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XV. EVP- Kongress - Estoril (Portugal)

XV. EVP-Kongress
Unsere Zukunft: Ein starkes Europa

17. - 18. Oktober, 2002
Estoril - Portugal

Vom XV. EVP-Kongress angenommene Entschliessung

Prinzipien für eine Europäische Ökonomische Verfassung
Die Glaubwürdigkeit der gemeinsamen Währung und der garantierten grundlegenden Wachstumsbedingungen sind zwei positive Resultate bei der Anpassung an die grundlegenden Bedingungen für das Schaffen einer Europäischen Verfassung.

Eine Europäische Verfassung soll rigoros genug sein um die opportunistischen Stimmen auf nationalem Niveau zum Schweigen zu bringen. Gleichzeitig soll sie flexibel genug sein, um sich an neue mittel - und langfristig entstehende Bedürfnisse anzupassen.

a) Stabilität und Wachstumspakt

Die Achillesferse des gegenwärtigen Stabilitäts- und Wachstumspaktes ist die Tatsache, dass Sanktionsmaßnahmen eine qualifizierte Mehrheitsentscheidung der EU Mitgliedsstaaten erfordern. Das könnte zu der Möglichkeit der unerwünschten Zusammenarbeit (oder im besten Falle zu geheimen Absprachen) zwischen verschiedenen Mitgliedsstaaten führen, die tendiert zu einem System der gegenseitigen Begünstigungen. Die Glaubwürdigkeit des Stabilitäts- und Wachstumspaktes in seiner gegenwärtigen Form wird durch seine verfassungswidrigen Elemente ernsthaft untergraben und nicht durch seine Unbeweglichkeit. Seine Struktur ist eigentlich von einem Tag auf den nächsten veränderbar, abhängig von Mehrheiten und nationalen Interessen, nicht gebunden an die politischen Wahlzyklen von individuellen Mitgliedstaaten.

In der aktuellen Situation der wirtschaftlichen Rezession ist es absolut notwendig, an den strengen Kriterien des Stabilitäts- und Wachstumspaktes festzuhalten. Dies würde der Währungshoheit ihre Aufgabe erleichtern, die Preisstabilität als Mittel zur Förderung von Investitionen zu nutzen. Dies würde einerseits helfen, die öffentliche Verschuldung zu reduzieren um so öffentliche Mittel bereitzustellen, die für die Auswirkungen auf die Haushalte, die in naher Zukunft durch die alternde Gesellschaft entstehen werden, auszugleichen.

b) Der Markt

Der gemeinsame Markt sichert Freizügigkeit in der Bewegung von Waren, Dienstleistungen, Kapital und Menschen. Im Rahmen der sozialen Marktwirtschaft unterstützen wir die verstärkte Liberalisierung der europäischen Wirtschaft, um den Binnenmarkt zu vervollständigen. Jedes Handelshindernis muß verboten werden. Mitgliedstaaten können nur Beschränkungen einführen, wenn diese im öffentlichen Interesse sind. Jede Beschränkung muß vorab durch die Europäische Kommission nach Beratung mit dem Ministerrat bestätigt werden. Der gemeinsame Markt soll nach dem Prinzip der gegenseitigen Anerkennung der nationalen gesetzlichen Systemen arbeiten. Harmonisierung von gesetzlichen Systemen wird auf das ausschließlich notwendige begrenzt, in Übereinstimmung mit den Prinzipien der Proportionalität und Subsidiarität, zum Zweck der gegenseitigen wirksamen Anerkennung und um Verzerrung der Konkurrenz zu verhindern.

c) Börsen, Finanzierung und Regelungen für Firmen

Die Regelung der Finanzmärkte müssen durch die Kriterien der Transparenz, der Verantwortlichkeit und des Verbraucherschutzes geleitet werden. Entscheidungen im Zusammenhang mit dem Einführen von Maßnahmen können an die Europäische Kommission, die zentrale Autorität und nationale Aufsichtsbehörden delegiert werden, um den gesetzgebenden Behörden vollständigen Respekt für die Ihnen zugeteilten Kompetenzen zu sichern. Die Regulierung von eingeschriebenen Gesellschaften beruht auf dem Prinzip der Proportionalität zwischen dem Risikokapital gehalten durch Kapitalanleger und dem Standort der Entscheidungsbefugten. Gleichheit bei der Behandlung von Minderheitsaktionären wird im Falle der Übertragung der Kontrollrechte garantiert.

d) Öffentliche Dienstleistungen

Ein EU einheitlicher Markt der öffentlichen Dienstleistungen ist wesentlich, um die zukünftige Lieferung von Waren und Dienstleistungen an Europas Bürger und Geschäfte zu vernünftigen Preisen zu sichern. Um unlauteren Wettbewerb zu vermeiden, muß der Liberalisierungsprozeß fair und ausgewogen zwischen allen Mitgliedsstaaten verlaufen.


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