![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||
| ||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||
|
|
Chronik der Fraktion - 1971-198029. Oktober 1980 Urteil des Gerichthofs in der Isoglucose-Rechtssache, in dem das Klagerecht des Parlaments zum Schutz seiner Kompetenzen anerkannt und die vom Rat ohne vorherige Stellungnahme des Parlaments erlassene Verordnung für null und nichtig erklärt wird. 7. Oktober 1980 Wiederwahl von Leo TINDEMANS zum EVP-Vorsitzenden und Wahl von Jean SEITLINGER zum Generalsekretär. 1./2. September 1980 Dritter Kongress der EVP in Köln: "Die Christlichen Demokraten in den 80er Jahren", Erklärung: Frieden und Freiheit sichern - Europa vollenden. "Wir müssen dem europäischen Ideal eine Form geben. Es ist die Aufgabe unserer Generation, die Rezession zu überwinden, den Jugendlichen Inspiration zu geben, die Menschenrechte zu vertreten und den Lebensstandard zu wahren. Wir müssen uns dafür einsetzen, Hoffnung und Vertrauen in diesen schwierigen Zeiten zu wecken und unsere kreativen Kräfte im Interesse aller einzusetzen." (Aus der Ansprache von Leo TINDEMANS als Vorsitzender). 10. Juli 1980 Die Südafrika-Stiftung der EVP wird ins Leben gerufen. Ihre Ziele sind die Förderung des Gedankenaustausches zwischen demokratisch orientierten sozialen, politischen und kulturellen Gruppierungen in Afrika und in Europa sowie die Ausarbeitung gemeinsamer Kooperationsprogramme im Geist des Abkommens von Lomé (Artikel 3 der Stiftungssatzung). 13. Dezember 1979 Das Europäische Parlament lehnt den Haushaltsplan der Gemeinschaft für 1980 mit 288 Stimmen zu 64 und einer Enthaltung ab. 17.-20. Juli 1979 Konstituierende Sitzung des direkt gewählten Europäischen Parlaments in Straßburg. Mit Unterstützung der EVP-Fraktion wird die französische Politikerin und Abgeordnete der Liberalen und Demokratischen Fraktion Simone Veil zur Präsidentin gewählt. 17. Juli 1979 Umbenennung der Fraktion in "Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christlich-demokratische Fraktion)". 9. Juli 1979 Erste Tagung der EVP-Fraktion im Europäischen Parlament nach den allgemeinen Direktwahlen. Egon A. KLEPSCH wird als Fraktionsvorsitzender wiedergewählt. 7. -10. Juni 1979 Erste Europawahlen Die Wahlbeteiligung liegt bei 63,8% (111 Millionen von 180 Millionen Wählern). Die Mitgliedsparteien der EVP erhalten 32,8 Millionen Stimmen (29,6%) und erringen 107 Sitze. Auf die sozialistischen und sozialdemokratischen Parteien entfallen 29,5 Millionen Stimmen (26,6%) bzw. 112 Mandate. Die EVP erhielt fast 3,3 Millionen Stimmen (2,9%) mehr als die Sozialisten, obwohl es keine EVP-Kandidaten in Dänemark und im Vereinigten Königreich gab. 28. Mai 1979 Unterzeichnung der Vertrags über den Beitritt Griechenlands in Athen. Am 1. Januar 1981 wird Griechenland das zehnte Mitglied der Gemeinschaft. 13. März 1979 Das Europäische Währungssystem (EWS) tritt in Kraft. 22./23. Februar 1979 Auf dem zweiten Kongress der EVP in Brüssel wird eine Wahlplattform für die erste Direktwahl des Europäisches Parlaments verabschiedet und an alle europäischen Bürger appelliert, sich konstruktiv an den Europawahlen zu beteiligen. 14. März 1978 Umbenennung der Fraktion in "Christlich-demokratische Fraktion (Fraktion der Europäischen Volkspartei)". 6./7. März 1978 Der erste Kongress der Europäischen Volkspartei in Brüssel verabschiedet das Politische Programm mit dem Titel "Gemeinsam für ein Europa freier Menschen". Auszug aus dem Programm: Wir als Europäische Volkspartei....wollen die Einheit Europas unter Berufung auf die erfolgreiche Politik der christdemokratischen Staatsmänner wie Robert SCHUMAN, Alcide de GASPERI und Konrad ADENAUER, die die Grundlagen für das bisher Erreichte gelegt haben. In demselben Geist sind wir fest entschlossen, dieses historische Werk fortzusetzen und zu vollenden, dessen politisches Endziel eine europäische Föderation sein wird, wie sie Robert SCHUMAN am 9. Mai 1950 vorgeschlagen hat." 28. Juli 1977 Spanien reicht seinen Beitrittsantrag ein. 25. Mai 1977 Die drei christdemokratischen Parteien der Niederlande legen erstmals eine gemeinsame Liste für die Parlamentswahlen unter der Bezeichnung "Christen Democratisch Appèl" vor. 5. Mai 1977 Der Deutsche Egon KLEPSCH wird zum Vorsitzenden der CD-Fraktion gewählt. Er übt sein Amt bis 1982 aus und wird 1984 wiedergewählt. Von 1992 bis 1994 ist er Präsident des Europäischen Parlaments. 28. März 1977 Portugal reicht einen Beitrittsantrag ein. März 1977 Emilio COLOMBO, italienisches Mitglied der CD-Fraktion und ehemaliger Außenminister und Ministerpräsident von Italien, wird Präsident des Europäischen Parlaments. 12./13. Juli 1976 In Brüssel genehmigt der Europäische Rat die Vereinbarung über Direktwahlen zum Europäischen Parlament und setzt die Zahl der direkt zu wählenden Abgeordneten auf 410 fest. Die Bestimmungen für die ersten Europawahlen (die für 1978 angesetzt werden) werden im europäischen Wahlgesetz von 1976 niedergelegt. 8. Juli 1976 Konstituierende Sitzung der Europäischen Volkspartei in Luxemburg. Das Politische Komitee billigt einstimmig die Satzung der Europäischen Volkspartei. Auf der Grundlage des christlich-demokratischen Menschenbildes und der daraus abgeleiteten christlich-demokratischen Konzeption von der Gesellschaft, des gemeinsamen Willens, die Vereinigten Staaten von Europa als Union freier Völker und verantwortungsbewusster Bürger zu gründen, geben sich die Christlichen Demokraten der Europäischen Union folgende Satzung. (Aus der Präambel der Satzung der EVP). Der christlich-demokratische belgische Premierminister Leo TINDEMANS wird Präsident. 29. April 1976 Gründung der Europäischen Volkspartei in Brüssel. Ihr gehören Parteien aus sieben Mitgliedstaaten der Gemeinschaft an. Ihre Satzung gestattet anderen Parteien der Mitte den Beitritt, sofern sie bereit sind, die christlich-demokratischen Werte zu unterstützen. Insbesondere für die Länder der Gemeinschaft, die aus historischen Gründen keine ausdrücklich christlich-demokratischen Parteien haben, war dies ein wichtiger Punkt. Die Gründungsparteien sind: CDU und CSU/Deutschland, PSC und CVP/Belgien, CDS/Frankreich, Fine Gael/Irland, DC/Italien, CSV/Luxemburg, KPV und CHU und ARP/Niederlande. 21. Februar 1976 Annahme des Manifests der Europäischen Union Christlicher Demokraten (EUCD) in Paris. 16. Februar 1976 Der Rat für gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW) legt dem Ministerrat einen Entwurf für ein Abkommen zwischen EWG und RGW vor. Dies war die erste offizielle Anerkennung der EWG durch die RGW-Staaten. Die Gespräche werden nach dem Einmarsch der sowjetischen Truppen in Afghanistan 1980 abgebrochen. 26. Januar 1976 Einsetzung einer Kommission zur Gründung der EUCDA (Europäische Union Christlich-demokratischer Arbeitnehmer), später an die EUCD angegliedert. Das Arbeitsprogramm der EUCDA konzentriert sich auf folgende Bereiche: Arbeits- und Beschäftigungspolitik, Familienpolitik, Sicherung des Wettbewerbs durch Beschränkung und Kontrolle der Geschäftstätigkeit multinationaler Konzerne sowie Verbesserung der Arbeitsbedingungen. 7. Januar 1976 Der belgische Premierminister TINDEMANS stellt seinen Bericht über die Europäische Union vor. 9. September 1975 Der Belgier Alfred BERTRAND wird zum Vorsitzenden der Christlich-demokratischen Fraktion gewählt. 22. Juli 1975 Unterzeichnung des Zweiten Vertrages zur Änderung bestimmter Haushaltsvorschriften der Verträge und zur Einführung eines Konzertierungsverfahrens. Der Vertrag stärkt die Haushaltsbefugnisse des Europäischen Parlaments und setzt einen Rechnungshof ein. 10. Juli 1975 Das Europäische Parlament nimmt den Bericht über die Europäische Union an, den Beitrag des Parlaments zum TINDEMANS-Bericht, der vom belgischen Christdemokraten Alfred BERTAND erstellt wurde. Die wichtigsten Punkte des Berichts: Bei der Abstimmung im Plenum zeigte sich, dass die Christdemokraten und die Konservativen die Entschließung entschieden befürworten, während sich im sozialistischen Lager die Labour-Abgeordneten ebenso der Stimme enthielten wie die dänischen Liberalen. Der Sprecher der gaullistischen Fraktion der Europäischen Demokraten für den Fortschritt äußerte vorsichtige Zustimmung, während die meisten Mitglieder seiner Fraktion nicht an der Abstimmung teilnehmen. Die Kommunisten stimmten dagegen. 12. Juni 1975 Griechenland reicht seinen Beitrittsantrag ein. 5. Juni 1975 Volksentscheid im Vereinigten Königreich, Zweidrittelmehrheit für den Verbleib in der Gemeinschaft. 28. Februar 1975 Das Abkommen von Lomé wird mit 46 Entwicklungsländern aus Afrika, der Karibik und dem Pazifik unterzeichnet. 14. Januar 1975 Das Europäische Parlament verabschiedet den PATIJN-Bericht über die Vereinbarung zur Einführung allgemeiner unmittelbarer Wahlen zum Europäischen Parlament. 1975 Bildung einer Arbeitsgruppe "Europäische Partei" mit der Aufgabe, einen Satzungsentwurf für einen Parteienzusammenschluss auszuarbeiten. Berichterstatter wurden Wilfried MARTENS, Vorsitzender der CVP (Belgien) und Hans-August LÜCKER, Vorsitzender der Christlich-demokratischen Fraktion im Europäischen Parlament. 10./11. Dezember 1974 Gipfeltreffen in Paris. Die Gipfeltreffen heißen künftig Tagungen des Europäischen Rats. Der christdemokratische belgische Premierminister Leo TINDEMANS wird aufgefordert, bis Ende 1975 einen Bericht über die Europäische Union auszuarbeiten. Sein Bericht wird dem Europäischen Rat im Januar 1976 vorgelegt. 1973 Machtwechsel an der Spitze der EUCD: Kai-Uwe von HASSEL (CDU-Deutschland) wird Präsident und Arnaldo FORLANI (DC-Italien) Generalsekretär. 1. Januar 1973 Dänemark, Irland und das Vereinigte Königreich werden Mitglied der Europäischen Gemeinschaft (das norwegische Volk lehnte den Beitrittsvertrag per Volksentscheid ab). Das Europäische Parlament besteht aus 198 Abgeordneten, 52 davon sind Christdemokraten. Eine neue Fraktion wird gebildet, die Europäische Konservative Fraktion, der britische und dänische Abgeordnete angehören. Die irischen Abgeordneten von Fine Gael schließen sich den Christdemokraten an. 1972 Konstituierung des "Politischen Komitees" der christlich-demokratischen Parteien der Europäischen Gemeinschaft mit dem Ziel, die Koordinierung der Europa-Politik und die Zusammenarbeit zu verbessern. 22. Januar 1972 Unterzeichnung der Beitrittsurkunde von Dänemark, Irland und dem Vereinigten Königreich. |
|
||||||||||||||||||||||||