Verbesserung der Gesundheitsschutzstandards Die Menschen in der EU leben heutzutage länger und führen ein gesünderes Leben als je zuvor. Dennoch stirbt jeder Fünfte immer noch zu früh, oftmals aufgrund einer vermeidbaren Krankheit. Auch gibt es im Hinblick auf den Gesundheitsstandard immer noch besorgniserregende Ungleichheiten zwischen den verschiedenen sozialen Schichten. Darüber hinaus tauchen neue Gesundheitsrisiken auf, insbesondere übertragbare Krankheiten, und auch die höhere Lebenserwartung birgt mit dem drastischen Anstieg altersbedingter Krankheiten ihre eigene Problematik. Daher stehen wir ständig neuen Herausforderungen im Gesundheitsbereich gegenüber. Diese neuen Herausforderungen müssen angegangen werden, um einen höchstmöglichen Gesundheitsstandard in Europa weiterzuführen, ohne dabei die unvereinbaren Sachzwänge innerhalb der Gesundheitssysteme aus den Augen zu verlieren. Umsetzung des neuen EU-Programms im Bereich der öffentlichen Gesundheit. Das neue Aktionsprogramm der Gemeinschaft im Bereich der öffentlichen Gesundheit (2003 - 2008) ersetzt die gesonderten europäischen Gesundheitsinitiativen (Krebsbekämpfung, Gesundheitsförderung, AIDS-Prävention, Suchtprävention, Gesundheitsberichterstattung, Verhütung von Verletzungen, durch Umweltverschmutzung bedingte Krankheiten) durch einen stärker integrierten Ansatz, der vornehmlich auf die Verhütung von Krankheiten ausgerichtet ist. Die EVP-ED Fraktion vertritt die Auffassung, dass das Programm zur Entwicklung der EUGesundheitsstrategie beitragen und den Schutz der öffentlichen Gesundheit vor allem über drei Handlungsschwerpunkte unterstützen sollte: Verbesserung der Information und der Kenntnis der Daten zur öffentlichen Gesundheit, Verbesserung der Fähigkeit zum raschen Reagieren auf Gefahren für die Gesundheit und Auseinandersetzung mit den verschiedenen Gesundheitsfaktoren. Förderung einer wirksamen Überwachung und abgestimmter Kapazitäten auf EU-Ebene für die Auseinandersetzung mit der Gefahr und dem Ausbrechen von Krankheiten. Neue Gefahren für die öffentliche Gesundheit werden durch Krankheiten und Epidemien, die nicht vor Landesgrenzen Halt machen, sowie durch die Möglichkeit vorsätzlich herbeigeführter Gefahren für die Gesundheit (Bioterrorismus) heraufbeschworen. Die verstärkte Mobilität der Bevölkerung ermöglicht eine noch nie dagewesene Dynamik übertragbarer Krankheiten. Sie sind ein klares Beispiel dafür, dass die EU in Bezug auf die öffentliche Gesundheit eine größere Rolle spielen sollte. Die EVP-ED-Fraktion erkennt den Beitrag an, der durch das Netz für die epidemiologische Überwachung und Kontrolle von Infektionskrankheiten geleistet wurde, und betont die Notwendigkeit stärkerer EU-Kapazitäten zur Überwachung übertragbarer Krankheiten sowie Kapazitäten zum Reagieren auf unerwartete Gefahren für die Gesundheit. Der Aufbau eines Europäischen Zentrums für Seuchenverhütung und kontrolle wird zu einer besseren Vernetzung der nationalen Datenverarbeitungseinrichtungen mit den nationalen Referenzlaboratorien für die einzelnen Krankheiten führen, die Überwachung von Infektionskrankheiten verbessern helfen und zu einer wirksamen und abgestimmten Reaktion auf Gefahren für die Gesundheit beitragen. Wir legen zwar Wert auf die Feststellung, dass dem Subsidiaritätsprinzip zufolge grundsätzlich die Mitgliedstaaten für die Gesundheitspolitik zuständig sind, doch gilt es anzuerkennen, dass sich übertragbare Krankheiten nur auf transnationaler Basis kontrollieren lassen. Gewährleistung der Mobilität und des Wohlergehens einer immer älter werdenden Bevölkerung. Die EVP-ED-Fraktion hat sich insbesondere für die Förderung der Erforschung altersbedingter Krankheiten wie Alzheimer, Parkinson, Arthritis und Rheuma im sechsten Forschungsrahmenprogramm eingesetzt. Unter diesen Krankheiten leiden immer mehr Menschen, und für die Betroffenen bedeuten sie eine chronische Behinderung. Dieses Thema gehört mit den zu den ersten auf unserer Liste. Wir wollen, dass ältere Menschen ihren Ruhestand als eine Zeit des Wohlergehens und nicht in Schmerz und Isolation erleben. Verbesserung der Lebensqualität von Personen, die an psychischen Erkrankungen leiden: Neuropsychiatrische Störungen zählen zu den wichtigsten krankheitsbedingten Belastungen in der EU. Die EVP-ED unterstützt nachdrücklich die Maßnahmen des 6. Forschungs-Rahmenprogramms, Sensibilisierungsaktionen zur Bekämpfung von Stigmatisierung und sozialer Ausgrenzung sowie Informationsmaßnahmen über die wirksamsten Behandlungsmethoden. Die Erforschung seltener Krankheiten und der Medikamente, mit denen sie geheilt werden können, wird vernachlässigt. Ein wesentlicher Grund dafür sind die im Verhältnis zu erwarteten Anzahl an Patienten vergleichsweise hohen Kosten. Wir werden die Forschung in diesem Bereich weiter unterstützen, denn es ist unannehmbar, dass die Gesundheit der Bürger in Europa heute von reinen Profitberechnungen abhängig ist. Es müssen Medikamente unter Berücksichtigung des Patientenalters entwickelt werden, die an die spezifischen medizinischen Bedürfnisse einer jeden Altersgruppe genau angepasst sind. Speziell für Kleinkinder und ältere Menschen entwickelte und geeignete Arzneimittel müssen besonders gefördert werden. In städtischen Gebieten entstehen Krankheiten aufgrund der Umweltverschmutzung. Wir müssen sie bekämpfen und dem Entstehen neuer Krankheiten wie Asthma vorbeugen. Insbesondere ist den Gesundheitsfaktoren durch die Förderung von Prävention Beachtung zu schenken. Wenn die Menschen bewusster leben und in der Lage sind, Gesundheitsfaktoren durch breit angelegte Informationskampagnen steuern zu können, dann kann dies zu einer Rückläufigkeit des Phänomens der frühzeitigen Todesfälle aufgrund von ungesunder Ernährung und unausgewogenen Diäten führen. Ebenso können Sicherheitsvorkehrungen einschließlich Impfkampagnen, Kontrolluntersuchungen und Tests bei den Zielgruppen die öffentliche Gesundheit verbessern. III.3. Konkretisierung des Konzepts der Europäischen Unionsbürgerschaft Der Schutz der Rechte der Bürger steht im Mittelpunkt unseres demokratischen Systems, das sich auf die Rechtsordnung stützt. Die in den Verfassungsvertrag eingeflossene Charta der Grundrechte und das Europäische Rechtssystem bieten den Bürgern zusätzlichen Schutz, z. B. gegenüber ihrem eigenen Mitgliedsstaat. Wir wollen, dass die Bürger den Inhalt ihrer Rechte spüren und von ihnen Gebrauch machen können. Ebenso müssen sich die Europäer als Verbraucher sicher fühlen, damit sie voll in den Nutzen der Vorteile des Binnenmarktes kommen. Unsere Aufgabe besteht deshalb darin, Europa zu einem natürlichen und konkreten Bestandteil des Alltagslebens der Europäer als Bürger, Arbeitnehmer, Verbraucher, Studenten, Ruheständler und Kinder zu machen. III.3.1 Verbesserung des Rechtsschutzes der Europäischen Bürger Stärkung und Konkretisierung der Europäischen Unionsbürgerschaft. Wir müssen nun alle Rechte und Pflichten, die gemäß der in den Verfassungsvertrag eingeflossenen Charta der Grundrechte mit der Europäischen Unionsbürgerschaft einhergehen, wirksam umsetzen und gebührend schützen. Die Bürger müssen sich gewahr werden, dass sie Teil eines umfassenden Schutzsystems sind, das auch Schutz gegenüber der eigenen Regierung bietet. Ein funktionierendes Rechtssystem, das einen angemessenem Zugang zur Justiz sicherstellt, ist eine wesentliche Voraussetzung, um unser Ziel der verstärkten Rechtssicherheit zu erreichen. Die Koexistenz von 15 Zivilrechtssystemen und die damit verbundenen verfahrensrechtlichen Hürden sind jedoch offensichtliche Hemmnisse für den freien Waren- und Dienstleistungsverkehr im Binnenmarkt. Im Hinblick auf das Vertragsrecht beispielsweise müssen Unternehmen und Verbraucher sich mit 15 verschiedenen Vorschriftenkatalogen vertraut machen. Wir müssen deshalb ein Rechtssystem einrichten, das für alle verständlich ist und bei dem man die jeweils anzuwendende Vorschrift leicht ausfindig machen kann. Ein gemeinsames Gesetzeswerk existiert bereits, dessen Vorschriften sind jedoch nicht unbedingt konsistent. Für die justizielle Zusammenarbeit in Zivilrechts- und Handelssachen ist entscheidend, dass die Komplexität der Rechts- und Verwaltungssysteme in den Mitgliedstaaten diese nicht an der Wahrnehmung ihrer Rechte hindert. Damit dies unter Achtung des Subsidiaritätsgrundsatzes wirksam erfolgen kann, sollte aufbauend auf dem Prinzip der Äquivalenz der Rechtssysteme in den Mitgliedstaaten der Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung richterlicher Entscheidungen zur Anwendung kommen. Ein verbesserter Zugang zu den Gerichten muss insbesondere bei grenzüberschreitenden Streitfällen sichergestellt werden. Hierbei sollte die Betonung auf alternativen Streitbeilegungssystemen wie etwa Schieds- oder Vermittlungsverfahren beispielsweise bei den Handelskammern liegen, da diese alternativen Systeme oftmals zu schnelleren und kostengünstigeren Lösungen führen. Des weiteren müssen wir neben dem europaweiten Netz außergerichtlicher Streitbeilegungsstellen (EEJ-Netzwerk) die Ausarbeitung alternativer EU-weiter Streitbeilegungsprogramme insbesondere auf Online-Basis fördern. III.3.2 Stärkung der Rechte des Europäischen Verbrauchers Der Binnenmarkt soll nicht nur den Unternehmen und der Wirtschaft nutzen, sondern auch den Europäischen Bürgern in ihrer Rolle als Verbraucher. Um den Binnenmarkt für 470 Millionen Europäer begreifbar zu machen, müssen die Verbraucher nicht nur von einem weiteren Produktangebot und besseren Preisen profitieren können, sondern auch von einem besseren Schutz ihrer wirtschaftlichen und rechtlichen Interessen. Um ein hohes Maß an Verbraucherschutz auf EU-Ebene sicherstellen zu können, müssen die entsprechenden Maßnahmen in einer umfassenden Vereinbarung kodifiziert werden, die die Grundsätze des Verbraucherschutzes enthält. Die Kodifizierung von Verbraucherschutzvorschriften und -maßnahmen auf EU-Ebene und die Sicherstellung einer einheitlichen Durchsetzung dieser Vorschriften wird ein kohärentes und gemeinsames Umfeld schaffen, in dem der Schutz ihrer Rechte innerhalb der erweiterten Union gewährleistet ist. Auf diesem Wege wird der Verbraucher - ob er nun jenseits der Grenze oder in seinem Heimatort Einkäufe tätigt - das gleiche Vertrauen haben. Der Verbraucher muss selbstständig Entscheidungen aufgrund unabhängiger Informationen treffen können, indem er den Zugang zu relevanten Informationen erhält. Wir müssen das strukturelle Ungleichgewicht zwischen Einzelpersonen und Unternehmen im Bezug auf den Zugang zu Informationen und Rechtsauskünften sowie zu wirtschaftlichen Mitteln weiter abbauen. III.3.3 Klarstellung der Bürgerrechte im Verhältnis zu den EU-Institutionen Der Europäische Bürger hat ein Recht auf eine vernünftige Verwaltung. In den letzten Jahren wurden jedoch zahlreiche unterschiedliche und undurchsichtige Verwaltungsverfahren ausgearbeitet. Die Bürger, die zunehmend aufgefordert werden, an der Ausarbeitung von Rechtsakten der Gemeinschaft mitzuwirken, sollten sich ihrer Rechte und Pflichten sowie ihrer Rolle in dem Verfahren bewusst sein. Denn Rechtsschutz erfordert auch die Klarstellung der Bürgerrechte im Verhältnis zu den EU-Institutionen und ihren Beamten, Verfahrensrecht muss kodifiziert und verständlich gemacht werden. Die Gesetzgebung über Verwaltungsverfahren sollte in Angriff genommen werden, um Verfahren zu kodifizieren, welche bei der Verabschiedung verschiedener Rechtsakte zu befolgen sind, und auf die in diesem Zusammenhang erforderlichen Beratungen hinzuweisen. Ein für alle EU-Einrichtungen geltendes kodifiziertes Verwaltungsverfahren wird eine sinnvolle Ergänzung des Kodex für gute Verwaltungspraxis sein, wie er vom Bürgerbeauftragten empfohlen wurde, da sein Schwerpunkt auf dem Verhältnis zwischen Öffentlichkeit/Bürgern und der EU-Verwaltung liegt und er für alle EU-Institutionen und deren Verwaltungsbehörden verbindlich ist und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden muss. Die Verfahren für die Bearbeitung von Petitionen und Beschwerden von Bürgern müssen ebenso harmonisiert werden. Die Bürger können ihr Recht auf Einreichung von Beschwerden und Petitionen aufgrund der Komplexität der von Institution zu Institution verschiedenen Verfahren nicht richtig wahrnehmen. Die Harmonisierung sollte in der Form einer interinstitutionellen Vereinbarung durchgeführt werden. Unsere Fraktion beabsichtigt eine leichtere Aufnahme der Handlungen des Bürgerbeauftragten und von Bürgerbeschwerden/-petitionen in die Tagesordnung der Plenarsitzungen des Europäischen Parlaments im Falle schwerwiegender Verstöße gegen das Gemeinschaftsrecht. IV. EUROPA IN DER WELT: DIE NEUEN SICHERHEITSPOLITISCHEN HERAUSFORDERUNGEN IV.1. Europa sollte seinen internationalen Verantwortungen gerecht werden Hauptzweck der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik ist die Wahrung von Frieden und Sicherheit sowie der Schutz gemeinsamer Werte, die Entwicklung der Demokratie sowie die Achtung von Menschenrechten und Rechtsstaatlichkeit. In diesem Zusammenhang sind unsere Prioritäten im Bereich der GASP die Intensivierung der strategischen Partnerschaften der Union, wobei die kollektive Sicherheit und die Erfordernis der Einstellung auf die neuen Bedrohungen der Sicherheit zunehmend betont werden. Damit wir unserer Verantwortung auf dem Gebiet der internationalen Sicherheit gerecht werden und eine starke Position auf der internationalen politischen Bühne erreichen können, muss die gemeinsame Außenpolitik sich Institutionen geben, die sie in die Lage versetzen, mit einer Stimme zu sprechen, und damit die institutionellen Voraussetzungen für das Entstehen einer echten europäischen Außenpolitik schaffen. Um dieses Ziel zu erreichen, wird die Europäische Union nach Auffassung der EVP-ED-Fraktion nicht umhinkönnen, die Befugnisse klarzustellen und die Entscheidungsprozesse zu vereinfachen. In diesem Zusammenhang ist die Fraktion der Ansicht, dass eine partielle Integration der GASP in die Gemeinschaftsstrukturen ein starkes Instrument zur Erhöhung von Kohärenz und Effektivität der Politik der Union ist. IV.1.1 Intensivierung unserer strategischen Partnerschaften Für die EVP-ED-Fraktion zählen zu den strategischen Prioritäten der kommenden Jahre die Einrichtung einer Friedens- und Stabilitätszone auf dem Europäischen Kontinent, in der Demokratie und Rechtsstaatlichkeit geachtet werden, und die Intensivierung unserer strategischen Partnerschaften. Parallel dazu sollten wir jedoch nicht weniger empfänglich für die nach wie vor hohen Erwartungen der Mittelmeerländer sein. In ihren Beziehungen mit Drittländern wird die EU sich weiterhin auf Demokratie und die Achtung der Menschenrechte konzentrieren, wobei den Rechten der Frauen (z. B. Iran) und der Bekämpfung von Terrorismus und illegaler Zuwanderung besonderes Augenmerk gilt. Es sollte die Aufnahme einer spezifischen Klausel betreffend die Achtung der Frauenrechte in den Assoziierungs- und Partnerschaftsabkommen erwogen werden. Die Errichtung einer Friedens- und Stabilitätszone auf dem Europäischen Kontinent ist eine strategische Priorität der EVP-ED-Fraktion in den kommenden Jahren. Frieden, Wohlstand und Stabilität in Südosteuropa und das langfristige Ziel der Integration dieser Länder in die Europäischen Strukturen stehen im Mittelpunkt dieser Strategie. In diesem Zusammenhang ist eine Intensivierung der Zusammenarbeit mit den neuen Nachbarn der EU (Ukraine, Republik Moldau, Weißrussland) über eine globale Nachbarschaftsstrategie mit dem Ziel, eine Zone des Wohlstands und im Zeichen des Friedens und der Zusammenarbeit stehender Beziehungen zu errichten, ebenso wie der Ausbau der Zusammenarbeit mit Russland als vorrangig zu betrachten, insbesondere in den Bereichen von hohem beiderseitigem Interesse wie etwa gemeinsames Wohlergehen, Demokratisierung, Sicherheitspolitik, Energieversorgung, nukleare Sicherheit, Verkehr oder Kampf gegen das organisierte Verbrechen und die Korruption. Besondere Beachtung sollte dabei der nördlichen Dimension und insbesondere dem Gebiet Kaliningrad zuteil werden. Gefördert werden muss auch die grenzüberschreitende Zusammenarbeit, die für eine ausgewogene Entwicklung der Region hoch wichtig ist. Die Durchführung einer umfassenden und langfristigen Kaukasus-Politik sollte mit dem Ziel der Stabilisierung der gesamten Region geleistet werden, wobei der Schwerpunkt auf deren Rolle als Energielieferant liegt. Die Entwicklung transatlantischer Beziehungen und eine bessere Zusammenarbeit im Rahmen einer transatlantischen strategischen Gemeinschaft ist wesentlich für die Gewährleistung von Stabilität, Sicherheit und Wohlstand in der Welt. Die alten Modelle sollten dahingehend überprüft werden, dass eine neue, „erwachsene“ Beziehung aufgebaut wird, die die Möglichkeit bietet, strategische Standpunkte anzunähern, insbesondere durch Stärkung der NATO und Entwicklung der militärischen Fähigkeiten Europas. Die Beziehungen zwischen der EU und den USA sollten über ein Projekt gefördert werden, das sowohl die politische als auch die wirtschaftliche Dimension der Partnerschaft aufwertet und die Vollendung des transatlantischen Marktes einschließt Der Barcelona-Prozess in der Mittelmeerregion muss einen neuen Anstoß erhalten, vor allem durch die Einsetzung einer Parlamentarischen Versammlung Europa-Mittelmeerraum, wobei Demokratie und Achtung der Rechtsstaatlichkeit, wirtschaftliche und soziale Entwicklung sowie ein intensiverer kultureller Dialog im Mittelpunkt stehen müssen. Die Fraktion wird sich für die fristgerechte Einführung der Freihandelszone Europa-Mittelmeerraum im Sinne der Vereinbarungen von Barcelona einsetzen und den Dialog mit ihren nordwestafrikanischen Partnern zu vertiefen, um diese bei der Errichtung der Arabischen Maghreb-Union zu unterstützen. Parallel dazu muss das verstärkte politische Engagement der EU im Nahen Osten über die Rolle des Quartetts, verbunden mit einem klaren und ausgewogenen Beitrag zum Friedensprozess, fortgesetzt werden. Ferner wird die Fraktion beständig auf die Festigung des Friedens in Afghanistan hinarbeiten. Der Dialog mit der arabischen und der muslimischen Welt muss eines der Hauptanliegen der Präsenz der Union in der Region sein. Die Zusammenarbeit mit Asien muss intensiviert werden. Die Beziehungen mit China als einem strategischen und wachsenden Partner sollten oberste Priorität erhalten. Die Beziehungen mit den ASEAN-Ländern und der ASEM-Prozess, die für die Konfliktverhütung und die Förderung der politischen Stabilität in Asien von größter Bedeutung sind, sollten intensiviert werden. Ebenso sollte Indien als die größte Demokratie der Welt und geopolitisches Gegengewicht zu China auf dem asiatischen Kontinent in der Außenpolitik der EU Beachtung finden. Der politische Dialog mit dem Iran, der im Rahmen der Verhandlungen über den Abschluss eines Kooperationsabkommens aufgenommen worden ist, welches ein wichtiger Schritt hin zu engeren Beziehungen wäre, muss weiter verfolgt werden. In Lateinamerika strebt die Fraktion eine Festigung der biregionalen strategischen Assoziierung mit Lateinamerika über eine verbesserte politische Agenda und ein vollständiges Assoziierungsverfahren einschließlich neuer Abkommen mit MERCOSUR, der Andengemeinschaft und Mittelamerika an. Auf diese Weise möchte sie zu Stabilität, Wohlstand und Rechtsstaatlichkeit in der Region beitragen. Schließlich ist es die Pflicht der Europäischen Union, sich für den Dialog stark zu machen, wann immer die regionale Stabilität gefährdende Grenzkonflikte (Naher Osten, Westsahara, Kaschmir, afrikanischer Kontinent) dies erfordern; dies liegt auch in ihrem eigenen Interesse. IV.1.2 Schwerpunktlegung auf die Konflikte der Zukunft Mit dem Auftreten neuer sicherheitspolitischer Herausforderungen wie etwa dem Kampf gegen den Terrorismus verschieben sich die Prioritäten von einer kollektiven Verteidigung hin in Richtung kollektiver Sicherheit. Das hat erhebliche Auswirkungen auf die Reform der politischen und militärischen Strukturen, bei denen der Schwerpunkt zunehmend auf die Vorbereitung auf die Konflikte von morgen gelegt wird. Damit die neue Orientierung umfassenden Charakter bekommt, ist ihre Stärkung durch eine starke Akzentsetzung auf der Konfliktverhütung erforderlich. Der Beitrag der OSZE in diesem Bereich und deren spezielle Rolle in Europa muss hierbei anerkannt werden. In diesem Zusammenhang sollte die GASP zunehmend horizontale Angelegenheiten (Wasserversorgung, Handel mit Drogen, Diamanten und Kleinwaffen), die häufig die Ursache für regionale Konflikte und ein Mittel zu deren Finanzierung sind. Begleitend dazu sollten Anstrengungen zur Förderung regionaler Zusammenarbeit unternommen und eine gemeinsame Strategie zur Konfliktverhütung in Afrika entwickelt werden. Die Petersberg-Aufgaben1 sollten überprüft, den neuen Sicherheitsbedrohungen angepasst und die Bekämpfung des Terrorismus einbezogen werden. IV.I.3 Eine in die Gemeinschaftsstruktur integrierte eindeutige und wirksame GASP Für ein deutliches Profil der GASP und ihre Positionierung in der internationalen politischen Szene sind eine Klärung der Zuständigkeiten und der Entscheidungsfindungsverfahren erforderlich. Eine partielle Integration der GASP in die Gemeinschaftsstrukturen mit einem EUAußenminister, unterstützt von einem europäischen diplomatischen Dienst, der aus Mitteln sowohl der Gemeinschaft als auch der Mitgliedstaaten finanziert wird, und einer generellen Entscheidungsfindung durch Mehrheitsabstimmungen würde in das auswärtige Engagement der Union sicherlich mehr Kohärenz und Klarheit hineintragen. Die demokratische Kontrolle durch das Europäische Parlament muss dabei gewährleistet sein. IV.1.4 Hin zu einer Europäischen Verteidigungspolitik Ein echtes Europäisches Konzept im Bereich der Sicherheit, in dem eine gemeinsame Einschätzung und Analyse des Bedarfs definiert sind, wäre die Grundlage für eine Europäische Verteidigungspolitik in einer späteren Phase. Der Grundsatz der Differenzierung im Bereich der militärischen Operationen würde die jeweiligen Verantwortlichkeiten im Entscheidungsfindungsprozess bestimmen. Die Überwindung der Defizite bei den militärischen Fähigkeiten ist eine wichtige Voraussetzung für eine langfristige und erfolgreiche Europäische Verteidigungspolitik. Diese stehen in Verbindung mit den fragmentierten Verteidigungsbeschaffungen, was zu einer Zersplitterung der finanziellen Ressourcen führt. Europäische Sicherheitsstrategie
Kapazitäten Die Europäische Union gibt derzeit etwa 150 Mrd. EUR für Verteidigungszwecke aus. Das sind ungefähr 50 % der US-Verteidigungsanstrengungen. Wegen des Bestehens von 15 voll einsatzfähigen Armeen und der weit verbreiteten Doppelarbeit, insbesondere im kostenaufwändigen Forschungssektor, erreicht jedoch die Effizienz der europäischen Verteidigung lediglich rund 10 % des amerikanischen Niveaus. Die Europäische Union muss einen Gemeinsamen Rüstungsmarkt aufbauen. Der Verhaltenskodex für Waffenexporte muss weiter verschärft werden. Auf dieser Basis könnte die gegenseitige Anerkennung von Entscheidungen zu Waffenexporten durch die Regierungen der Mitgliedstaaten eingeführt werden, durch die die Europäische Union stärker mit einer Stimme sprechen | |||||||||||||||||||||||||