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![]() (angenommen vom XIII. EVP-Kongreß 4.-6. Februar 1999, Brüssel) "Aufbruch ins 21. Jahrhundert" Einführung Agenda 2000 Wirtschafts-, Finanz- und Währungspolitik Wege zu mehr Beschäftigung Reform des Europäischen Sozialmodells Europäische Bildungs- und Erziehungspolitik Forschung und Technologie Globalisierung des Verbrechens: eine Herausforderung Einwanderung und Asylrecht Europas Verantwortung für Frieden und wirtschaftliche Stabilität in der Welt Bewahrung der Schöpfung (Schutz der Umwelt) Europawahl 1999 Europa besitzt an der Schwelle zum 3. Jahrtausend alle Möglichkeiten für eine gute Zukunft, wenn wir sie nutzen. Zum einen wächst mit der Ost- und Süderweiterung der Union der Kontinent zusehends zusammen mit Chancen für Politik, Wirtschaft und Kultur. Zum anderen setzt die Globalisierung neue Rahmenbedingungen für die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, die Schaffung neuer Arbeitsplätze und die Erhaltung der Umwelt. Das Europäische Parlament - gestärkt durch die Verträge von Maastricht und Amsterdam - wird die Ausgestaltung unseres Europas von morgen entscheidend beeinflussen. Die Wahlen zum Europäischen Parlament im Juni 1999 haben deshalb eine herausragende Bedeutung für jeden einzelnen Europäer. Das Europäische Parlament stellt entscheidende Weichen Das Europäische Parlament ist in vielen Bereichen zum gleichberechtigten Gesetzgeber geworden. Es hat damit erheblichen Einfluß auf die Lebensbedingungen aller 375 Millionen Bürger in der Europäischen Union. Die 626 direkt gewählten Abgeordneten werden u.a. über die Einsetzung des Präsidenten und die Zusammensetzung der neuen Europäischen Kommission wie über die Beitritte von Staaten in Mittel- und Osteuropa und dem Mittelmeerraum entscheiden. Es ist daher ausschlaggebend, wer stärkste Kraft im Europäischen Parlament wird. Die EVP - bestimmende politische Kraft Europa darf nicht von einer sozialistischen Mehrheit dominiert werden. Macht braucht Kontrolle. Daher tritt die EVP bei den Europawahlen 1999 an, um stärkste Kraft im Europäischen Parlament zu werden und damit wieder die politische Balance in den europäischen Institutionen sicherzustellen. Europa wurde auf der Grundlage gemeinsamer christlicher und humanistischer Werte gebaut. Die Europäische Zusammenarbeit ist durch Werte gekennzeichnet, die schon immer von unserer politischen Familie vertreten wurden. Die offene Gesellschaft, gegründet auf Freiheit und Rechtsstaat und die Achtung der Person sowohl als einzigartige Persönlichkeit, die Trägerin von Grundrechten ist, als auch ein Mitglied eines weiteren sozialen Verbundes von Familie und Gesellschaft, ist verknüpft mit stabilen makroökonomischen Rahmenbedingungen und Eigeninitiative. Dies hat sich als die beste Garantie gegen alle Arten von Totalitarismus sowie als der beste Schutz der Menschen- und Bürgerrechte bewährt. Politik des Ausgleichs - Politik für die Zukunft Die EVP steht für eine Politik, die europäische Integration und nationale und regionale Interessen, wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt, Freiheit und Verantwortung, Tradition und Modernität, Verteidigungsbereitschaft und Friedenspolitik zu versöhnen weiß. Wir stehen in der Tradition einer europäischen Einigungspolitik im Sinne von Adenauer, de Gasperi und Schuman. Wir sind entschiedene Gegner von Extremisten rechts wie links. Ungeachtet unterschiedlicher Gaben, Talente und Fähigkeiten wenden wir uns an alle Mitbürger, damit sich jeder in Freiheit und Würde entfalten kann, unabhängig seiner Herkunft, seines Geschlechts, seines Alters, seiner Rasse, seiner Nationalität, seiner Sprache, seiner Überzeugungen, seiner sozialen Stellung oder seines Gesundheitszustands. Unser Programm Die EVP stellt sich den Herausforderungen des 21. Jahrhunderts. Wir wollen ein gemeinschaftliches Europa, das demokratisch, solidarisch, transparent und effizient ist. Wir wollen keinen zentralistischen Superstaat, sondern eine Verteilung von Verantwortung und Zuständigkeiten zwischen der Union, den Mitgliedstaaten und den regionalen und kommunalen Institutionen nach dem Subsidiaritätsprinzip. Wir sind für eine Regional- und Strukturpolitik, die die Entwicklung und die Eigenverantwortung der schwächeren Regionen fördert. Wir unterstützen eine Reform der europäischen Agrarpolitik, die den Landwirten eine dauerhafte Perspektive gibt, verbraucherfreundlich, gesund und ökologisch vertretbar ist. Wir wollen Wirtschaft und Gesellschaft weiterentwickeln, unsere Sozialsysteme zukunftssicher machen und die persönliche und zwischenmenschliche Verantwortung stärken. Damit wollen wir die Grundlage legen für eine Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit in Solidarität, für die Schaffung neuer Arbeitsplätze, den Kampf gegen Ausgrenzung und die Bewahrung der Schöpfung. Wir drängen in der Europäischen Union auf eine gerechte Lastenverteilung bei der Aufnahme von Bürgerkriegsflüchtlingen und Asylbewerbern. Wir müssen die Frage der Flüchtlinge und politisch Verfolgten solidarisch behandeln. Gemeinsam wollen wir uns der Herausforderung des international organisierten Verbrechens stellen. Der Kern des europäischen Integrationsprozesses bleibt die nachhaltige Sicherung des Friedens und des Wohlstandes. Die europäische Integration hat die endlose Abfolge europäischer Kriege beendet und in ihrer Mitte einen Raum des Friedens, der Freiheit und der Demokratie geschaffen. Jedoch ist Europa Teil der einen Welt. Wir hoffen, daß ein vereintes Europa auch für die Bürger anderer Kontinente - vor allem für die Ärmsten - Garant für Frieden und sozialen Fortschritt sein wird. Wir müssen jetzt auch über die Europäische Union hinaus zu Demokratie, Sicherheit, Solidarität, Stabilität und Frieden beitragen und für die anderen Regionen ein Beispiel für Zusammenarbeit sein. Wir nehmen die Herausforderung und die Chancen der Globalisierung im Bewußtsein unserer Verantwortung gegenüber unseren europäischen Bürgern, aber auch gegenüber allen Menschen außerhalb der Europäischen Union an. Wir stellen uns diesen Herausforderungen im Wissen um die universell gültigen Grundwerte wie Freiheit, Gleichheit, Gerechtigkeit und Solidarität. Wir nehmen diese Verantwortung für die neue Agenda für Europa auf der Basis der Werte an, die die europäische Gesellschaft und Geschichte inspiriert haben. Die EVP hat sich 1992 in Athen dazu entschlossen, ihre Gedanken und ihre politische Aktion auf eben diese Grundwerte zu stützen. Das Grundsatzprogramm von Athen orientiert und leitet daher unsere Antworten auf die großen Herausforderungen unserer Zeit. Dieses Aktionsprogramm wird ergänzt durch die 1997 in Toulouse verabschiedete Erklärung mit besonderem Bezug auf das Gesundheitswesen, die soziale Sicherheit und die Familie. Durch die letzen nationalen Wahlen hat sich Europa nach links veschoben. Gemeinsame Entscheidungsfindungen, politischer Interventionismus und Bürokratisierung gehen zunehmend zu Lasten der Freiheit des einzelnen und der Unternehmen. Das durch die europäische Zusammenarbeit Erreichte ist durch ein negatives Handeln der neuen Mehrheit der sozialistisch dominierten Regierungen gefährdet. Das sensible Gleichgewicht zwischen den EU-Institutionen und den nationalen Parlamenten kann durch eine übertriebene Politisierung und eine Mißachtung des Kräftegleichgewichts zerstört werden. Der historische Auftrag, Europa zu einigen und eine Europäische Union zu schaffen, in welcher sich die gegenwärigen und zukünftigen Mitglieder für eine dynamische und fruchtbare Zusammenarbeit engagieren können, wird durch die Sozialisten, die an den alten Ideen festhalten sowie eine Erhöhung der öffentlichen Ausgaben als einzige Lösung aller Probleme ansehen, ernsthaft gefährdet. Die EVP ist dazu entschlossen, Versuche, eine sozialistische Agenda in Europa einzusetzen, heftig zu bekämpfen. Wir werden den Kampf für Freiheit, Wohlstand und Sicherheit innerhalb der Europäischen Union und Europa als Ganzem weiterführen. Wir werden dem Sozialismus einen festen Widerstand entgegensetzen. Die EVP ist stolz auf ihre Rolle bei der Gestaltung und Weiterentwicklung der EU. Wir möchten diese Arbeit fortsetzen. Wir werden gegen die Sozialisten kämpfen, deren Politik diese grundlegenden Errungenschaften zerstören wird, die zur längsten Periode von Freiheit, Frieden und Wohlstand in der Geschichte Europas geführt hat. Die Erweiterung der EU nützt allen 1. Die Präambel zum Vertrag über die Europäische Union erinnert an die historische Bedeutung der Überwindung der Teilung des europäischen Kontinents und bestätigt das Bekenntnis der Mitgliedstaaten zu den Grundsätzen der Freiheit, der Demokratie, der Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten sowie der Rechtsstaatlichkeit. 2. Der Beitritt der Länder Mittel- und Osteuropas (MOEL) zur Europäischen Union ist nach der Wiedererlangung von Freiheit und Demokratie eine historische Aufgabe. Ebenso ist die Erweiterung um Zypern und Malta ein wichtiges Ziel. Der Erweiterungsprozeß der Europäischen Union hat bereits in seiner Anfangsphase sowohl den Mitgliedern der Europäischen Union als auch den Bewerberländern große Vorteile gebracht. 3. In ihrem Bemühen, die Voraussetzungen für die EU-Mitgliedschaft zu erfüllen, werden die Bewerberländer die Stabilität sowie die wirtschaftlichen und politischen Zukunftsaussichten unseres Kontinents weiter verbessern. Sie müssen ihre anfälligen politischen Systeme durch die Schaffung stabiler Demokratien reformieren, die Prinzipien der Marktwirtschaft annehmen, sich uneingeschränkt auf den Boden des Rechtsstaates stellen, regionale Konflikte lösen und mit den Nachbarländern sowie mit Europa in seiner Gesamtheit stabile Beziehungen, die auf gegenseitigem Vertrauen beruhen, aufnehmen. Außerdem müssen sie die Achtung der Menschenrechte gewährleisten, nach Maßgabe der Europäischen Menschenrechtskonvention des Europarates die Lage ethnischer Minderheiten verbessern und Demagogen, die ethnische Konflikte schüren, eine Absage erteilen. Es ist Aufgabe dieser Beitrittsländer, sich für die Mitgliedschaft zu qualifizieren. Die EVP ist der Ansicht, daß alle Kandidaten einzeln nach ihren Fortschritten bewertet werden müssen. Auf dieser Grundlage tritt die EVP für einen zügigen Verlauf des Beitritts- und Verhandlungsprozesses ein. Den Beitrittsländern muß die Gewißheit vermittelt werden, daß sie in der Europäischen Union willkommen sind und die Mitgliedschaft so rasch wie möglich erfolgen wird. Die EVP verkennt nicht die Schwierigkeiten dieses Weges, weist aber darauf hin, daß so zugleich die Stabilität auf dem europäischen Kontinent und die Europäische Union gestärkt werden. 4. Von der Erweiterung werden nicht nur die Beitrittsländer, sondern auch die bisherigen EU- Mitglieder in vielfältiger Hinsicht profitieren. Für den ökonomischen Sektor gilt, daß sich den heimischen Volkswirtschaften die großen mittel- und osteuropäischen Märkte öffnen. Die gleichzeitig entstehende neue Konkurrenz wird mittel- und langfristig die Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Industrie erhöhen. Die Kosten der Nichtintegration sind höher als die Kosten der Erweiterung, obwohl kurzfristig einige sensible Sektoren auf regionaler Ebene Schaden nehmen werden. Die materiellen und immateriellen Kosten einer Nichterweiterung wären ungleich höher als die Kosten der Erweiterung. Durch die Erweiterung des Geltungsbereichs der demokratischen Toleranz und der Rechtsstaatlichkeit werden Sicherheit und Stabilität gestärkt. 5. Die Europäische Union muß ihr möglichstes tun, um die mittel- und osteuropäischen Länder, die sich für Demokratie, Marktwirtschaft und Rechtsstaat entscheiden und damit die Bedingungen für eine verantwortungsbewußte Gesellschaft schaffen, zu unterstützen. Im Rahmen einer europäischen Zusammenarbeit sollten sie aus diesem Grund dabei unterstützt werden, Netzwerke gleichgesinnter Organisationen und Bewegungen innerhalb ihres jeweiligen Landes, innerhalb der Region und mit westlichen Partnern zu schaffen. So können Erfahrungen und know-how ausgetauscht und persönliche Kontakte aufgebaut werden. 6. Wir müssen die Europäische Union in den kommenden Jahren darauf vorbereiten, diesen Herausforderungen erfolgreich begegnen zu können. Die Reform der EU-Institutionen, der Finanzierung, der Gemeinsamen Agrarpolitik und der Strukturfonds ist vor der Erweiterung absolut unvermeidlich. Übergangsmechanismen sind notwendig um die Reformen erträglich zu gestalten. Institutionelle Reform 7. Die Europäische Volkspartei tritt unabhängig von der Zahl der Länder, die bei der nächsten Erweiterung beitreten werden, für eine tiefgreifende institutionelle Reform ein, die das gute Funktionieren der Union sicherstellt unter Berücksichtigung von Werten wie Freiheit, Demokratie, Verantwortlichkeit, Gleichheit, Gerechtigkeit, Subsidiarität und Solidarität, von denen unser politisches Handeln beeinflußt wird. Beachtung des Subsidiaritätsprinzips 8. Strikte Anwendung und Überwachung des Subsidiaritätsprinzips sind notwendig und unabdingbar. Wir brauchen ein bürgerfreundliches Europa, das seine regionalen, politischen und sozialen Unterschiede respektiert und das europäische regionale Identitäten, Kulturen und Lebensweisen in all ihrer Verschiedenheit schützt und fördert. Das Ziel ist ein klares Bild der Verteilung der Verantwortlichkeiten zwischen europäischen, nationalen, regionalen und lokalen Körperschaften. Umsetzung der EU-Bürgerschaft 9. Die EU-Bürgerschaft muß als Ausdruck der Zugehörigkeit und Identifikation mit der EU weiterentwickelt werden. Eine Europäische Verfassung 10. Die Europäische Union benötigt, wie in einem Verfassungsentwurf des Parlaments vorgeschlagen, eine eigene Verfassung, um die Entscheidungsverfahren zwischen den Institutionen der Europäischen Union festzulegen und die Zuständigkeiten zwischen der Europäischen Union, den einzelnen Mitgliedstaaten und den Regionen unter Berücksichtigung des Subsidiaritätsprinzips zu regeln. Des weiteren soll diese einen Grundrechtskatalog in Übereinstimmung mit der Europäischen Menschenrechtserklärung enthalten. In Erwartung der Ergebnisse schlägt die EVP vor, den konstitutionellen Charakter der Europäischen Union z.B. durch die Zusammenlegung der verschiedenen Verträge in einen einzigen Text, der außerdem einen Grundrechtskatalog enthalten sollte, zu stärken. 11. Die EVP ist der Auffassung, daß die Europäische Union so bürgernah wie möglich sein soll. Folglich erachtet die EVP einen verbesserten Zugang der Bürger zum Gemeinschaftsrecht für erforderlich und setzt sich für eine Vereinfachung dieses Rechts sowie die Schaffung einer Reihe von Regelungen zur Förderung der Transparenz und Kohärenz des gemeinschaftlichen Rechtssystems ein. Reform des Rates 12. Die gesetzgeberischen Entscheidungen des Rates der Union müssen grundsätzlich mit Mehrheit gefaßt werden; Entscheidungen betreffend Vertragsänderungen, Erweiterungen oder Erhöhungen der Eigenmittel werden weiterhin einstimmig gefaßt und von den Mitgliedstaaten und dem Europäischen Parlament ratifiziert. Ferner ist es notwendig, eine Neugewichtung der Stimmen innerhalb des Rates vorzunehmen bzw. die Einführung einer doppelten Mehrheit, die die Bevölkerungsgröße der Mitgliedstaaten einbezieht. Das Mitentscheidungsverfahren muß für alle Bereiche europäischer Gesetzgebung gelten, auch für die Agrarpolitik. Reform der Kommission 13. Die EVP möchte eine starke und unabhängige Kommission. Sie soll weiterhin die treibende Kraft der Gemeinschaft sein und wird sich in Zukunft zur wahren Exekutive der Europäischen Union entwickeln. Die Kommission ist Hüterin der Verträge und muß deshalb die Interessen der Gemeinschaft vertreten. Sie muß unabhängig bleiben und das alleinige Initiativrecht besitzen, während sie in Zukunft gleichzeitig die Rolle einer echten, dem EP verantwortlichen Regierung erfüllen soll. Die Kommission sollte die Effizienz, Funktionsfähigkeit und Kontrolle der finanziellen Interessen der Union weiterentwickeln. Die individuellen Kommissare sind selbstverständlich gehalten, nur die Interessen der Gemeinschaft als ganzes zu vertreten. Wir setzen uns dafür ein, daß alle Mitgliedstaaten mit höchstens einem Kommissar in der Kommission vertreten sind. 14. Um eine verbesserte Kontrolle des Parlaments sicherzustellen, muß die Enthebung einzelner Kommissare in begründeten Fällen mit qualifizierter Mehrheit durch das Europäische Parlament ermöglicht werden, ohne die gesamte Kommission abberufen zu müssen. Dem Präsidenten der Europäischen Kommission soll die Möglichkeit gegeben werden, die Vertrauensfrage zu stellen. Die Kommission muß gegen jeden unnötigen Einsatz von EU-Mitteln Maßnahmen ergreifen und energisch gegen jedes Anzeichen von Korruption vorgehen. Das Subsidiaritätsprinzip darf nicht benutzt werden, um die Aufgabenbereiche der Kommission zu verwischen bzw. zu verringern. Reform des Europäischen Parlaments 15. Um die Mitglieder des Europäischen Parlaments (MdEPs) gleichzustellen und bestehende Verzerrungen abzubauen, sollte ein einheitliches und transparentes Statut vom Rat verabschiedet werden, wie es vom Europäischen Parlament in Übereinstimmung mit dem Vertrag von Amsterdam vorgelegt wurde. Reform des Gesetzes für die Europawahlen 16. Die Europäische Volkspartei ist von der Notwendigkeit eines Übereinkommens über gemeinsame Grundsätze für das Wahlrecht im Hinblick auf die Europawahlen von 2004 überzeugt. Regierungen und Parlamente der Mitgliedstaaten sind aufgefordert, die diesbezüglichen Vorschläge des Europäischen Parlamentes sich zu eigen zu machen, und zwar auf der Grundlage der Verhältnismäßigkeit und der Unmittelbarkeit. Diese Vorschläge, die von der Fraktion der EVP im Europäischen Parlament entwickelt worden sind und eine breite Unterstützung erfahren haben, sind geeignet, das Europäische Parlament in seiner demokratischen und repräsentativen Funktion zu stärken und dem Bürger Europa näher zu bringen. Neue Instrumente der Außenpolitik nutzen 17. Die EVP fordert die entschlossene Anwendung der neuen Instrumente, die im Rahmen der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) entwickelt worden sind: die Mehrheitsentscheidung im Rat für die Verabschiedung gemeinsamer Aktionen, die Schaffung einer Einheit für Planung und frühzeitige Warnung - mit Experten der Kommission, des Ministerrates, der WEU, der Mitgliedstaaten und der NATO - als auch die Organisation der Tätigkeiten des Generalsekretärs des Rates, der für die Außenpolitik zuständig ist, bei aktiver Beteiligung des Europäischen Parlaments. Die neuen Bestimmungen der GASP bieten den Mitgliedstaaten eine Reihe von Instrumenten, um eine wirksame Außen-, Sicherheits-, Verteidigungs- und Konfliktpräventionspolitik zu entwickeln. Die EVP steht für die Schaffung einer Gemeinschaftsstruktur, in welcher demokratische Entscheidungen über eine GASP getroffen werden können und die Mehrheitsentscheidung die Regel ist. Es ist daher unerläßlich, daß die Union in Zukunft eine internationale Rechtspersönlichkeit erhält. Integration der WEU 18. Die EVP steht für die Integration der Westeuropäischen Union (WEU) in die EU. Die WEU soll Verteidigungskomponente der Europäischen Union und europäischer Pfeiler der NATO werden. Die Europäische Union wird somit eine größere Verantwortung bei der Lösung von Konflikten haben sowie eine führende Rolle bei humanitären, hilfeleistenden, friedenssichernden und anderen Aufgaben des Krisenmanagements einschließlich der Friedensschaffung (die sog. Petersberg-Aufgaben) einnehmen. Die Teilnahme an solchen Operationen sollte jedem Mitgliedsstaat freistehen, während die Finanzierung von allen Mitgliedstaaten getragen werden sollte. Die Finanzierung sollte am Ende dieses Prozesses in das EU-Haushaltsverfahren einbezogen werden. Im Integrationsprozeß der WEU muß die Erweiterung der EU besonders berücksichtigt werden. Die Integration der WEU darf nicht die Integration jeglicher neuer Mitgliedstaaten verhindern. Außenwirtschaftsbeziehungen der Europäischen Union 19. Im Bereich der Außenwirtschaftsbeziehungen soll die Gemeinschaft für alle Fragen zuständig sein, die im Rahmen der WTO behandelt werden, wobei der Kommission von Rat und Europäischem Parlament allgemeine Verhandlungskompetenzen zugewiesen werden sollen. Die europäischen Politischen Parteien 20. Die EVP setzt sich für die Umsetzung des Artikels 138a des Vertrages von Maastricht (Artikel 191 des Vertrages von Amsterdam) ein, der zu einer weitaus besseren Entwicklung der europäischen Politischen Parteien führen soll. Es sollte eine europäische Unterstützung für bessere Kontakte zu den Wählern, für politische Entwicklung und für politische Bildungsaktivitäten geben. Nach diesem Ansatz müssen europäische Politische Parteien der "Empfehlung des Europäischen Rates (96/694/CE)" folgen. Diese fordert die Mitgliedstaaten auf, eine integrierende Strategie zu verfolgen, die auf die gleichberechtigte Beteiligung von Frauen und Männern in den Entscheidungsprozessen sowie auf die Entwicklung bzw. Einsetzung der geeigneten legislativen Maßnahmen bzw. Anregungen zielt. 21. Die EVP setzt sich aktiv dafür ein, in allen Politikbereichen der EU sowie in der EVP selbst Chancengleichheit zu fördern und zu unterstützen. Einheitliches Europäisches Wahlrecht 22. Im Rahmen der Umsetzung von Art. 138a des Vertrages von Amsterdam, der ein einheitliches Wahlverfahren für das EP in allen Mitgliedstaaten vorsieht, setzt sich die EVP innerhalb des EP dafür ein, nach dem Prinzip der Parität vorzugehen, damit eine gleichberechtigte Vertretung der europäischen Wähler gewährleistet wird. Paritätische Demokratie 23. In all ihren Empfehlungen wird die EVP sich darum bemühen, das gegenwärtige Ungleichgewicht von Frauen und Männern auf allen Ebenen und in jedem Bereich der Repräsentation auszugleichen. Kulturelle Identität 24. Der Prozeß der europäischen Integration kann und darf keine Bedrohung für die religiöse, regionale, sprachliche oder kulturelle Identität der Bürger darstellen. Ganz im Gegenteil muß die EU in ihren Maßnahmen die Kultur berücksichtigen, damit die kulturelle Vielfalt in der Union gewahrt und gefördert wird. Die Amtssprachen der Mitgliedstaaten sollen als offizielle Sprachen der EU behandelt werden; dies schließt eine Beschränkung der Verhandlungssprachen aus praktischen und logischen Gründen nicht aus. Computergestützte Methoden und Maßnahmen, die eine flexiblere und bedürfnisorientierte Übersetzung und Verdolmetschung innerhalb der Institutionen gewährleisten, werden auch im Falle einer Erweiterung der Union genutzt werden müssen. In jedem Falle ist es, sofern es den Kontakt zwischen den Bürgern und den Institutionen betrifft, nicht möglich, die Anzahl der Sprachen zu reduzieren. 25. Als Antwort auf die großen Herausforderungen unserer Zeit (Erweiterung, Globalisierung, Verbreitung der Informationsgesellschaft, Beschäftigung und sozialer Zusammenhalt, ...) braucht die Union einen öffentlichen Dialog über Werte und Normen als neuen Ansatz für die Wurzeln der europäischen Kultur (um die gesellschaftlichen und kulturellen Aktivitäten der Gemeinschaft zu verstärken und zu vertiefen). Auf der Grundlage der Subsidiarität sollte die Union die Rolle der öffentlich anerkannten Organisationen mit religiösen und vergleichbaren Weltanschauungen respektieren, gewährleisten und, falls erforderlich, erleichtern. 26. Um den gemeinsamen Kulturraum der Europäer zu einer lebendigen Realität werden zu lassen, ist es notwendig, kreatives Schaffen zu fördern, das kulturelle Erbe mit einer europäischen Dimension zu erschließen, zum gegenseitigen Kennenlernen der Kulturen und Sprachen und der Geschichte der Völker Europas anzuregen sowie den Kulturaustausch zu fördern; damit sollen die Verbreitung der Kenntnis, die Zusammenarbeit und das kulturelle Schaffen stimuliert werden. 27. Deshalb betrachtet die EVP als Hauptziel der politischen kulturellen Zusammenarbeit: - die Beteiligung der Bürger an den kulturellen Aktionen und ihr Zugang dazu; - die ausdrückliche Anerkennung der Kultur als beschäftigungspolitisches Instrument und als sozialer und staatsbürgerlicher Integrationsfaktor; - die Integration der kulturellen Aspekte in die Gemeinschaftspolitik innerhalb der EU. Methode der Reform 28. Die EVP fordert, daß man sich der gemeinschaftlichen Methode zur Vorbereitung der nächsten Revision der Verträge bedient, wobei das Europäische Parlament voll und ganz einbezogen sein soll, und ersucht den Rat, die Kommission dazu aufzufordern, einen Vorschlag für die Änderung der Verträge auf der Grundlage der Entschließung des Europäischen Parlaments vom 19. November 1997 vorzulegen. Das Europäische Parlament wird diese Frage mit den nationalen Parlamenten erörtern, um den Regierungen der Mitgliedstaaten einen gemeinsamen Entwurf vorlegen zu können, den diese prüfen und gegebenenfalls annehmen werden. Die endgültige Entscheidung des Rates wird dem Parlament vor der Ratifizierung des Vertrages zur Zustimmung vorgelegt. Freizügigkeit 29. Die Freizügigkeit ist eine der vier Grundfreiheiten der EU und ein wichtiges Symbol für das Zusammenwachsen Europas. Sie darf nicht dauerhaft in ihrer Substanz eingeschränkt werden. Unbeschadet dessen erscheint es für die politische Akzeptanz der Erweiterung angemessen, wenn im Bereich der Freizügigkeit behutsam, wie in der Vergangenheit, das bewährte Instrument der Übergangsfristen angewandt wird. Hauptziel ist es, den Mitbürgern neue und bessere Lebensperspektiven in ihrem Land zu verschaffen. Finanzierung der EU 30. Die künftige Finanzierung der Einnahmen und der Ausgaben der Europäischen Union muß den Prinzipien der Solidarität, ausreichenden Autonomie, Jährlichkeit und Einheitlichkeit Rechnung tragen. Übereinkünfte über die zukünftige Interinstitutionelle Vereinbarung, die Finanzielle Vorausschau und ein künftiges Eigenmittelsystem gehören zusammnen. 31. Im Finanzierungssystem der Gemeinschaft müssen die Lasten zwischen den Mitgliedstaaten fair verteilt werden. Das Prinzip der Eigenmittel soll beibehalten werden auf der Basis von objektiven Kriterien, der Möglichkeiten der Mitgliedstaaten, sich zu beteiligen und des Prinzips des "juste retour", welches im Gegensatz zum Solidaritätsprinzip steht. 32. Die EVP akzeptiert, daß die 1,27%-Obergrenze des Bruttosozialprodukts der Mitgliedstaaten für die nächste Finanzielle Vorausschau beibehalten werden soll und stellt fest, daß dieses Ziel nach der Erweiterung nur erreicht werden kann, wenn vorher Entscheidungen hinsichtlich der Reformen bestehender Politiken, die in keiner Weise geschwächt werden dürfen, getroffen werden. Die EVP stimmt darin überein, daß es mit Blick auf die Unsicherheiten der Kosten der Erweiterung logisch wäre, eine Revision der Finanziellen Vorausschau neu zu überlegen, wenn ein oder mehrere Beitrittsländer den Beitritt zur Europäischen Union unterschrieben haben und vorher entsprechende Reformen im Bereich der Landwirtschafts- und Strukturpolitik durchgeführt worden sind. 33. Die Verwaltungen in den Beitrittsländern müssen in die Lage versetzt werden, die zur Verfügung gestellten Mittel ordnungsgemäß zu verwalten. Die EVP befürwortet eine Einzelbewertung eines jeden Beitrittslandes wie eine abnehmende Unterstützung mit fortschreitendem Erfolg der Annäherung an das Gemeinschaftsniveau. 34. Die für die Finanzierung der neuen Erweiterungen vorgesehenen Mittel müssen angemessen sein und die Aufnahme- und Verwaltungsfähigkeit der beitrittswilligen Länder berücksichtigen. Die Beihilfen für die neuen Mitgliedsländer müssen an die erforderlichen Fortschritte dieser Staaten geknüpft werden. 35. Die EVP unterstreicht die Notwendigkeit der finanziellen Solidarität bei der Unterstützung der gemeinschaftlichen Agrarpolitik und besteht darauf, daß jedes eingeführte Element der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) insgesamt nicht zu zusätzlichen Kosten für die Steuerzahler führen darf. Ohne auf die Vorteile der Agrarvorschläge einzugehen, glaubt die EVP, daß die Agrarleitlinie beibehalten werden soll und stellt fest, daß die vorgeschlagenen Reformen zu einer Erhöhung der Agrarausgaben für die Jahre 2000 - 2003 führen werden, bevor sie sinken. 36 Das Beibehalten der Intensität der Gemeinschaftsmaßnahmen unter den 15 Mitgliedstaaten, ganz besonders derjenigen, die dem Zweck des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts dienen, muß vereinbar sein mit den notwendigen Reformen für eine weitergehende Ausgabenrationalisierung und mehr Effektivität und Effizienz sicherstellen. 37. Die EVP fordert - im Licht des Entwurfes des Amsterdamer Vertrages - eine engere Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der Strukturfonds und empfiehlt, den engen Zusammenhang zwischen Strukturmaßnahmen und der Entwicklung von humanen Ressourcen zu betonen. 38. Die EVP besteht darauf, daß mehr interinstitutionelle Zusammenarbeit entwickelt werden soll, um die Ressourcen besser auszunutzen. Überzeugt von den steigenden Kosten der Verdolmetschung und Übersetzung in einer erweiterten Europäischen Union, schlägt die EVP vor, daß die Verantwortlichen in der EU entsprechende Maßnahmen ergreifen, um ein effektives Funktionieren der Institutionen sicherzustellen. Die EVP ist auch der Meinung, daß angesichts des starken Anstiegs der Zahl, der Größe und des Handlungsspielraums der Agenturen eine gründliche Überprüfung ihrer Funktionsweise durchgeführt werden muß. Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) 39. Die GAP muß schrittweise ein europäisches Modell der Landwirtschaft fördern, das auf dem bäuerlich geprägten Betrieb basiert, umweltgerecht ist und der Sensibilität der Verbraucher und der Besonderheit der Landwirtschaft - Erzeugung von Nahrungsmitteln und von Rohstoffen für den Nichtnahrungsmittelbereich (in enger Verbindung mit der Landschafts pflege und der Raumordnung) - entspricht und außerdem den vielfältigen Produktions verfahren und den großen Einkommensunterschieden Rechnung trägt, auf die angemessene Antworten gefunden werden müssen. Im Mittelpunkt stehen dabei der mittelständische, bäuerliche Familienbetrieb und eine nachhaltige und umweltgerechte Wirtschaftsweise. 40. Ziel ist der leistungsfähige, bäuerlich geprägte Betrieb, der unabhängig von Betriebsgröße und Rechtsform weitgehend bei verringerter zentralisierter Bürokratie sein Einkommen über den Markt erzielen kann und eine flächendeckende Bewirtschaftung sicherstellt. 41. Die durch den Standort und die Verfügbarkeit von Produktionsmitteln bedingten Wettbe werbsunterschiede erfordern neben einer einheitlichen Markt- und Preisstützung sowie einheitlichen Einkommensbeihilfen - bei einem vollständigen Binnenmarkt und bei einem teil-liberalisierten Außenschutz - regionalspezifische, ökologische und soziale Maßnahmen, um der Forderung einer flächendeckenden Landbewirtschaftung gerecht werden zu können und Standortnachteile sowie andere Aufgaben der Landwirtschaft abzugelten. 42. Besonders zu beachten sind: - ein ausgewogeneres Verhältnis zwischen der Preis- und Marktpolitik einerseits und der Politik der direkten Einkommensstützung, der Sozialstrukturpolitik, der Umweltpolitik und der Politik der ländlichen Entwicklung andererseits; - regional differenzierte gemeinsame Maßnahmen, um den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt zu gewährleisten und um durch den Verbleib der Landwirte eine flächendeckende Landbewirtschaftung zu ermöglichen. 43. Diese Maßnahmen sollen, unabhängig von der derzeitigen Produktion, funktionsbezogen und einkommenswirksam gestaltet werden, damit sie dem Landwirt in den unternehmerischen Entscheidungen eine nachhaltige Perspektive geben. Bei der Einführung dieser Maßnahmen ist darauf zu achten, daß sie in Einklang mit den Regeln der Welthandelsorganisation (WTO) stehen oder diese sinnvoll ersetzen. Die Besonderheit des europäischen Modells, das den Verbleib des Landwirts im gesamten ländlichen Raum voraussetzt, führt jedoch dazu, daß die Gewährung der Einkommensbeihilfen stets von einer effektiven Landbewirtschaftung nach Wahl des Landwirts abhängig gemacht wird. 44. Ungeachtet der Maßnahmen zum Ausgleich von Preissenkungen bzw. als Abgeltung für ständige Nachteile oder für erbrachte Leistungen zur Erhaltung einer gesunden Umwelt sind Maßnahmen zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit unabhängig vom Standort des Betriebes notwendig. Mengenbegrenzende Maßnahmen zur Entlastung der Märkte (Milchquote, Flächenstillegung) sind nach wie vor unverzichtbar und müssen konsequent durchgesetzt werden. Die wechselseitigen Beziehungen zwischen Landwirtschaft und dem ländlichen Raum 45. Die Agrarmarktregelungen und die Maßnahmen für die Entwicklung des ländlichen Raums, die direkt die Landwirtschaft betreffen, müssen eng aufeinander abgestimmt sein. 46. Neben den verschiedenen Arten der Beihilfen für die Entwicklung des ländlichen Raums muß die Politik der ländlichen Entwicklung im Rahmen der GAP verstärkt auch auf die Landwirte ausgerichtet werden, deren einzige Überlebenschance darin besteht, ihre Tätigkeit zu diversifizieren (vielfältige Tätigkeit) oder auf Nebenerwerbslandwirtschaft umzustellen. Die Politik der ländlichen Entwicklung als Komponente der GAP muß klar gestärkt werden und die bestehenden sozio-strukturellen Maßnahmen sowie die derzeitigen flankierenden Maßnahmen und die zur Zeit in das Programm LEADER einbezogenen Aktionen einschließen. 47. Neben den bereits erwähnten regional-spezifischen und sozio-strukturellen Maßnahmen, Umweltmaßnahmen und Maßnahmen zur ländlichen Entwicklung müssen für die Landwirte in den periphären und benachteiligten Regionen sowie in den Gebirgsregionen auch angemessene Kriterien für die Gewährung der direkten Einkommensbeihilfen festgelegt werden. Reform der Strukturpolitik 48. Die EU-Erweiterung intensiviert die Notwendigkeit einer Stärkung und einer Anpassung der Strukturpolitik. 49. In vielen Bereichen können die existierenden Regelungen aufgrund von administrativen und rechtlichen Problemen sowie von Kofinanzierungsproblemen nicht auf die potentiellen Mitgliedstaaten übertragen werden bzw. würden dort zu erheblichen Schwierigkeiten führen. Unser Ziel ist, daß die Gemeinschaftsgesetzgebung einschließlich der Strukturfonds auf die Länder angewendet werden können, die sich zur Durchführung der notwendigen, umfassenden Reformen verpflichten. Übergangs- und Ausnahmeregelungen werden gegebenenfalls erforderlich sein. Grundsätze der Reform 50. Die Stärkung des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts sollte weiterhin ein Hauptprinzip der europäischen Integration auch in einer erweiterten Europäischen Union sein. Strukturpolitik sollte auf folgenden Richtlinien basieren: finanzieller Solidarität, Transparenz, Hilfe zur Selbsthilfe, zeitweiser Unterstützung zur Vermeidung langfristiger Abhängigkeiten, ständiger Prüfung der Effizienz und des Erfolgs, keine Verdrängung von privaten Initiativen und Investitionen, Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen besonders in Randregionen und in Regionen in unmittelbarer Nachbarschaft von durch Fördermaßnahmen besonders begünstigten Beitrittsgebieten, enge Zusammenarbeit mit regionalen Körperschaften. Zusätzlich zu diesen Richtlinien muß das Subsidiaritätsprinzip jederzeit respektiert werden. Dies ist ein Schlüsselprinzip für die Strukturpolitik sowie auch für die Förderung der Rechte der Bürger. Maßnahmen 51. Wir sind auf europäischer Ebene für die Einführung eines vereinfachten Systems der Vorlage, der Bearbeitung und Umsetzung der Anfragen sowie der anschließenden Überwachung bzw. Anpassung zur Beseitigung der bestehenden Hindernisse, insbesondere bezüglich des Zugriffs der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) auf die Strukturfonds. Die Prozeduren und Verfahren der verschiedenen Strukturfonds, die beibehalten werden (EFRE, ESF, EAGFL und FIAF), sollten harmonisiert werden. Um die verwaltungstechnischen Vorgänge zu vereinfachen, sollte es innerhalb der Kommission nur ein Programm je Mitgliedstaat bzw. betroffener Region geben. 52. Die Strukturfonds, die nicht länger Gemeinschaftsinitiativen zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern beinhalten, müssen trotz allem die Dimension der gleichen Möglichkeiten für alle in ihre Initiativen einbeziehen. Die EVP wird von Zeit zu Zeit die Auswirkung dieser Initiative überprüfen. 53. Die Mitgliedstaaten müssen eine angemessene Kofinanzierung sicherstellen, was erheblich zur Betrugsbekämpfung beiträgt. Finanzielle Mittel sollten nicht einfach auf der Grundlage eines festgesetzten Schemas nach dem "Gießkannenprinzip" verteilt werden. Die Mitgliedstaaten müssen mit den EU-Behörden zusammenarbeiten, um die angemessene Verwendung der Mittel zu überwachen und - soweit nötig - jeglichen Mißbrauch zu verfolgen. 54. Den Strukturfonds müssen im Rahmen des Gemeinschaftsbudgets ausreichende Finanzmittel zur Verfügung gestellt werden sowohl über moderne Finanzierungsmöglich keiten als auch durch den Rückgriff auf andere Mittel (z.B. Darlehen, Bürgschaften, Zinszuschüsse und Kapitalfonds), damit ihr Auftrag erfüllt sowie die Verantwortung, Mitwirkung und Initiative des Privatsektors gesteigert werden kann. Strukturförderungen dürfen private Investitionen und Initiativen nicht verdrängen. 55. Der vorgeschlagenen geographischen Konzentration und einer zahlenmäßigen Verringerung der Ziele sollte zugestimmt werden. Die Ziel-1-Gebiete stellen nach wie vor die wichtigste Priorität der Strukturfonds dar. Zur Festlegung der Förderwürdigkeit soll das Kriterium von 75 % BIP pro Kopf in Kaufkraftparität strikt angewendet werden, die ein genaueres Bild über den Reichtum der betreffenden Region abgibt. Außerdem soll ein schrittweises Phasing-out System eingeführt werden. 56. Die Anzahl der Gemeinschaftsinitiativen muß verringert werden. Die grenzüberschreitende Initiative INTEREG sollte Priorität haben, da sie den "europäischen Mehrwert" am deutlichsten darstellt. Aufgrund der Bedeutung des ländlichen Raums muß auch die Gemeinschaftsinitiative LEADER fortgesetzt werden. Die Eigenverantwortung der Mitgliedstaaten und Regionen in der Strukturförderung muß substantiell gestärkt werden. Nationale Regierungen erlassen noch immer Gesetze, die nicht mit den gesetzlichen Regelungen, die jenseits ihrer Grenze gelten, übereinstimmen. In Zukunft muß dies durch eine Europäische Richtlinie verhindert werden, die die jeweilige Gesetzgebung der Mitgliedstaaten auf die einheitliche Umsetzung von EU-Regelungen überprüft. 57. Für die Heranführung der Beitrittskandidaten erscheint auch ein zeitlich begrenztes Finanzinstrument im Rahmen des EU-Haushalts zusätzlich zu den Strukturfonds vernünftig, da es keine angemessene Begründung gibt, die Maßnahmen, die für die Beitrittskandidaten vor dem Beitritt notwendig sind, mit den bestehenden Instrumenten zu finanzieren. Die beitrittswilligen Länder sind gefordert, effiziente lokale, regionale und nationale Verwaltungsstrukturen gemäß ihrer Verfassungssysteme zu schaffen, die Akteure des nichtstaatlichen Sektors auf diesen Ebenen zu fördern und die Finanzkontrollsysteme zu verbessern, damit sie als künftige Mitglieder wirksamen Gebrauch von den Strukturfonds machen und die enormen regionalen Ungleichgewichte und Entwicklungsprobleme verringern können. 58. Übergangsregelungen müssen getroffen werden, um ein "Phasing-out" der Beihilfen in Form von degressiven Zahlungen zum Ende der Planungsphase (d.h. bis 2005) für die Regionen einzuführen, die eine wesentliche und andauernde wirtschaftliche Erholung erzielt haben und somit nicht länger für Beihilfen aus den Strukturfonds in Frage kommen. Die Dauer dieser Übergangsregelungen und die Höhe der Zahlungen soll davon abhängen, in wieweit die betroffende Region das festgelegte Ziel überschritten hat. 59. Es muß sichergestellt werden, daß die zur Verfügung gestellten Mittel über den Planungszeitraum hinweg auch zum Abschluß gebracht werden können. Dazu müssen die Programme optimiert und die frühzeitige Information der potentiellen Teilnehmer verbessert werden. Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit - Die Grundvoraussetzungen für mehr Beschäftigung 1. Die Schaffung neuer Arbeitsplätze ist von höchster Priorität. Um die Beschäftigungslage zu verbessern, fordert die EVP günstige Rahmenbedingungen für das Wachstum und die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft. Wachstum 2. Zur Förderung des Wachstums setzt sich die EVP dafür ein, - ein makroökonomisches Umfeld zu schaffen und zu erhalten, das den Marktkräften zur Entfaltung verhilft und Anreize für unternehmerisches Handeln liefert. Der wirtschaftspolitische und rechtliche Rahmen, in dem die Unternehmer, Sparer, Investoren und Verbraucher agieren, soll stabil, transparent und vorhersehbar gestaltet, administrative Hemmnisse, besonders solche, die kleinen und mittelständischen Betrieben schaden, abgebaut und die Finanzpolitik innovations- und investitionsfreundlich ausgerichtet werden. - eine stabilitätsorientierte Geldpolitik durchzusetzen, die ein ausreichend großes Sparaufkommen, niedrige Zinssätze sowie Realinvestitionen gewährleistet. Eine niedrige Inflationsrate erleichtert überdies die Tarifverhandlungen und führt zu gemäßigten Lohnforderungen. - vorhandene nationale und gemeinschaftliche Haushaltsspielräume zu nutzen, um europaweite Infrastrukturmaßnahmen in den Bereichen Transport, Energie und Telekommunikation vorzunehmen, so daß das weitere Zusammenwachsen des Binnenmarktes beschleunigt wird. - die Maßnahmen zur Überwindung der Hindernisse für den freien Waren- und Dienstleistungsverkehr, an denen nationale Verwaltungen trotz europäischer Direktiven noch immer festhalten, zu stärken und zu beschleunigen, - den sozialen Frieden und den sozialen Dialog zu wahren und die Produktivität zu stimulieren, indem die Arbeitnehmer am Produktivermögen beteiligt werden. Wettbewerbsfähigkeit 3. Die beiden wichtigsten Faktoren zur Herstellung und Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit sind die Erhöhung der Innovationsrate und die Verminderung der Herstellungskosten. 4. Um Anreize für Innovationen zu schaffen, sollte das Patentrecht in der Form verbessert werden, daß für einen angemessenen Zeitraum das geistige Eigentum vor Plagiaten geschützt wird. Auch tritt die EVP für Steuervergünstigungen für Forschungsinvestitionen und Innovationen ein. Die besondere Aufmerksamkeit gilt dabei den immateriellen Investitionen. Die EVP fordert Mechanismen, die den Transfer von in den Universitäten entwickelten Technologien in die Unternehmen und aus der Militärforschnung in die zivile Forschung ermöglichen. 5. Eine wichtige Rolle bei der Verbesserung der europäischen Wettbewerbsfähigkeit spielen die Anstrengungen auf regionaler Ebene. Die Regionen und Städte müssen in der Lage sein, ihre spezifischen Potentiale auszubauen und die durch die örtlichen Verhältnisse gegebenen Chancen zu nutzen. Dafür ist ein entsprechender Spielraum für eine eigenständige und eigenverantwortliche regionale und lokale Wirtschaftspolitik erforderlich. 6. Die Kapitalkosten sind über Währungsstabilität, Spielräume für Zinssenkungen sowie eine verbesserte Organisation der Kapitalmärkte zu senken. Einen wichtigen Beitrag dazu wird die Währungsunion liefern. Weitere Maßnahmen, die die Kosten für Investitionskapital senken helfen, sind ein erleichterter Zugang zu Risikokapital und die Ausarbeitung einer eigenen Rechtspersönlichkeit für europäische Unternehmen. Die EVP setzt sich ausdrücklich für weitere Senkungen der Energiekosten durch die Öffnung der nationalen Märkte, wie sie von der Kommission bereits eingeleitet worden sind, ein. Zusätzlich fordert die EVP ein effizienteres Management öffentlicher Dienstleistungen. Dies schafft Spielräume zur Senkung der Staatsquote bei gleichbleibender Qualität der Verwaltungsleistung, Die Koordinierung der nationalen Wirtschaftspolitiken 7. Der Erfolg der Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) wird maßgeblich durch die Konsistenz der nationalen Finanz- und Lohnpolitiken mit der gemeinsamen Geldpolitik bestimmt. 8. Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung werden nicht gefördert, wenn die stabilitätsorientierte Geldpolitik durch mangelnde Haushaltsdisziplin oder überzogene Lohnabschlüsse unterwandert wird. Die EVP wird sich dafür einsetzen, daß jedes einzelne Mitgliedsland eine effiziente Ausgestaltung seiner nationalen Wirtschaftspolitiken verwirklichen kann und gleichzeitig seiner Verantwortung für das europäische Gesamtprojekt gerecht wird. Für die Finanzpolitik ist ein hohes Maß an Koordinierung bereits durch den Stabilitäts- und Wachstumspakt hergestellt worden. 9. Die wachsende Liberalisierung der Märkte, die sich gegenwärtig durch die Umsetzung des Binnenmarktes ergibt, benötigt Wettbewerb, und zwar ohne Sozial-, Fiskal- und Umweltdumping zwischen den Unternehmen in der EU sowie den Mitgliedstaaten untereinander. Das Steuerniveau in den Mitgliedstaaten ist im allgemeinen zu hoch, um Europa weltweit wettbewerbsfähig zu machen. Eine Anpassung des Steuerniveaus nach unten fällt unter die nationale Verantwortung. Die hohen Steuern und der Mangel an Koordinierung zwischen nationalen Besteuerungssystemen und der demzufolge hohe Grad an Steuerwettbewerb zwischen den Mitgliedstaaten hat in verschiedenen Bereichen ein schädliches Niveau erreicht, welches die positiven Auswirkungen bedroht, die man durch die Umsetzung des Binnenmarktes in den Bereichen Produktion und Beschäftigung erhalten kann. Außerdem hat das Fehlen von fiskaler Koordinierung und Harmonisierung und das übertriebene Maß an Steuerwettbewerb einen zunehmenden Verlust der Souveränität der Mitgliedstaaten im Bereich der Steuerpolitik und damit in ihrem fiskalen Instrumentarium zur Folge. Konsequenz ist eine fortschreitende Steuererosion. Eine besonders negative Auswirkung des Wettbewerbs in den meisten Grenzregionen der Mitgliedstaaten sind unakzeptable, grenzüberschreitende Verzerrungen der Wirtschaftsströme. 10. Deshalb müssen Vereinbarungen über Mindeststandards getroffen und in Abständen angepaßt werden. 11. Im Steuerbereich müssen noch bestehende Ausnahmeregelungen (europäische "Steueroasen") möglichst schnell beseitigt werden. Darüber hinaus ist auf eine baldige Umstellung des Mehrwertsteuersystems vom Bestimmungslands- auf das Ursprungslandsprinzip hinzuwirken. Nach Einführung des Euro ist die Harmonisierung der Quellensteuern dringend erforderlich. 12. Damit das wirtschaftliche Wachstum gefördert wird, ist es wichtig, den Dialog zu wahren, um sozialen Frieden zu gewährleisten und die Produktion zu stimulieren durch die Motivation und Beteiligung der Arbeitnehmer. Dafür muß die soziale Konzertation auf EU- Ebene weitergeführt werden. Die Wirtschafts- und Währungspolitik in den Außenbeziehungen 13. Um der Währungsunion nach außen eine starke Stimme zu verleihen, fordert die EVP, daß der Präsident der Europäischen Zentralbank (EZB) und der für Währungsfragen zuständige Kommissar bei den Sitzungen der Organe des Internationalen Währungsfonds vertreten ist. Die EVP ist fest entschlossen, die Unabhängigkeit der Europäischen Zentralbank zu verteidigen. 14. Mit Blick auf den realwirtschaftlichen Sektor tritt die EVP dafür ein, daß die EU entsprechend ihrer Verpflichtungen gegenüber der Welthandelsorganisation (WTO) weitere Liberalisierungen im internationalen Handel unterstützt. Dies bietet auch den Entwicklungsländern eine verbesserte Chance zur Integration in die Weltwirtschaft. 15. Zur weiteren Handelsliberalisierung gehört auch die konsequente Bekämpfung des privatwirtschaftlichen Protektionismus. Die EVP unterstützt die Initiative der Kommission zur Errichtung einer internationalen Wettbewerbsordnung für private Marktteilnehmer. Zumindest sind die Befugnisse der Kommission im Bereich der Wettbewerbspolitik zu festigen und der Ausbau ihrer Zusammenarbeit mit den Wettbewerbsbehörden der Vereinigten Staaten und Japans zu unterstützen, damit im Falle von grenzüberschreitenden Wettbewerbsbeschränkungen keine widersprüchlichen Entscheidungen gefällt werden. Wachstumsfördernde und umweltgerechte Verkehrspolitik 16. Für den wirtschaftlichen Aufschwung sowie für den sozialen Zusammenhalt in der Europäischen Union ist die gemeinsame Europäische Verkehrspolitik von zentraler Bedeutung. Für die Verwirklichung des Binnenmarktes und die Förderung der peripheren Regionen brauchen wir einen einheitlichen, wachstumsfördernden und umweltgerechten Verkehrsraum. 17. Für eine auf Dauer tragbare Mobilität ist es erforderlich, den Gütertransport auf langen Strecken verstärkt von der Straße auf die Eisenbahn und die Binnen- und Küstenschiffahrt zu verlagern. Deshalb ist auch der Einsatz des kombinierten Güterverkehrs verstärkt zu fördern. 18. Um diese Zielsetzung zu erreichen, müssen insbesondere die Organisations- und Kostenstrukturen der bisher staatlichen Eisenbahnen wesentlich verändert werden. Durch die Liberalisierung des Eisenbahnmarktes muß die Schiene endlich zu einem wettbewerbsfähigen und kundenorientierten Verkehrsträger werden. 19. Um einen umweltschonenderen Einsatz der verschiedenen Verkehrsträger zu erreichen, müssen in der Union die Kosten der Infrastrukturnutzung den einzelnen Verkehrsträgern einheitlich und in der tatsächlichen Höhe angelastet werden. Insofern sind die in den Mitgliedstaaten unterschiedlichen Mineralölsteuern zu harmonisieren und die Straßenbenutzungs- und Mautgebühren angemessen zu erhöhen. 20. Der Ausbau des Transeuropäischen Verkehrsnetzes ist wesentlich zu beschleunigen, um die bisher primär national ausgerichteten Verkehrsinfrastrukturen besser zu verbinden und Lücken im Verkehrsnetz zu schließen. Das Transeuropäische Verkehrsnetz ist zudem insbesondere auf die Mittel- und Osteuropäischen Beitrittsländer auszudehnen, denn nur so können die beitrittswilligen Länder an die Gemeinschaft herangeführt werden. Vollbeschäftigung - zentrales Ziel der EVP 1. Wer längere Zeit von Arbeitslosigkeit betroffen ist, verfügt faktisch kaum über Teilhabechancen. Zwar ist ein finanzielles Auskommen bei Arbeitslosigkeit durch staatliche Hilfen gesichert, echte Teilhabemöglichkeiten bestehen in vielen Lebensbereichen jedoch nur durch Erwerbsarbeit. Die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit, insbesondere der Langzeitarbeitslosigkeit, ist deshalb ein zentrales Ziel der EVP. Die EVP läßt sich daher von folgenden Grundsätzen leiten: Subsidiarität 2. Die EVP tritt bei der Bekämpfung der Massenarbeitslosigkeit für ein subsidiäres Vorgehen innerhalb der Europäischen Union ein. 3. Viele Ursachen lassen sich ausschließlich, andere Ursachen wesentlich besser auf nationaler oder regionaler Ebene bekämpfen. Den Ursachen der Arbeitslosigkeit soll deshalb jeweils auf der Ebene entgegengewirkt werden, wo dies am besten erfolgen kann. Europäische Währungsunion 4. Der Euro hat gute Chancen, zu einer stabilen Währung zu werden. Eine stabile Währung bietet Unternehmen eine größere Planungssicherheit. Investitionen und damit verbunden zusätzliche Arbeitsplätze werden deshalb entstehen. Um diese Beschäftigungschance nicht zu gefährden, wird sich die EVP für einen stabilen Euro einsetzen. Allen Versuchen, die Unabhängigkeit der Europäischen Zentralbank anzutasten, oder den Wachstums- und Stabilitätspakt zu untergraben, wird sie entgegentreten. Europäischer Binnenmarkt 5. Der Europäische Binnenmarkt bietet Unternehmen einen großen Heimatmarkt mit über 300 Millionen Konsumenten. Produktinnovationen treffen hierdurch schnell auf eine große Nachfrage. Europäische Unternehmen können sich deshalb dank des Binnenmarktes besser als bisher große Marktanteile auf Wachstumsmärkten sichern. Sie schaffen so viele neue Arbeitsplätze. Die EVP wird sich daher auch weiterhin für einen funktionsfähigen Binnenmarkt einsetzen. Mehr Beschäftigung durch Wettbewerb 6. Seine volle Kraft kann der Binnenmarkt nur dann entfalten, wenn auf allen Teilmärkten Wettbewerb herrscht. Die EVP setzt sich deshalb nachdrücklich für die konsequente Liberalisierung des Telekommunikationsmarkts ein. Basistechnologien der Telekommunikation (z.B. Telefonverbindungen) ermöglichen eine Vielzahl von neuen Beschäftigungsfeldern in Informations-, Kommunikations- und Dienstleistungsbranchen (Electronic Commerce, Call Center, Intranet, Extranet, Verkehrsleitsysteme, Electronic Mail, Ferndiagnosen etc.). 7. Trotz des Wandels hin zur Informations- und Dienstleistungsgesellschaft wird der industrielle Sektor auch in Zukunft eine bedeutende wirtschaftliche und beschäftigungspolitische Rolle spielen. Zum einen birgt er selber auch zukünftig große Beschäftigungschancen. Zum anderen bilden sich um industrielle Produktionen eine Vielzahl neuer Dienstleistungen. Die EVP setzt sich daher für eine deutliche Verbesserung der Rahmenbedingungen ein. Dazu gehört auch die konsequente Liberalisierung der Energiemärkte. 8. Existenzgründer stehen oft vor erheblichen Finanzierungsproblemen. Nicht anders ergeht es kleinen und mittleren Betrieben, die ihre Geschäftstätigkeit ausbauen und neue Investitionen tätigen wollen. Beschäftigungschancen werden so bislang unnötig vertan. Die EVP tritt deshalb für eine Liberalisierung der Kapital- und Finanzmärkte ein. Mehr Beschäftigung durch Regulierungsabbau 9. Die EVP wird dafür sorgen, daß die Regelungsdichte in den Mitgliedstaaten durch Verordnungen und Richtlinien der Europäischen Union nicht unnötig aufgebläht wird. Je dichter das Regelungsdickicht, desto mehr Hürden bestehen insbesondere für kleinere und mittlere Unternehmen. Sie werden in ihren Aktivitäten gehemmt und fragen dementsprechend weniger Arbeitskräfte nach. Auch aus Beschäftigungsgründen setzt sich die EVP daher für ein ständiges Überprüfen der bestehenden Regelungen mit dem Ziel des Regulierungsabbaus ein. Ein erfolgversprechender Ansatz für dieses Ziel ist die zeitliche Befristung von Gesetzen (Sunset-Legislation). Mehr Beschäftigung durch Subventionsabbau 10. Die Beschäftigungsbilanz von Subventionen ist negativ. Zwar können Subventionen den Verlust von Arbeitsplätzen in stagnierenden und schrumpfenden Märkten für eine gewisse Zeit aufhalten, vermeiden können sie ihn nicht. Für den temporären Erhalt alter Arbeitsplätze müssen aufstrebenden Wirtschaftsbereichen Ressourcen entzogen werden. Der Aufschwung dieser Wirtschaftszweige verringert sich unnötig. Es entstehen weniger zukunftsfähige Arbeitsplätze, nicht nur wegen des realen Ressourcentransfers, sondern auch weil sich Aktivitäten in eigentlich prosperierenden Wirtschaftszweigen wegen der Subventionsbelastung weniger lohnen. Informationsaustausch fördern 11. Die 15 Mitgliedstaaten haben zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit eine Vielzahl von Lösungsansätzen entwickelt. Oft kann das Wissen über die Ansätze in anderen Mitgliedstaaten einem Mitgliedsland bei der Lösung seiner eigenen Probleme helfen. Ein ständiger Informationsaustausch über erfolgreiche Ansätze der einzelnen Mitgliedstaaten und Regionen ist deshalb notwendig und sollte fortgesetzt werden. Ansätze, die sich in einem Mitgliedsland als erfolgreich erwiesen haben, können in anderen Mitgliedstaaten durchaus andere Folgen haben. Sofern es den Amsterdamer Vertrag respektiert, sollte keinem Mitgliedsland deshalb vorgeschrieben werden, welche Beschäftigungsstrategien es anzuwenden hat sofern es den Amsterdamer Vertrag respektiert. Mehr Beschäftigung durch höhere Flexibilität des Arbeitsmarktes und der Arbeitszeit 12. Wachstum ist auch weiterhin eine notwendige Voraussetzung für mehr Beschäftigung. Wie stark das Beschäftigungsniveau durch das Wachstum der Wirtschaft ansteigt, hängt jedoch von der Flexibilität der Arbeitsmärkte ab. Grundsätzlich fällt die Aufgabe, mehr Flexibilität auf den Arbeitsmärkten zu erreichen, in den Verantwortungsbereich der Mitgliedstaaten und der Tarifpartner. Die EVP setzt sich deshalb für entsprechende Schritte der Gesetzgeber ein und fordert die Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände auf, den Dialog der Sozialpartner innerhalb der EU sowie die Tarifverhandlungen neu zu gestalten. Mehr Beschäftigung durch Selbständigkeit 13. In den letzten Jahren ist wieder verstärkt die selbständige Erwerbstätigkeit ins Blickfeld gerückt. Das ist gut so. Die Selbständigkeit bietet ein noch bei weitem nicht ausgeschöpftes Beschäftigungspotential. Soweit auf europäischer Ebene die Rahmenbedingungen für die Gründung eines eigenen Unternehmens verbessert werden können, wird sich die EVP hierfür stark machen. So wird sie beispielsweise darauf achten, daß EU-Bürger bei ihrer Niederlassung in einem anderen EU-Mitgliedsland auf so wenig Hürden wie möglich treffen. Mehr Beschäftigung durch bessere Chancen für KMU 14. Die Rahmenbedingungen und die Förderung der KMU müssen verbessert werden, um sowohl ihre Zahl als auch ihre arbeitsplatzschaffenden Möglichkeiten zu erhöhen. Die KMU, die in der Summe der größte Arbeitgeber sind, müssen auf dem Weg in eine globalisierte Welt optimale Rahmenbedingungen vorfinden. Mehr Beschäftigung durch höhere Beschäftigungsfähigkeit 15. Gerade bei Berufseinsteigern scheitert eine Beschäftigung oft an der mangelnden Beschäftigungsfähigkeit. Dies gilt nicht nur für Schulabbrecher, sondern auch für viele Jugendliche mit Schulabschluß. Die Qualität der Schulausbildung muß verbessert werden. Jugendlichen müssen insbesondere Schlüsselqualifikationen vermittelt werden. Dies sind Schreiben, Lesen, Mathematik, Fremdsprachen, Computeranwenderkenntnisse und Naturwissenschaften. Darüber hinaus entscheiden aber auch allgemeine Fähigkeiten, wie Zuverlässigkeit, Konzentrationsvermögen, Verantwortungsbewußtsein, Teamfähigkeit etc. über die Beschäftigungsfähigkeit. Derartige Kenntnisse und Fähigkeiten sollten deshalb an europäischen Schulen noch stärker und noch erfolgreicher als bisher vermittelt werden. Wo immer die EU dazu beitragen kann, daß eine höhere Beschäftigungsfähigkeit erreicht wird, wird sich die EVP dafür einsetzen. Dies ist insbesondere beim Erlernen von Fremdsprachen der Fall. Die EVP wird sich dafür stark machen, einfachere Austauschmöglichkeiten zwischen Schulen verschiedener Mitgliedsstaaten zu schaffen. . Gegenwärtige und zukünftige Herausforderungen für die Soziale Marktwirtschaft 1. In einer modernen Industriegesellschaft ist ein funktionierendes soziales Netz unverzichtbar, denn es ermutigt den Menschen, etwas zu wagen. Doch müssen soziale Hilfen nach dem Subsidiaritätsprinzip aufgebaut werden, müssen Hilfe zur Selbsthilfe darstellen und dürfen die Marktsteuerungskräfte nicht konterkarieren. 2. Das europäische Sozialmodell muß den verschiedenen Faktoren Rechnung tragen, die einerseits Herausforderungen darstellen, andererseits jedoch der Finanzierung der sozialen Sicherheit und der Sozialhilfe Schwierigkeiten bereiten: - die Grenzen des Wohlfahrtsstaats, - das stetige Ansteigen der Bevölkerung im Pensionsalter einerseits und der Geburtenrückgang andererseits, - die große Arbeitslosenzahl, - die Entwicklung der Gesellschafts- und Familienstrukturen und die Unsicherheit, die daraus entstehen kann. 3. Wenn in einer stärker globalisierten Welt nicht noch mehr Arbeitsplätze verloren gehen sollen, können Steuern und Sozialabgaben deshalb nicht mehr weiter erhöht, sondern müssen gesenkt werden, woraus zusätzliche Finanzierungsprobleme resultieren können. Außerdem sind durch die Zersplitterung der Gesellschaft und das Verschwinden traditioneller Familienstrukturen in einer sich anonymisierenden Gesellschaft immer mehr Menschen auf das Funktionieren solidarischer Sicherungssysteme angewiesen mit entsprechend höheren Belastungen. Die soziale Sicherheit 4. Die EVP sieht die Sozialfürsorge als Sicherheitsnetz für die wirklich Bedürftigen an. Sie verfolgt eine aktive Politik, die darauf ausgerichtet ist, die Menschen so lange wie möglich aus dem sozialen Sicherheitssystem herauszuhalten bzw. sie zu ermutigen, dieses so schnell wie möglich wieder zu verlassen und ihre Eigenverantwortung als aktives Mitglied der Gesellschaft zu stärken. Die Sozialfürsorge kann nicht jegliches persönliche Risiko abdecken. Auch der einzelne sollte - wo erforderlich - durch eine individuelle Vorsorge die Leistungen der solidarischen Sicherungssysteme ergänzen. In jedem Fall müssen die großen Risiken eine Herausforderung für die Solidarität der Gemeinschaft sein. 5. Die EVP ist für eine steuerliche Entlastung der Arbeit, die nur im unbedingt notwendigen Ausmaß durch eine Verschiebung auf andere Finanzierungsquellen kompensiert werden soll. Man muß jedoch darauf achten, daß die Unternehmen nicht weiter belastet werden. Europäische Lösungen sind erforderlich für eine Einführung von alternativen Finanzierungsquellen. Es ist jedoch unmißverständlich für die EVP, daß die öffentlichen Sozialsicherungssysteme als Grundlage für eine soziale Sicherheit angesehen werden müssen, die durch individuelle Vorsorgesysteme ergänzt werden. Durch Teilzeitarbeit und flexible Arbeitszeiten können mehr Männer und Frauen in das Erwerbsleben integriert und so die Einnahmen der Sozialversicherungen stabilisiert werden. Altersvorsorge 6. Die Mitgliedstaaten der EU müssen den Folgen der längeren Lebenserwartungen Rechnung tragen. Das Ergebnis ist, daß die Zahl der Personen, die Leistungen erhalten, im Verhältnis zur Zahl der Personen, die Sozialversicherungsbeiträge zahlen, ständig wächst. Die Herausforderung, der wir demnach gegenüberstehen, liegt in der Herstellung eines langfristig lebensfähigen Systems unter Beibehaltung der Altersvorsorge, Vermeidung des Verlusts von Wettbewerbsfähigkeit durch zu hohe Soziallasten und eine gerechte Lastenverteilung zwischen den Generationen. Die einseitige Bevorzugung eines bestimmten Erwerbsmodells sollte dringend vermieden werden. So gilt es, die durch Erziehungszeiten lückenhaften Erwerbsbiographien zu berücksichtigen und die Leistungen bei der Erziehung der Kinder oder der Pflege älterer Familienangehöriger anzuerkennen. Als Ziel ist eine eigenständige existenzsichernde Altersversorgung anzustreben. Ein möglichst hohes Wachstum und eine möglichst hohe Beschäftigungsquote in der EU muß gewährleistet werden, damit die Zahl der Personen, die Sozialversicherungsbeiträge leisten, anwächst. 7. Die Rentensysteme in den einzelnen Mitgliedstaaten sind historisch gewachsen und sehr unterschiedlich, entsprechend unterschiedlich ist der Reformbedarf. Für alle gilt, daß die Solidargemeinschaft immer eine Teilsicherung beinhalten soll, die dann gegebenenfalls durch betriebliche Sicherungssysteme und individuelle Zusatzanstrengungen ergänzt werden kann, den Charakter einer Grundsicherung annehmen wird, die durch betriebliche Sicherungssysteme und individuelle Zusatzanstrengungen ergänzt werden muß. Gesetzliche Rentenrechte dürfen nicht in Frage gestellt werden. Die notwendigen Reformen müssen zügig umgesetzt werden, damit sich der Einzelne in seiner Lebensplanung darauf einrichten kann. Ein flexibleres Renteneintrittsalter mit entsprechenden Zuschlägen bzw. Abschlägen zur Rente ist ein weiteres wichtiges Element für eine stärker auf die individuelle Lebensplanung zugeschnittene Altersversorgung. 8. Jede Benachteiligung von Senioren auf dem Arbeitsmarkt, bezüglich ihrer Mobilität (beispielsweise Führerschein), in der sozialen Sicherung, in Politik und Kultur, sollte vermieden werden. Senioren haben das Recht, durch eine ausreichende Vertretung an allen Bereichen des sozialen Lebens teilzuhaben. Formeln für soziale Mobilität sollten eingeführt werden, die den Senioren ermöglichen, dank ihrer Erfahrung und ihres Know- how am sozio-wirtschaftlichen Fortschritt teilzuhaben. Gleichheit von Frauen und Männern 9. Die EVP schlägt vor, auf die Gleichberechtigung in der Familie sowie im Berufsleben hinzuwirken durch eine Arbeitszeiteinteilung, die aber nicht nur den Frauen vorbehalten sein soll: z.B. Teilzeitarbeit, Karrierepause, Elternurlaub, Beurlaubung aus dringenden familiären Gründen. Sie schlägt vor, daß eine Reduzierung der Arbeitszeit für alle gleichermaßen während der Dauer des Arbeitslebens in Form eines "Zeit-Kredits" ermöglicht werden kann, der in Absprache mit den Tarifpartnern im Laufe des Arbeitslebens genommen werden muß. Dies als allgemeine, nicht formalisierte Grundregel, würde den verschiedensten Anfragen der Arbeitnehmer nach freier Zeit Genüge tun. Es würde sich positiv auf die Beschäftigungslage auswirken und den Bedürfnissen der Unternehmen Rechnung tragen.Dieses System könnte progressiv die bestehenden Formen der Freistellung von Arbeit ersetzen. 10. Zum Thema Beschäftigung wird die EVP alle Maßnahmen unterstützen, die die bestehende Diskriminierung der Frauen in den Bereichen Einstellung, Entlohnung und Beförderung bekämpfen. Die EVP unterstützt positive Maßnahmen gegen alle Formen der Benachteiligung. Sie fordert nach Geschlecht unterteilte Statistiken, so daß die Entwicklung der Situation der Frauen auf dem Arbeitsmarkt verfolgt werden kann. 11. Im Gesundheitswesen stellt die EVP das Fehlen spezifischer Informationen bezüglich der Unterschiede zwischen Männern und Frauen in der medizinischen Forschung, dem Gebrauch von Medikamenten und der Behandlung bestimmter Krankheiten fest. Aus diesem Grund muß das Geschlecht in diese Bereichen, einschließlich der medizinischen Diagnose, systematisch einbezogen werden. 12. In Ausbildung und Erziehung spielen die Medien eine entscheidende Rolle bei der Vermittlung von Werten und der sozio-kulturellen Rollenverteilung von Männern und Frauen. Neben der Beachtung dieser Tatsache bei der Ausbildung von Erziehern und Lehrern (siehe Kap. V), fordert die EVP die EU auf, Regeln für die Medien festzulegen, um zu gewährleisten, daß das Frauenbild aufgewertet wird. Sie wird dem Komittee für Frauenfragen einen diesbezüglichen Vorschlag vorlegen. 13. Die EVP setzt sich für die Erstellung eines Planes positiver Aktionen zur Schaffung einer gleichberechtigten Demokratie innerhalb der eigenen Strukturen ein. 14. Die EVP mißt dem Sonntag für das Familienleben und für die Erholung vieler Menschen als Tag allgemeiner Meditation eine besondere Bedeutung bei. Der Kampf gegen Armut und soziale Ausgrenzung 15. Die EVP vertritt die Auffassung, daß ein vorrangiges Ziel der Kampf gegen Armut und soziale Ausgrenzung sein muß. Es geht gegen unsere Prinzipien von Solidarität und sozialer Gerechtigkeit, wenn größere Bevölkerungsgruppen unverschuldet unter dem Existenzminimum und in einer ständigen Unsicherheit leben. 16. Eines der wichtigsten Elemente im Kampf gegen Armut und soziale Ausgrenzung ist die Beschäftigungspolitik, und zwar nicht nur auf nationaler, sondern auch auf europäischer Ebene. Den Sozialpartnern muß sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene eine herausragende Rolle im Entscheidungsfindungsprozeß zugewiesen werden. 17. Es ist ebenso wichtig, daß die sozialen Sicherungssysteme weiterhin ein Mindestmaß sozialen Schutzes gewähren. Die Ausgrenzung bestimmter sozialer Gruppen vom Arbeitsmarkt muß verhindert werden. DIe Reorganisation des Arbeitsmarktes und die Anpassung von Löhnen zur Schaffung neuer Arbeitsplätze kann viel zur Wiedereingliederung solcher Gruppen beitragen. 18. Die EVP ist davon überzeugt, daß eine Politik, die auf lokaler Ebene zu Solidarität zwischen den Generationen beiträgt und die Programme für alte und junge Menschen beinhaltet, einen großen Beitrag im Kampf gegen die soziale Ausgrenzung leistet. Internationale Verankerung sozialer Mindeststandards 19. Die bessere Durchsetzung international vereinbarter sozialer Mindeststandards, insbesondere gegen Kinderarbeit und im Bereich der Arbeitnehmerrechte, erfordert eine Verstärkung der gemeinsamen Position der Europäischen Union in den relevanten internationalen Organisationen wie Internationaler Arbeitsorganisation (ILO), Vereinten Nationen (UN) und Welthandelsorganisation (WTO). Hierbei darf die europäische Forderung nach Einhaltung dieser Mindeststandards nicht als Protektionismus mißverstanden werden, sondern als Aufruf zur Entwicklung notwendiger eigener Systeme der sozialen Sicherung in den betroffenen Drittstaaten. Hierbei kann die EU im Rahmen von Pilotprojekten unterstützend tätig werden. Weltweite Regeln für den freien Welthandel 20. Die Internationalisierung des Wirtschaftsgeschehens und die zunehmende Zahl wirtschaftlicher Zusammenschlüsse stellen eine Herausforderung und Chance dar. Mit dem Rückgang tarifärer Handelshemmnisse bedrohen jetzt zunehmend nichttarifäre Hemmnisse den freien Handel und den fairen Wettbewerb. 21. Die EVP setzt sich deshalb mit Nachdruck für die Fortführung der Welthandelsgespräche im Rahmen der WTO mit dem Ziel ein, weitere Liberalisierungsfortschritte zu erzielen. Zudem müssen schrittweise international verbindliche Wettbewerbsregeln entwickelt werden, damit durch die Globalisierung nicht das Erreichte gefährdet wird und neue Handelskriege entstehen. In diesem Zusammenhang muß sich auch künftig die Europäische Union intensiv für international offene Märkte und fairen Wettbewerb einsetzen. 1. Aus- und Weiterbildung sind die Grundlagen der Zukunft. Die EVP hält es für notwendig, gegenseitige Abkommen für Zusammenarbeit und Kooperation in der Bildungspolitik in Europa zu schließen. Gleichzeitig soll das Prinzip der Autonomie der Mitgliedstaaten und der Subsidiarität respektiert werden, denn die Union soll nur auf der Ebene handeln, auf der sie einen Mehrwert zu nationalen Politiken bringen kann. Grundlagen von Erziehung und Unterricht 2. Die Existenz einer adäquaten Ausbildung in allen Mitgliedstaaten der EU und der gleiche Bildungszugang für alle Bürger Europas sind der Schlüssel zu einer europäischen Aus- und Weiterbildungspolitik. Das Geschlecht bzw. die ethnische Herkunft sollten das Recht auf Bildung nicht behindern. Freie Schulwahl 3. In einer demokratischen und offenen Gesellschaft ist die freie Schulwahl eine Selbstverständlichkeit. Schulen, die auf privater Initiative beruhen, repräsentieren Freiheit und Verantwortungsbewußtsein einer Gesellschaft. Eltern sollen die Freiheit haben, die Schule zu wählen, von der sie überzeugt sind, daß sie den Bedürfnissen ihrer Kinder am ehesten gerecht wird. Dies schließt Privatschulen mit ein. Für jedes Kind muß der Staat einen gleichen Grundbetrag zur Verfügung stellen. Individuelle Fähigkeiten berücksichtigen 4. Schulen und Ausbildungsformen, die die unterschiedlichen Fähigkeiten der Schüler und Auszubildenden nicht berücksichtigen, sind abzulehnen. Jeder Mensch soll im Rahmen von Bildung darin bestärkt werden, jene Leistung zu erbringen, die entsprechend seinen Fähigkeiten, seiner Entwicklungsstufe und den auf ihn abgestimmten Anforderungen möglich ist. Modelle der Früherziehung sollen ausgebaut werden. Gerade in den ersten Lebensjahren bestehen ausgezeichnete Möglichkeiten zu einer kulturellen, sprachlichen und sozialen Integration. Die Lern- oder Entwicklungsschwierigkeiten von Kindern können vorzeitig erkannt werden, und es kann im Ansatz entgegengewirkt werden. Überdies ist es in einer Gesellschaft, wo oft nur ein Elternteil vorhanden ist oder beide Ehepartner ganztags außer Haus sein müssen, die Aufgabe eben dieser Gesellschaft, die Familie zu fördern, so daß der elterlichen Verantwortung im notwendigen Umfang nachgekommen werden kann. Die Rolle der Familie 5. Die Familie muß auch weiterhin das zentrale Element in der Erziehung von Heranwachsenden sein. Die Rolle der Eltern sowie das familiäre Umfeld kann eine Bildungseinrichtung nicht ersetzen. Das hohe Maß an Zuwendung und Begleitung, dessen Kinder und Jugendliche bedürfen, können sie nur von den Eltern sowie dem engsten Familienkreis erfahren. Die Schule soll jedoch die Eltern bei der Erziehung unterstützen. 6. Die verschiedenen Bildungsangebote sollen die Chancengleichheit zwischen Mann und Frau fördern. Das Geschlecht darf bei der Wahl des Bildungswegs wie bei der sich daraus ergebenden Wahl des Berufs kein Hinderungsgrund mehr sein. Bildungsziele Wer fördern will, muß fordern 7. Die Qualität des Unterrichts muß gesichert sein. Jede Bildung beinhaltet Anstrengung und setzt Anstrengung voraus. Nur Unterricht, der fordert, bereitet den Lernenden auf die vielgestaltigen Herausforderungen der Zukunft vor. Bildung sollte sich aber nicht darauf beschränken, ausschließlich zu Leistung anzuhalten. Daher soll schulischer Erfolg hauptsächlich, aber nicht nur an Noten gemessen werden. Es gilt, auch Fähigkeiten (handwerklicher, künstlerischer und sozialer Art) zu berücksichtigen, die sich nicht unmittelbar in den Schulnoten niederschlagen. Künstlerische Fähigkeiten wecken 8. Künstlerische Tätigkeit und Aufgeschlossenheit gegenüber den reichhaltigen kulturellen Angeboten bereichert die menschliche Existenz. Bildung soll deshalb das Verständnis für Kunst und Kultur fördern. Sie soll die Lernenden bei der Entdeckung und Entwicklung ihrer kreativen und künstlerischen Fähigkeiten und Talente unterstützen. Wertevermittlung 9. In unserer Zeit, in der die Fülle von Wissen und Daten unüberschaubar geworden und das Angebot an Weltanschauungen unübersichtlich geworden ist, brauchen wir den Religionsunterricht als wertvolle Orientierungshilfe. Die Hinführung zu gefestigten Glaubensüberzeugungen nützt der Gesellschaft, weil sie nur von Menschen mit festen Wurzeln getragen und für die Zukunft gestaltet werden kann. 10. Die EVP ist strikt gegen Schulsysteme und Erziehungsstrukturen, die Werte und Normen, Bedingung für eine freie und verantwortungsbewußte Gesellschaft, ausgrenzen. Verantwortungsbewußte Bürger, die sich mit den demokratischen Idealen identifizieren, sollten das Erziehungsziel sein. Das Grundsatzprogramm der EVP (Art. 163) gibt die wichtigsten Werte vor: das kulturelle Erbe des Christentums, die Menschenrechte, Akzeptanz der Demokratie und ihrer grundlegenden Ideale sowie die Gleichberechtigung von Mann und Frau ungeachtet ihres ethnischen Hintergrunds. Die objektive Vermittlung europäischer Geschichte und der Weltgeschichte trägt wesentlich dazu bei, daß solche Werte weitergegeben werden. Die Erziehung zum Umweltschutz und die Sensibilisierung bezüglich der Gefahren des Drogenmißbrauchs müssen ebenfalls als wichtige Elemente der Erziehungspolitik betrachtet werden. Qualifikation für den Arbeitsmarkt Förderung von Mobilität 11. Schüler, Auszubildende und Studenten müssen durch die Förderung der Sprachkenntnisse größere Chancen zur Mobilität haben. Dabei kann das Erlernen einer Fremdsprache nicht früh genug angesetzt werden. Eine, vielleicht auch zwei andere Sprachen, sollten schon in der Vor- und Grundschule und in den Stundenplan integriert werden. Die bestehenden, vielfältigen europäischen Austausch- und Mobilitätsprogramme im bi- und multilateralen Bereich sollen zukünftig verstärkt ausgebaut werden. Die praktische Anwendung der Programme darf nicht in Überbürokratisierung erstarren. In diesem Zusammenhang sollen die Zuwendungen und Stipendien, die Studenten und Auszubildende erhalten, auch bei transnationalen und grenzüberschreitenden Bildungswegen aufrechterhalten werden. Mobilitätshemmende Restriktionen bei der Ausschüttung von Geldleistungen, die Studenten und Auszubildende an das nationale Bildungsangebot binden, müssen weitestmöglich abgebaut werden. Ein transeuropäisches System von "Bildungsgutscheinen" könnte dazu beitragen. 12. In vollem Umfang können die Chancen der Mobilität aber nur wahrgenommen werden, wenn gleichzeitig auch die jeweiligen nationalen Schulzertifikate, Diplome und Abschlüsse eine deutliche Aussagekraft bezüglich der Qualifikation des Absolventen haben. Die Dokumentation von Schul-, Universitäts- und Ausbildungszertifikaten muß verläßlich sein. Transparenz muß ebenso gegeben sein wie die Möglichkeit des Vergleichs. Die Partnerstaaten der EU müssen eine gewisse Standardisierung der Schul- und Ausbildungsdiplome sowie der beruflichen Qualifikationen gewährleisten. Die Richtlinien der Europäischen Union zur gegenseitigen Anerkennung von Berufsqualifikationen und Diplomen müssen verbessert und besser in den Mitgliedstaaten angewandt werden. Offenheit für neue Technologien 13. Die europäischen Ausbildungsstrukturen müssen die Voraussetzungen schaffen, daß die Arbeitsmarktchancen in den Bereichen Mikroelektronik sowie Bio- und Informationstechnologie genutzt werden können. Diesbezüglich sollen naturwissenschaftliche und technologische Studienzweige besonders gefördert werden. Wissenschaft und Forschung müssen personell aufgestockt werden, damit Europa wieder die erste Adresse von Zukunftstechnologien wird. Ohne die Freiheit der Lehre zu beeinträchtigen, müssen die Übergänge zwischen Wissenschaft, Wirtschaft und der Geistes- und Humanwissenschaft ausgebaut werden. Weiterbildung und berufliche Ausbildung 14. Angesichts des sich verschärfenden internationalen Wettbewerbs und des rasant voranschreitenden technologischen Fortschritts darf der Stellenwert von Weiterbildung nicht unterschätzt werden. Die Fähigkeit der Arbeitnehmer, sich an ein sich veränderndes berufliches Umfeld anzupassen, wird zu einem herausragenden Standortfaktor. Das Heranbilden der Fähigkeit zu lebenslangem Lernen ist demzufolge eine zentrale Aufgabe der Schule. 15. Praktische Begabungen sind genauso wichtig wie theoretische Begabungen. Handwerkliche und manuelle Berufe sind wichtig. Deshalb verdienen berufliche und praxisbezogene Aus- und Weiterbildung eine besondere Wertschätzung und sollten durch kleinere Lerngruppen, Förderung von Berufsschulen, vermehrten Investitionen und der Verstärkung der Zusammenarbeit von technisch ausgerichteten Schulen und der Industrie gefördert werden. 16. Die Brücken zwischen dem schulischen Bereich und der Arbeitswelt müssen ausgebaut werden. Bildung muß sich praxisorientiert den schnell wandelnden Gegebenheiten der Berufswelt anpassen. Neben flexiblen schulischen Strukturen ist diesbezüglich ein ständiger Dialog zwischen den verantwortlichen Politikern, den Vertretern der Arbeitswelt und den Repräsentanten des schulischen Bereichs vonnöten. Auch muß eine ständige Überprüfung der Lehrinhalte für die berufliche Ausbildung erfolgen und die Ausbildung an den technischen und organisatorischen Wandel in der Arbeitswelt angepasst werden. 17. Es darf nicht hingenommen werden, daß junge Menschen die Schule verlassen, ohne über wesentliche Grundkenntnisse zu verfügen. In diesem Zusammenhang dürfen auch an der Schwelle des 21. Jahrhunderts Analphabetismus und Halbanalphabetismus in Europa nicht toleriert werden. Praktika sollten gefördert werden. Jeder Jugendliche sollte am Ende seiner Ausbildung zumindest für einen Beruf qualifiziert sein. Qualifikation der Lehrenden 18. Neben seinem Fachwissen, das dem Lehrer die Vermittlung von Wissen und funktionalen Fähigkeiten ermöglicht, muß er über Kenntnisse im Umgang mit den modernen Informationstechnologien verfügen und über psychologisch-pädagogische Kenntnisse und soziologischem Wissen im Umgang mit dem Schüler und seinem familiären Umfeld. 19. Die moderne Informations- und Kommunikationstechnologie verändert die Welt. Kinder sollten damit nicht nur so früh wie möglich vertraut gemacht werden, sondern dadurch ebenso eine ganz neue Art der Wissensvermittlung erhalten. Den Lehrern wird damit eine vorher nicht dagewesene Schülerorientierung ihres Lehrstoffs ermöglicht. Lehrer sollten von diesen Möglichkeiten wissen und nach Bedarf eine Zusatzqualifikation erhalten. 20. Eine besondere Aufmerksamkeit gilt den Ausbildern der Ausbilder. Diese sollen perfekte Kenntnisse des Schulsystems in Theorie und Praxis haben und über entsprechend hochqualitative wissenschaftliche, pädagogische und soziale Kompetenzen verfügen. Sie müssen in der Lage sein, das eigene Wissen und die angewandte Methodik ständig evaluieren und erneuern zu können. 21. Die Konzepte von Gleichberechtigung und Kulturaustausch müssen in die Ausbildungsprogramme der Lehrer und Erzieher integriert werden. Die sexistischen bzw. ethnischen Stereotypen müssen aus dem Schulwesen verschwinden und durch eine gemeinsame Erziehung ersetzt werden. Kindern wird hierdurch das Konzept der Gleichberechtigung zum frühstmöglichen Zeitpunkt vermittelt. 22. Die Aus- und Weiterbildung von Lehrkräften soll die Aspekte "Unionsbürgerschaft und nachhaltige Entwicklung" beinhalten. Die EVP gibt ihrer Hoffnung Ausdruck, daß das Programm Sokrates II bei den Lehrkräften zu einem neuen Verständnis bezüglich verantwortungsbewußter Bürgergesellschaft beiträgt. Ausbildung an Hochschulen 23. Die Grundfreiheit der Hochschulausbildung beinhaltet unter anderem das Recht, Wissenschaftler und Dozenten, die Art und Weise der Vermittlung der Lehrinhalte sowie die Art der Prüfung auszuwählen. Lehre und Forschung müssen ausgewogen praktiziert werden, und die Institute müssen wirtschaftlich eigenverantwortlich handeln. Die Freiheit der Studenten beinhaltet die freie Auswahl der Universität und der Lehrinhalte sowie eine eigene Entscheidung über berufliche Perspektiven und Ziele. 24. Entscheidungen über die Entwicklung der Universität sollten nicht nur von den verantwortlichen Autoritäten, dem Staat oder anderen getroffen werden, sondern partnerschaftlich von Vertretern der Professoren, des Personals und der Studenten. Alle Hochschulen, seien sie privat, öffentlich oder von Firmen finanziert, sollen vom Staate gleich behandelt werden. Zugang zur Hochschulausbildung 25. Der Zugang zur Hochschulausbildung sollte jedem offen stehen. Diese Gleichheit bezieht sich allerdings nur auf die finanziellen, sozialen und ethnischen Charakteristika der Studenten. Es bedeutet nicht, daß es für jeden einen freien und unlimitierten Zugang zu Hochschulen geben sollte. Das Recht auf Zugang sollte von verschiedenen Vorgaben, wie beispielsweise Schulabschlüssen, abhängen. 26. Die EVP respektiert die verschiedenen nationalen Traditionen bezüglich der Studiengebühren aufgrund des Subsidiaritätsprinzips. Die EVP spricht sich für eine weitere Ausweitung des Hochschulzugangs aus, wenn dies auf den intellektuellen Fähigkeiten basiert und nicht von finanziellen Faktoren abhängt. Gleichzeitig spricht sich die EVP für die weitgehende Selbstbestimmung und Eigenverantwortlichkeit der Studenten aus sowie für Auswahlmöglichkeiten in allen Bereichen des Studiums als beste Garantie für eine stabile Evolution von Wissenschaft und Gesellschaft. Der Staat muss Stipendien und Ausbildungsdarlehen bereitstellen. Mobilität und Internationalisierung 27. Die EVP unterstützt internationale Austauschprogramme. Kontakte zu anderen Hochschulen sind für den Erfahrungsaustausch, der die Grundlage gründlicher Recherchearbeit ist, notwendig. Bilaterale Programme erhöhen die Unabhängigkeit der Hochschule vom Staat. 28. Die Stärkung von Zusammenarbeit und Innovation auf europäischer Ebene wurde vor allen durch EU-weite Mobilität und Austauschprogramme erreicht. Die finanzielle Ausstattung dieser Programme muß gesichert werden, da dies Investitionen in die interne Kommunikation und die Wettbewerbsfähigkeit Europas sind. Forschung und Wissenschaft 1. Forschung und innovative Technologien sind und bleiben auch in Zukunft unabdingbare Voraussetzungen für Fortschritte in Wirtschaft, Produktivität und Wohlstand. Für das Europa von heute sind sie darüber hinaus ein entscheidendes Instrument, um den drei Herausforderungen Arbeitslosigkeit, geplante Erweiterung und Globalisierung der Wirtschaft begegnen zu können. 2. Die Europäer geben prozentual zu ihrem BIP bzw. pro Kopf vergleichsweise wesentlich weniger für Forschung und Innovation aus als die Amerikaner oder die Japaner. Dies erklärt zumindest zum Teil den Rückstand in der Biotechnologie und der Informationstechnik. Gerade diese Sektoren sind für die Zukunft besonders erfolgversprechend. Europa muß für Forschung und Innovation einen mit den Ausgaben Japans und der USA vergleichbaren Teil des BSP ausgeben. 3. Auch wenn Europa im Bereich der Grundlagenforschung seine Stellung behaupten kann, gelingt es nicht, dies für industrielle Innovationen, für neue Patente und somit für einen Mehrwert für die Wirtschaft und die Beschäftigungslage zu nutzen. Dieser Widerspruch erklärt sich durch ein komplexes Zusammenwirken von wirtschaftlichen, steuerpolitischen, institutionellen und kulturellen Faktoren, die korrigiert werden müssen. 4. Es muß auf die Vorbehalte und Ängste der Bevölkerung bezüglich bestimmter wissenschaftlicher Fortschritte und deren möglichen Auswirkungen auf die Gesundheit und auf das ökologische Gleichgewicht der Erde eingegangen werden. Diese Risiken müssen abgeschätzt und minimiert werden. Doch sollte diese Vorsicht nicht zu einer einseitigen und systematischen Ablehnung jedes technologischen Fortschritts führen mit dem Argument, das nicht alle Risiken ausgeschlossen seien. 5. Um das wissenschaftliche und technologische Potential Europas zu verbessern, sind folgende Maßnahmen notwendig: a) Weiterführung der Entwicklung einer "Gemeinschaft der Wissenschaft", die durch die verschiedenen Programme der Kommission bereits begonnen wurde; b) Verbesserungen im Bereich "Forschung und Innovation" durch eine optimale Nutzung der interdisziplinären Zusammenarbeit in Forschung, Marketing und Produktion und deren Synergieeffekte; c) Förderung der Mobilität von Wissenschaftlern sowie steuerliche Erleichterungen für Forschung; d) Garantie eines ausreichenden Schutzes von wissenschaftlichen Ergebnissen, ohne deren Verbreitung unnötig zu behindern; e) Erhalt und - wenn möglich - Aufstockung der Unionsmittel für Forschungsprogramme bei gleichzeitiger Kontrolle des sinnvollen Einsatzes der Mittel zur Vermeidung von Doppelarbeit; Konzentration auf Schlüsseltechnologien der Zukunft und Projekte mit sogenanntem europäischem Mehrwert. f) Verbesserung des Zugangs von Firmen (insbesondere KMU) zum Kapitalmarkt. Schaffung eines günstigen Umfelds für die Expansion dieses Marktes auf europäischem Niveau, damit sich Umfang und Liquidität vergrößern; g) durch die Gewährleistung größtmöglicher Sicherheit und die Beachtung ethischer Grundsätze; h) Förderung einer besseren Aufnahme für Ziele und Probleme von Wissenschaft und Forschung in der öffentlichen Meinung: - durch eine größere Abstimmung der wissenschaftlichen Zielsetzungen mit den Wünschen der Gesellschaft; - durch eine größere Transparenz in den Entscheidungsverfahren; - durch besseren Schutz gegen schädliche Auswirkungen von bestimmten Entwicklungen; i) Verbesserter Zugang für kleine und mittlere Unternehmen zu F&D-Programmen. Um zu gewährleisten, daß die KMU die Finanzmittel erhalten, die für sie vorgesehen sind, sollte die Definition der KMU, wie sie die Europäische Kommission in ihrer Empfehlung vom 3. April 1996 vorgeschlagen hat, bei der Mittelgewährung streng angewandt werden; j) Motivation und Einbeziehung der Studenten Die akademische Welt sollte das Interessen der Studenten an wissenschaftlicher Forschung zu einem frühen Zeitpunkt ihrer Studien wecken, um sie zu motivieren und ihnen Verantwortung zu übergeben. 6. Die Europäische Gemeinschaft richtet bereits Programme im Bereich Wissenschaft und Technik aus. Die Schaffung europäischer Normen, die die Entwicklungen in Forschung und Technologie auf europäischer Ebene berücksichtigen, könnte der Orientierung für die politische Entscheidungsfindung dienen. Unterstützung der Europäischen Kommission für biomedizinische Forschung sollte im Rahmen der erwähnten ethischen Grundlage erfolgen. Die Europäische Kommission sollte, um nationale Politik nicht zu unterlaufen, keinerlei Forschungsaktivitäten finanzieren, die in einem der Mitgliedstaaten verboten sind. 7. Die EVP fordert die Mitgliedstaaten der EU zu einer engeren Zusammenarbeit in den folgenden Bereichen auf: künstliche Befruchtungsmethoden und Informationskampagnen, die die Menschen in die Lage versetzen, verantwortungsbewußte Entscheidungen zu treffen; kommerzielle Leihmutterschaft; Auswahl des Geschlechts aus anderen als medizinischen Gründen; medizinische Experimente an Menschen; Schutz der genetischen Information; Organspende und Verbot des Handels mit Gewebe und genetischem Material des Menschen. 1. Die Bedrohung durch das organisierte Verbrechen ist eine der größten Herausforderungen der modernen Gesellschaft. Sie unterminiert demokratische Institutionen, verzerrt die freie Marktwirtschaft, behindert die Steuerpolitik und vergrößert die Verunsicherung in der Bevölkerung. International organisierte Kriminelle respektieren keine Grenzen weder in ihren klassischen Feldern wie Terrorismus, Schutzgelderpressung, Prostitution besonders von Frauen und Kindern, Rauschgift, Glücksspiel, Korruption und illegalem Waffenhandel, noch in den Bereichen der Massen-, Wirtschafts- und zunehmend auch der Umweltkriminalität. 2. Organisierte Kriminelle nutzen modernste Technologien und setzen sich auf dem Marktplatz des 21. Jahrhunderts mehr und mehr über die Rechtsstaatlichkeit der Nationalstaaten hinweg. Die Zeit ist reif, die traditionellen Modelle der Verbrechensbekämpfung zu revidieren, die auf der überholten Vorstellung undurchlässiger Grenzen gründen und Methoden zu nutzen, die auf enger Zusammenarbeit von Justiz und Geheimdienstorganisationen, die ihre Erfahrung im Zusammenhang mit externem Schutz gesammelt haben, Polizei-, und Zollbehörden über nationale Grenzen hinaus basieren. 3. Die Mitgliedstaaten müssen ihren politischen Willen deutlich machen, damit ein koordiniertes Handeln möglich wird, um dieses Problem in effizienter Weise anzugehen. Die Schaffung eines Raums von gemeinsamer Freiheit, Sicherheit und Gerechtigkeit stellt eine der großen Herausforderungen dar, die die Europäische Union in den nächsten Jahren umsetzen muß. 4. Damit die Geißel der organisierten Kriminalität besser bekämpft werden kann, ist es unerläßlich, daß eine gemeinsame juristische Definition der organisierten Kriminalität in das Strafrecht der Mitgliedstaaten einführt wird. Maßnahmen Zusammenarbeit der Justiz 5. Die Zusammenarbeit in der Justiz stellt eines der effektivsten Mittel zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität dar. Die Anstrengungen der Mitgliedstaaten in diesem Bereich haben bereits Früchte getragen, wenngleich die Handlungen in den nächsten Jahren verstärkt werden müssen. Folgende Zielsetzungen sind zu beachten: - Schutz vor Widersprüchen in den Rechtssprechungen der Mitgliedstaaten, - Kompatibilität der verschiedenen nationalen Vorgaben und Institutionen, - progressive Annahme von gemeinsamen Mindestnormen bezüglich konstitutiver Merkmale von Delikten und - Annäherung von nationalen Normen bezüglich der Strafmaße. Europol 6. Nach der Ratifizierung der Europol-Konvention müssen die noch verbleibenden Hindernisse überwunden werden, damit Europol die ihm zugewiesenen Aufgaben wahrnehmen kann. Europol muß zu gegebender Zeit mit exekutiven und operationellen Befugnissen ausgestattet werden, die eine konsequente Verfolgung der organisierten Kriminalität möglich machen. Europol sollte aus dem EU-Haushalt finanziert werden und einer gerichtlichen und demokratischen Kontrolle durch den Gerichtshof und das Europäische Parlament unterliegen. Europol sollte sich auf die Bekämpfung der schwerwiegenden internationalen Kriminalität konzentrieren können und nicht mit einer zu breiten Palette anderer Straftaten überlastet werden. Nationale Polizeikräfte müssen auf ihrem Territorium für Ermittlungen verantwortlich bleiben, wenn die nationalen Autoritäten Unterstützung brauchen. Die Herbeiführung einer engeren Zusammenarbeit mit den Bewerberländern und anderen Nachbarstaaten ist eine vorrangige Aufgabe. Mit dem Ausbau des operativen Aufgabenbereiches von EUROPOL muß die Schaffung entsprechender Rechtsschutzgarantie der Bürger einhergehen. Austausch von Personal und gemeinsame Ausbildung 7. Es gibt mindestens 121 abgegrenzte Polizeibehörden in den 15 EU-Mitgliedstaaten. Nur, wenn die Idee behördlicher Kooperation über nationale Grenzen hinaus von diesen allgemein akzeptiert wird, können wir hoffen, wirklich erfolgreich zu sein. Der Austausch von Personal und eine gemeinsame Ausbildung besonders der nächsten Generation der Führungskräfte dieser Behörden ist grundlegend für den Aufbau von gegenseitigem Vertrauen notwendig. So können die effizientesten Methoden und neue Ideen ausgetauscht und umgesetzt werden. EU-Programme wie GROTIUS, SHERLOCK, STOP, OISIN und FALCONE sollten gefördert und, wenn nötig, ausgeweitet werden, da sie die Basis liefern für mehr Zusammenarbeit, den Austausch von Verwaltungs- und Polizeibeamten sowie für eine gemeinsame Ausbildung. Vergleichbare Kriminalstatistiken 8. Einer der Schlüsselbereiche, der dringend Verbesserungen bedarf, ist die Sammlung verläßlicher Kriminalstatistiken. Umfassende Situations- und Trendanalysen sind ohne verläßliche Statistiken nicht zu leisten. Priorität ist, innerhalb der EU über die Definition von Verbrechen und ihre Verfolgung Einigkeit zu erzielen. In diesem Hinblick müßte eine Politik der Verbrechensbekämpfung auf europäischer Ebene festgelegt werden: diese würde zweifelsohne die Prioritäten im Bereich des organisierten Verbrechens fixieren und das Problem lösen. Zusammenarbeit der Europäischen Union mit Drittstaaten 9. Das Problem der organisierten Kriminalität geht weit über die Grenzen der EU hinaus. Eine Zusammenarbeit mit Drittstaaten ist demnach notwendig. Die EU muß den MOEL - besonders durch die PHARE-Fördermittel - bei der Verbesserung ihres Polizei- und Rechtssystems zur Seite zu stehen, damit sie dem organisierten Verbrechen besser Herr werden können. Wir müssen darüber hinaus den Informationsaustausch zwischen Union und Beitrittstaaten in den Bereichen Polizei und Zoll verstärken, der auch in gemeinsame Strukturen und Operationen resultieren kann. Zusammenarbeit mit den Mittelmeeranrainern im Rahmen des Prozesses von Barcelona ist ebenfalls von großer Bedeutung für die Entwicklung der Union. 10. Aufgrund seiner Größe und der Geschwindigkeit seiner wirtschaftlichen Veränderungen stellt Rußland ein besonderes Problem dar. Es sollten TACIS-Mittel bereitgestellt werden zur Entwicklung und Modernisierung des Strafrechts sowie zur Verbesserung der Verwaltung finanzieller Mittel. Zusammenarbeit im Kampf gegen den Terrorismus 11. Die Zusammenarbeit der europäischen Staaten gegen den Terrorismus muß verstärkt werden. Die Union muß Möglichkeiten finden, die Freiheit der Bürger und die Sicherheit der Staaten gegenüber ihren bösartigen Feinden zu schützen. Die Zusammenarbeit zwischen Polizei und Justiz, der Austausch von Wissen und Informationen und die politische Solidarität sind Mittel im Kampf gegen den Terrorismus. Zusammenarbeit bei der Verbrechensbekämpfung 12. Die Harmonisierung von Gesetzen muß dort angestrebt werden, wo dies für eine Zusammenarbeit der Polizeikräfte notwendig ist. Die Methoden und Bedürfnisse von Polizei, Zoll und Justiz für die Verfolgung, Festnahme und Anklage von Drogenhändlern variieren erheblich und erlauben es einigen Kriminellen, ihrer Strafe zu entgehen. Konflikte oder Handlungsunfähigkeit in Fällen von kontrollierten Übergaben, an Fahrzeugen angebrachte Sender, grenzüberschreitende Verfolgung von Straftätern, schnelle Festnahmen und verschiedene Durchsuchungspraktiken sind Beispiele dafür, daß bestehende Gesetze eine Zusammenarbeit und befriedigende Ergebnisse behindern und nicht erleichtern. 13. Im Hinblick auf eine begrenzte Zahl von grenzüberschreitenden Straftaten sollte die Einrichtung einer Art europäischer Staatsanwaltschaft erwogen werden, wobei für Ermittlungen und spätere Urteile selbstverständlich weiterhin die nationalen Instanzen zuständig sein sollen. Wir schlagen daher eine Angleichung der nationalen Strafgesetzgebung und Strafverfolgungsvorschriften für grenzüberschreitende Kriminalität (Definition der Verstöße, der Strafmaße und der Verfahren) und die Umsetzung der 1996 verabschiedeten Entschließung über die Verurteilung von Drogenhändlern vor. Des weiteren müssen alle Gerichtshöfe der EU das Zeichen setzen, damit jede Art des Drogenhandels streng geahndet wird. Geldwäsche 14. Ein zentrales Element im Kampf gegen die organisierte Kriminalität stellt das effektive Vorgehen gegen die Möglichkeiten der Geldwäsche dar. Hier sind die bereits bestehenden Richtlinien umzusetzen und Maßnahmen in vollem Umfang auszuschöpfen. Zudem ist eine sinnvolle konzertierte Aktion von Gesetzgebern, Banken, Anwälten, Steuerprüfern und den Sicherheitsorganisationen nötig, um damit der organisierten Kriminalität ihre Existenzgrundlage, nämlich die Erzielung finanzieller Gewinne, zu entziehen. Dazu gehört auch die Überwachung von sogenannten Steueroasen in Gebieten, die mit der EU assoziiert sind, und eine Überprüfung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über das Bankgeheimnis. Spezifische Maßnahmen zur Bekämpfung der Drogenkriminalität 15. Die Bemühungen um eine drogenfreie Gesellschaft müssen effizientere Maßnahmen zur Bekämpfung der Drogenproduktion und des Drogenhandels mit Schritten zur Vorbeugung des Drogenkonsums, insbesondere unter den Jugendlichen umfassen; gleichzeitig müssen die Möglichkeiten des Zugangs von Drogenabhängigen zur Behandlung, Rehabilitation und Therapie verbessert werden. 16. Die Legalisierung von "weichen" Drogen würde die Drogenhändler veranlassen, mit noch größerer Energie als vorher den Vertrieb und Verkauf von noch gefährlicheren Drogen zu organisieren. Die EVP setzt sich deshalb entschieden für die Beibehaltung der Übereinkommen der Vereinten Nationen über Suchtstoffe und psychotrope Substanzen ein und fordert, daß sämtliche EU-Länder diese Übereinkommen unterzeichnen, ratifizieren und sowohl dem Buchstaben nach als auch in der Praxis einhalten. 17. In internationale Abkommen mit Partnern in Asien, in Nordafrika, in der Karibik und Lateinamerika müssen Klauseln zur Bekämpfung der Drogenproduktion und des Drogenhandels einbezogen werden. Des weiteren sollte die EU die Länder, die Drogen produzieren, bei ihren Anstrengungen, die Drogenproduktion zu stoppen, durch die Bereitstellung von Know-how und Finanzmitteln zur Entwicklung alternativer Produkte unterstützen. Sie sollten verbesserten Zugang zu unseren Märkten erhalten. In Asien könnten dafür Mittel im Rahmen der Partnerschafts- und Kooperationsabkommen bzw. im Falle der GUS-Staaten TACIS-Mittel, in den Mittelmeer-Anrainern MEDA-Mittel, in der Karibik Mittel der Karibischen Initiative und im Falle der AKP-Staaten Mittel im Rahmen des AKP-Abkommns verwendet werden. 18. In benachteiligten Gebieten sollte dem Verbrechen durch die Bereitstellung von Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten der Nährboden entzogen werden. Die Idee von Partnerschaft - Partnerschaft von Kommunen, Sozialpartnerschaft, staatliche Partnerschaft wie z.B. im Vertrauenspakt des Kommissionspräsidenten Santer formuliert - sollte als Modell für die wirtschaftliche und soziale Regeneration dieser Gemeinschaften gelten. 19. Zusätzlich bietet die Annahme des gemeinschaftlichen Aktionsprogramms zur Drogenbekämpfung erstmalig die Möglichkeit, eine gemeinsame Strategie, die mit Unterstützung durch die Familie und die Schule zu einem umfassenden Programm ausgebaut werden könnte, zu entwickeln und zu finanzieren. Der Austausch von Erfahrungen in der Drogenbekämpfung ist über die Grenzen der EU hinaus zu institutionalisieren. Durchführung verdachts- und ereignisunabhängiger Kontrollen 20. Auf nationaler Ebene muß es vorrangiges Ziel sein, in Grenznähe, entlang internationaler Transitrouten sowie an Verkehrsknotenpunkten Zonen auszuweisen, in denen Sicher | |||||||||||||||||||||||||