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Unsere Zukunft: Ein starkes Europa 17. - 18. Oktober, 2002 Estoril - Portugal Vom XV. EVP-Kongress angenommene Entschliessung Menschenhandel Die EVP A) verurteilt den Menschenhandel, insbesondere den Handel von Frauen, Minderjährigen und unbegleiteten Kindern, als eine grausame Verletzung der Menschen- und Bürgerrechte; B) ist bestürzt über die rapide steigende Zahl von Menschen aus dem Balkan, Ost- und Zentraleuropa und den GUS-Staaten sowie besonders aus der Ukraine, Weißrussland, Russland, Moldawien, Albanien, Rumänien, Bulgarien, dem Kosovo und der Slowakei, die Opfer von Menschenhändlern werden. Nach Schätzungen der Internationalen Organisation für Migration (IOM) belaufen sich die Zahlen von geschleusten Menschen auf ca. 700 000 Personen; C) unterstreicht mit Blick auf die Osterweiterung der Europäischen Union und den Ländern des Stabilitäts- und Assozierungsabkommens die Bedeutung von gemeinsamen europäischen Politiken und 'best practices' zur Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz der Opfer; D) appelliert an die Kandidatenländer und alle Drittländer in Europa, ihre politischen, rechtsstaatlichen und operationellen Anstrengungen noch weiter zu intensivieren, um einerseits konsequent gegen Menschenhändler vorzugehen und anderseits den Opfer von Menschenhandel die dringend notwendigen Hilfen zukommen zu lassen; E) unterstreicht die enge Verknüpfung zwischen Menschenhandel und Migration als eine zentrale Grundlage für eine gemeinsame europäische Migrationspolitik, die jedoch bisher nur in wenigen Bereichen erkennbar ist; F) begrüsst das gezeigte Interesse der Staats- und Regierungschefs während des Gipfels in Sevilla (Juni 2002), sich diesem Problem verstärkt zu stellen, das bereits auf dem Gipfel in Tampere (Juni 1999) in den Vordergrund gestellt worden war. Die EVP 1) fordert daher eine europäische ´taskforce´ einzurichten, die sich mit legaler und illegaler Migration und dem Menschenhandel, insbesondere der Ausbeutung von Frauen, Minderjährigen und unbegleiteten Kindern in ihrer Komplexität (GASP, Justiz- und Innenpolitik, Entwicklungs-, Sozial- und Arbeitsmarktpolitik) beschäftigt; 2) fordert die EU-Kommission und den Rat auf, eine ausreichende Finanzierung für die Bekämpfung der illegalen Migration und des Menschenhandels und zur Unterstützung der Opfer aus den unterschiedlichen Budgetlinien der EU und seinen Programmen bereitzustellen; 3) betont die Notwendigkeit, die Aufklärung und die Sensibilisierung der Bevölkerung in den Beitrittsländern, den EU-Staaten und betroffenen Drittstaaten als Teil einer Gesamtstrategie zur Prävention von Menschenhandel und illegaler Migration zu intensivieren, um über die Gefahren, die Ursachen, Auswirkungen der illegalen Migration und des Menschenhandels und ihrer Strategien zur Bekämpfung nachhaltig informieren zu können, 4) ist zuversichtlich, dass die Beschlüsse des Europäischen Rates von Sevilla zur Lösung dieses Problems, das Auswirkungen im Bereich des dritten Pfeilers hat, ein zufriedenstellender Beginn sein werden, um eine mittelfristige Lösung zu finden. |
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