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Die fünf Arbeitskreisvorsitzenden
Fünf Arbeitskreise koordinieren die Parlamentsarbeit der Fraktionsmitglieder in den 20 Ausschüssen.
Die Ergebnisse ihrer Arbeit werden der Fraktion zur Kenntnis gebracht, die dann ihrerseits über die Haltung der Fraktion bei der Plenarsitzung beschließt. Im folgenden sind die detaillierten Befugnisse der Arbeitskreise und ihre Vorsitzenden aufgeführt:
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