![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||
| ||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||
|
|
Eine Verfassung für ein starkes Europa 17. - 18. Oktober, 2002 Estoril - Portugal EVP-Kongressdokument: EINE VERFASSUNG FÜR EIN STARKES EUROPA Vom EVP-Kongress am 18. Oktober 2002 in Estoril (Portugal) verabschiedetes Dokument INHALT: I. Einleitung II. Gelebte Subsidiarität und Solidarität: Die Kompetenzverteilung zwischen der Europäischen Union und den Mitgliedstaaten III. Integration der Grundrechtecharta in die Verfassung IV. Reform der Institutionen: Neue Lösungen für mehr Demokratie, Transparenz und Bürgernähe V. Unsere Verantwortung: Reformen jetzt I. Einleitung 01. "In dem Bewußtsein ihres geistig-religiösen und sittlichen Erbes gründet sich die Union auf die unteilbaren und universellen Werte der Würde des Menschen, der Freiheit, der Gleichheit und der Solidarität. Sie beruht auf den Grundsätzen der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit. Sie stellt die Person in den Mittelpunkt ihres Handelns, indem sie die Unionsbürgerschaft und einen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts begründet." 02. Wir haben uns entschlossen, gemeinsam zu handeln - als Ergebnis unserer Erfahrungen aus der Geschichte und als Antwort auf die Herausforderungen der Zukunft. Mit Hilfe der Europäischen Union wollen wir ein gemeinsames Zivilisationsprojekt entwickeln, das - im Zeitalter der Globalisierung - eine freie Wirtschaft mit einer solidarischen Gesellschaft kombiniert, die respektvoll mit der Umwelt umgeht. Das ist unser Modell der Sozialen Marktwirtschaft. Die Europäische Union ist der Konsolidierung und Stabilisierung von Freiheit und Demokratie, der Menschenrechte, von Frieden und Wohlstand in ganz Europa und in der Welt verpflichtet. Die EVP fordert ein nachhaltiges Gesellschaftsmodell das die Solidarität mit kommenden Generationen berücksichtigt. Die Völker, die dem Europäischen Einigungsprozeß auf der Grundlage ihrer freien Entscheidung beigetreten sind, erklären die Schaffung einer engen und föderalen Europäischen Union und die Verwirklichung dieser Werte durch Zusammenarbeit. Dies stellt für die EVP die Grundlage der Europäischen Union dar. Die erneuerte Europäische Union kann nur auf der Basis einer Europäischen Verfassung, die ihren Namen verdient, geschaffen werden. 03. Unsere Vorstellungen von der Zukunft der Europäischen Union gründen sich auf der erfolgreichen Geschichte der europäischen Einigung in den vergangenen fünf Jahrzehnten. Die Europäische Volkspartei fühlt sich den historischen Leistungen ihrer Gründerväter und der christdemokratischen Aufbaugeneration Europas verpflichtet. Ohne Jean Monnet, Robert Schuman, Joseph Bech, Alcide de Gasperi, Konrad Adenauer, und in jüngerer Zeit Helmut Kohl, wäre Europa heute nicht das was es ist: ein Garant für Freiheit, Frieden und Wohlstand. Die Europäische Union mit der Freizügigkeit, dem Binnenmarkt, der Wirtschafts- und Währungsunion mit einer einheitlichen Währung sowie der sozialen und wirtschaftlichen Kohäsion, strebt nun danach dieses erfolgreiche Projekt durch die Schaffung einer politischen Union zu vervollständigen. Die Europäische Union ist das erfolgreichste politische Projekt, das es jemals in Europa gegeben hat. 04. Auf diesem Erfolg müssen wir aufbauen. Die EVP ist sich jedoch der Herausforderung bewußt, die eine erweiterte Europäische Union an die Kohäsion und unsere Institutionen stellt. Die Vereinigung Europas, wie die Beendigung der unnatürlichen Teilung unseres Kontinents häufig beschrieben wird, ist ein einmaliger Vorgang - nicht vergleichbar mit den bisherigen Erweiterungsschritten. Daher bedarf es jetzt auch außergewöhnlicher Anstrengungen um die Europäische Einigung auch in Zukunft zu einer Erfolgsgeschichte zu machen. Wir wissen, daß es jetzt weitreichender Reformen bedarf, damit die Ziele der Gründerväter auch in Zukunft erreicht werden können. Durch die Globalisierung, die Informationsgesellschaft und neue Gefahren für die Sicherheit kommen von außen neue Herausforderungen auf Europa zu, die auch einer europäischen Antwort bedürfen. 05. Die Erfolgsgeschichte der europäischen Einigung läßt sich nur dann weiter fortschreiben, wenn wir die Wünsche der Bürger sowie auch ihre Sorgen mit einbeziehen und Europa für sie verständlicher machen durch die Entwicklung eines umfassenden Konzepts mit einer klaren Kompetenzverteilung, die transparente und demokratische Entscheidungen möglich macht. Daher brauchen wir - wie bereits im Protokoll zum Amsterdamer Vertrag 1997 festgestellt - eine tiefgreifende Reform. Wir sind der Ansicht, daß wir den Menschen heute sagen müssen, was sie in Zukunft von Europa erwarten können. Die Bürger müssen die neuen Möglichkeiten, die sich durch ein erweitertes Europa ergeben, vollständig verstehen um ein Verständnis dafür entwickeln zu können dass der Integrationsprozess zwischen den Europäischen Nationen, dort wo es möglich ist, beschleunigt wird um auf diese Weise neuen Ländern die Möglichkeit zu geben, Mitglied der Union zu werden. Wir müssen die bisher verfolgte Integrationsmethode an die neuen Umstände in der Union anpassen und gleichermassen das Verständnis für das Europäische Projekt und seine Ziele verbessern. Die bisherige Methode der schrittweisen Integration ohne klar definiertes Ziel stösst inzwischen an ihre Grenzen. Wir brauchen Klarheit über Selbstverständnis und Rolle Europas jetzt und in der Zukunft. 06. Die Diskussion um die Grenzen der Europäischen Union ist untrennbar mit dem Selbstverständnis Europas verbunden. Europa ist seit langem viel mehr als eine Freihandelszone, die wirtschaftliches Wachstum sichert. Es entwickelt sich nun in eine politische Union mit gemeinsamen Grenzen. Wir müssen fortfahren mit der Bewahrung der Balance zwischen der Erweiterung des Europäischen Projektes und der Konsolidierung des Europäischen Einigungswerkes. Wir halten es für notwendig, eine Perspektive für die äußeren Grenzen Europas zu schaffen. Die geographische Ausdehnung der Union darf ihre Integrationskraft nicht überfordern. Die EU sollte Staaten, die gegenwärtig nicht als Vollmitglieder aufgenommen werden wollen, eine institutionalisierte Zusammenarbeit anbieten. Die EVP schlägt die Schaffung einer "Europäischen Partnerschaft" vor, die offen ist für sowohl die Länder Osteuropas als auch die Länder des Mittelmeerraumes und die sich am Modell des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) orientieren sollte - jedoch unter Einbeziehung einer politischen Komponente. Dies würde der Union eine verstärkte und institutionalisierte Beziehung mit seinen Nachbarländern ermöglichen und damit Frieden und Stabilität in ganz Europa fördern. In diesem Kontext ist die Kompetenz sowie die Arbeit des Europarates sehr wichtig. Dies ist eines der Hauptgründe weshalb eine engere Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und dem Europarat für Europas Zukunft von grosser Bedeutung ist. Europa ist schon seit vielen Jahren mehr als eine reine Freihandelszone. Es ist de facto eine politische Einheit, selbst wenn es noch nicht alle Möglichkeiten hat, seine Rolle ganz auszufüllen. Selbst in diesen Grenzen hat Europa permanent seine Verbindungen mit anderen Ländern kontinuierlich verstärkt und sich für die Förderung von Frieden und Stabilität eingesetzt. Ausserdem betont die EVP dass die Binnengrenzen in Europa unantastbar sind. 07. In einer immer größer werdenden Union ist die Feststellung notwendig, daß die Mitgliedstaaten der Union aus freiem Willen beigetreten sind. Weil die Europäische Union heute aber viel mehr als eine Freihandelszone ist, muß eine konstruktive Mitarbeit aller Mitgliedstaaten zur Erfüllung der Ziele der Union gewährleistet sein. 08. Die Staats- und Regierungschefs der EU haben im Dezember 2000 in Nizza eine "Erklärung zur Zukunft der Union" beschlossen. Die EVP begrüßt umso mehr die Entscheidung des Europäischen Rates in Laeken zur Einsetzung eines Konvents zur Zukunft Europas, zumal es die EVP/ED-Fraktion gewesen ist, die auf dem EVP Kongress in Berlin im Januar 2001 als erste diese demokratische Vorgehensweise vorgeschlagen hat. Die EVP wird sich - als Erben der christdemokratischen Gründungsväter - innerhalb des Europäischen Konvents für die Idee einer Europäischen Verfassung einsetzen und das gleichermassen als Herausforderung aber auch als Pflicht aufzufassen. Die Verfassung sollte die grundlegenden Prinzipien der Union darstellen, die Grundrechtecharta einschließen, die neuen institutionellen Rahmenbedingungen festlegen sowie die Kompetenzen von Europäischer Union und Mitgliedstaaten verdeutlichen und damit die Gesetzgebungsprozesse und die Entscheidungswege der Europäischen Union in einer deutlichen, transparenten und verständlichen Weise definieren. Das Ergebnis dieses Konvents muß die Grundlage für die Entscheidungen in der Regierungskonferenz sein. Der Konvent sollte seine Arbeit bis spätestens Mitte des Jahres 2003 abgeschlossen haben, so daß eine Regierungskonferenz mit der Aufgabe hat den Prozess der Europäischen Verfassung abzuschließen die notwendigen Beschlüsse bis Ende 2003 zu treffen. 09. Die EVP legt als erste europäische Partei ein umfassendes Konzept für eine europäische Verfassung vor. Für die Christdemokraten, die Parteien der Mitte und der Reformen innerhalb der EVP, als Erben der Gründerväter Europas ist dies für uns Herausforderung und Verpflichtung zugleich. Diese Verfassung soll - in transparenter, allgemein verständlicher Weise - die Kompetenzverteilung zwischen der Union und den Mitgliedstaaten verdeutlichen sowie die Grundrechtecharta in einer gesetzlich verbindlichen Art einbeziehen und die zukünftige Struktur der europäischen Institutionen umfassen. II. Praktische Subisidiarität und Solidarität: Die Kompetenzverteilung zwischen der Europäischen Union und den Mitgliedstaaten 10. Aufgabe der Gemeinschaft ist es, die Prinzipien der Freiheit, der Demokratie, der Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten sowie der Rechtsstaatlichkeit dauerhaft zu sichern, und zwar sowohl in bezug auf die internen als auch die externen Politiken und Beziehungen. Insbesondere hat sie auf der Basis der Sozialen Marktwirtschaft die Wirtschaftskraft und den sozialen Zusammenhalt zu fördern. Europa sollte seine moralische Verpflichtung zu Solidarität gegenüber der weniger reichen Länder in praktisches Handeln umsetzen. Die Diskussion um eine Reform der Europäischen Union ist kein Kompetenzkampf zwischen den Mitgliedstaaten und der Union. Unserer Auffassung nach sind sie keine Gegensätze - im Gegenteil: die Union und die Mitgliedstaaten sind in unserer globalisierten Welt zwei Seiten derselben Medaille. Die Europäische Union baut immer noch auf den Mitgliedstaaten auf. 11. Theoretische Diskussionen über Souveränität führen uns in die Irre. Die Staaten alleine sind bereits heute nicht mehr in der Lage, Frieden, innere und äussere Sicherheit, Wohlstand und Wachstum in einer globalisierten Welt sicherzustellen. Souveränität kann heute vielfach nur noch in grösseren Räumen ausgeübt werden. Daher geht es nicht um die Abgabe von Souveränität sondern im Gegenteil darum, die Handlungsfähigkeit in bestimmten Politikbereichen wieder herzustellen. Durch den demographischen Wandel und den Aufstieg anderer Weltregionen wird sich dieser Trend weiter verschärfen. In vielen Fällen wird unsere einzige Alternative lauten: gemeinsam als eine Einheit stark oder alleine marginalisiert. In vielen Bereichen sind die Kompetenzen schon heute aufgeteilt zwischen den Mitgliedstaaten und der Europäischen Union. Daher müssen wir - in strikter Übereinstimmung mit dem Subsidiaritätsprinzip - die Politikbereiche, die wir in Zukunft auf Europäischer Ebene gestalten wollen, festlegen. Die Europäische Union muß die Möglichkeit erhalten, diese Kompetenzen effizient auszuüben. Nur so werden wir in der Lage sein mit anderen Wachstumsregionen in der Welt Schritt zu halten und das "europäische Modell" erfolgreich zu erneuern. 12. Wir sollten eine Verfassung vorbereiten, die alle Bürger anspricht und die als eine Bestätigung des Gründungsvertrages die verschiedenen Verträge umgestaltet und sie in einen einzelnen Text vereint. Damit soll die Union als juristische Person mit einer einzigen vollen Rechtspersönlichkeit ausgestattet werden. Zukünftig muss die Verantwortung für Vertragsänderungen bei den Mitgliedstaaten verbleiben, die dabei die Position des Europäischen Parlamentes berücksichtigen. Eine Verfassung muss die Tatsache unterstreichen, dass die Europäische Union eine einmalige Kontruktion ist, ohne historische oder legale Vorläufer. Sie baut auf der doppelten Legitimation der Bürger und der Staaten auf. Eine Diskussion über die Staatlichkeit der Union ist irreführend. 13. Demokratie und Transparenz sind die Leitprinzipien unserer Europapolitik. Eine grössere Transparenz in der aktuellen Kompetenzverteilung zwischen Europa und den Mitgliedsländern und eine grundlegende Demokratisierung der Institutionen wird die Begeisterung für den Integrationsprozess bestärken und steigern. Die Bürger müssen stärker als bisher in der Lage sein, nachzuvollziehen, welche Ebene für welche Entscheidungen verantwortlich ist. Daher muß die Kompetenzaufteilung am Anfang der Diskussion über die Zukunft Europas stehen. 14. Es ist an der Zeit, die Kompetenzverteilung zwischen der Union und den Mitgliedstaaten auf der Grundlage des Subsidiaritätsprinzips und der Verhältnismässigkeit zu erneuern und dabei die Erfahrungen aus der Geschichte der Gemeinschaft miteinzubeziehen wie auch die Ansichten der Beitrittskandidaten wie auch die Erwartungen der Bürger. 15. Diese Verfassungsmethode muss begleitet werden von einer klarstellenden Komptenenzabgrenzung der Union und diese muss deutlich genug sein, damit sie von allen Bürgern verstanden wird. Deshalb sollte zwischen drei Arten der Kompetenz unterschieden werden: die Kompetenzen, die prinzipiell von den Mitgliedstaaten ausgeübt werden, die eigenen Kompetenzen der Union und die geteilten Kompetenzen. In Bezug auf die Mitgliedstaaten ist es nicht notwendig, eine Liste der exklusiven Komptenzen zu erstellen, sondern besser vom Prinzip auszugehen, dass die Staaten dort Zuständigkeit besitzen, wo der Verfassungstext nichts gegenteiliges aussagt. Entsprechend ihrer Aufteilung in verschiedene Komptetenzkathegorien ist es notwendig, die rechtlichen Voraussetzungen für die Europäischen Kompetenzen klar zu definieren und die entsprechend angemessenen rechtlichen Instrumente einzurichten. 16. Die Komptenzen der Union selbst müssen zahlenmässig gering bleiben und, so wie es bisher der Fall ist, sich beschränken auf Zollpolitik, externe Wirtschaftsbeziehungen, den gemeinsamen Markt (einschliesslich der "vier Freizügigkeiten" und der Finanzdienste), Wettbewerbspolitik, Struktur- und Kohäsionspolitik, Assoziierungsabkommen und, wenn die Euro-Zone betroffen sein sollte, die Währungspolitik. Jedoch sollte zu dieser Liste der Aufbau und die Durchführung einer gemeinsamen Aussen- und Sicherheitspolitik hinzugefügt werden, die Rechtsgrundlagen für das gemeinsame Gebiet der Freiheit und Sicherheit und die Finanzierung des Haushaltes der Union. Ob exklusiv oder geteilt - die Implementierung dieser Kompetenzen muss, bis auf Ausnahmen, im Sinne der Bürgernähe bei den nationalen oder regionalen Verwaltungen verbleiben. 17. Deshalb sollte eine Kompetenz der Union die Strukturpolitik sein, die ausgerichtet sein soll auf den Ausgleich territorialer Ungleichgewichte und einer effektiveren Koordination der nationalen Haushaltspolitiken. 18. Die Union muss, basierend auf der Grundrechtecharta, einen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts schaffen, insbesondere für die Kontrolle der Aussengrenzen, für den Bereich Einwanderung und der Asylpolitik und dem Kampf gegen das organisierte Verbrechen und den Terrorismus. 19. In anderen Bereichen muss deutlich gemacht werden, dass Handlungen der Union lediglich komplementär zu denen der Mitgliedstaaten sein dürfen. Die Mitgliedstaaten behalten die Kompetenz für die normale Gesetzgebung; das umfasst bereits die Bildungspolitik, Aus- und Weiterbildung, Jugendpolitik, die Zivilverteidigung, Kultur, Medien, Sport, Gesundheitspolitik, Industrie und Tourismus. Die Union respektiert die spirituellen und kulturellen Traditionen, die sprachlichen und rechtlichen Unterschiede ihrer Mitgliedstaaten. Die Kompetenzen in diesen Bereichen müssen bei den Nationalstaaten verbleiben. Die Union ermutigt aber zur Zusammenarbeit in diesen Bereichen, vorausgesetzt, dass diese sich vorteilhaft für alle Beteiligten auswirkt. 20. Die Präambel der Verfassung muss auf das religiöse Erbe Europas verweisen. 21. Unser Ziel ist eine Gesellschaft in der die Menschen selbst oder innerhalb ihrer Vereinigungen und Organisationen Verantwortung übernehmen können. Es ist nicht der Staat oder der Markt der den Lauf der Dinge hauptsächlich prägt. Die Gesellschaft selbst muss die zentrale Rolle spielen. 22. Geteilte Kompetenzen decken drei verschiedene Gebiete ab: die in denen die Union die grundlegenden Regeln festlegt, diejenigen in denen sie lediglich in einer komplementären oder zusätzlichen Art interveniert und diejenigen, in der sie nationale Politiken koordiniert; In Fällen geteilter Kompetenz muss die Union grundlegende Regeln für Sachverhalte aufstellen, die in zwei Kategorien fallen: - diejenigen, die Politikbereiche betreffen, die den gemeinschaftlichen Bereich komplementieren oder flankieren: Verbraucherschutz, Landwirtschaft, Fischerei, Transport, trans-europäische Netzwerke, Umweltschutz, Forschung und Technologieentwicklung, Energie, Sozial- und Beschäftigungspolitik, Einwanderungspolitik und andere Politikbereiche, die in Verbindung stehen zur Freizügigkeit, der Förderung der Gleichstellung von Mann und Frau, der Assoziierung der überseeischen Länder und Hoheitsgebiete, Entwicklungszusammenarbeit und Steuerpolitik im Bezug auf den gemeinsamen Markt; - diejenigen, die in Bezug stehen zu der Schaffung einer gemeinsamen Aussenpolitik sowie der Verteidigungs- und Sicherheitspolitik sofern diese eine transnationale Dimension haben; In diesem Bereich der Kompetenzen sind gemeinschaftliche Rechtsvorschriften in den Fällen gerechtfertigt, wo europäische Interessen gefährdet sind; in solchen Fällen muss das Gemeinschaftsrecht den Rahmen schaffen, einschliesslich grundsätzlicher Prinzipien und Zielsetzungen und, dort wo es notwendig ist, gemeinsame Regeln und Mindeststandards; Gemeinschaftsrecht sollte zum Ziel haben, nur dort Uniformität zu schaffen, wo Chancengleichheit oder Wettbewerb deutlich gefährdet werden; In den oben angeführten Bereichen müssen die Mitgliedstaaten die Gesetzgebung für die Fälle behalten, in denen die Union dieses Recht noch nicht wahrgenommen hat. 23. In der Beschäftigungspolitik koordiniert die Union die Politiken der Mitgliedstaaten gemäss dem Verfahren europäischer beschäftigungspolitischer Leitlinien, nach denen die Verantwortung für die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit letztendlich bei den Mitgliedstaaten verbleibt. Die Hauptverantwortung für soziale Sicherheit liegt bei den Mitgliedstaaten selbst. Die EVP begrüsst die Tatsache, dass die Mitgliedstaaten ihre Erfahrungen und "best practices" auf europäischer Ebene austauschen. Gemäss dem Subsidiaritätsprinzip muss die Union in diesen Bereichen die Aufgaben übernehmen, die nicht von den Mitgliedstaaten alleine bewältigt werden können. 24. Es ist von grundlegender Bedeutung, eine Weiterentwicklungsklausel vorzusehen um zu vermeiden, ein starres System für die Kompetenzabgrenzung zu schaffen. In diesem Zusammenhang wäre es sinnvoll, einen Mechanismus beizubehalten, der nur in Ausnahmefällen einstimmig zur Anwendung käme. Das Europäische Parlament sollte bei der Entscheidungsfindung beteiligt werden. Die EU Bürger sollten die Gewissheit haben, dass die Übertragung von Kompetenzen unter voller Haushaltstransparenz und unter dem wachsamen Auge des Rechnungshofes erfolgen wird um sicherzustellen, dass hierbei kein doppelter bürokratischer Aufwand auf Ebene der Union und der Ebene der Mitgliedstaaten entsteht. Die Kompetenzverteilung sollte 10 Jahre nach ihrer Annahme gründlich überprüft werden. 25. Darüber hinaus basiert die europäische Integration auf Einheit in Vielfalt. Einhalt in Vielfalt, das ist es, was einen Europäer ausmacht. Es geht hier um Respekt, Akzeptanz und Anerkennung der grossen und reichen Verschiedenartigkeit von Europas Kulturen, unsere Ausdrucksweisen und unsere Wege, menschlich zu sein. Der Aufbau von Europas Einheit hat sich immer auf dem Respekt vor der kulturellen Verschiedenartigkeit seiner Mitgliedstaaten begründet. Diese ist tief verwurzelt und drückt sich durch ihren grossen sprachlichen Reichtum aus. Deshalb ist kulturelle Verschiedenartigkeit ein demokratischer und kultureller Eckpfeiler der Europäischen Konstruktion, festgehalten in der Grundrechtecharta der Europäischen Union. Förderung kultureller Verschiedenartigkeit spielt eine wichtige Rolle in Europas sozialer, ökonomischer und politischer Integration, besonders in einer erweiterten Union. Die Union soll deshalb, innerhalb ihres Kompetenzbereiches, die kulturelle Vielfalt Europas respektieren und fördern, einschliesslich regionaler- oder Minderheitssprachen als ein Ausdruck dieser Verschiedenartigkeit, indem die Kooperation zwischen den Mitgliedstaaten ermutigt wird und durch den Einsatz anderer passender Massnahmen, die diesem Ziel förderlich sein können. 26. Europäische Solidarität sollte ein grundlegender Bestandteil der Europäischen Integration bleiben. Allerdings sollte das System der Fonds einer erweiterten Union in einer Weise reformiert werden, die mehr Effizienz schafft, der EU eigene Ressourcen ermöglicht und gleichzeitig Hilfe für die weniger reichen Mitgliedstaaten sicherstellt. 27. Der Gerichtshof soll das Verfassungsgericht der Union sein. Innerhalb des Gerichtshofes soll eine spezielle Kammer geschaffen werden, um Fälle bezüglich der Verfassung und Grundrechte anzuhören. Vor dem Inkrafttreten einer gesetzgebenden Massnahme soll ein Frühwarnsystem sowie ein zusätzliches Überweisungsverfahren vorgeschaltet werden das auch in der Lage ist, dieselbe aufzuheben. Der Gerichtshof sollte ausserdem mit den Kompetenzen ausgestattet werden, die momentan in der 2. und 3. Säule angesiedelt sind. Das Europäische Parlament, die Europäische Kommission, die Mitgliedstaaten und der Ausschuss der Regionen sollen hier das Klagerecht haben. III. Integration der Grundrechtecharta in die Verfassung 28. Die Grundrechtecharta muß integraler Bestandteil der Europäischen Verfassung werden. Bisher ist sie eine politische Erklärung von Kommission, Rat und Europäischem Parlament. Zukünftig sollte sie rechtlich bindendende Wirkung haben. Gerade eine Grundrechtecharta, die die Beziehung zwischen der Union und den Bürgern regelt, muß ein entscheidender Bestandteil der Verfassung sein. Die Verankerung der Grundrechte in den Vertrag unterstreicht, daß die Europäische Union eine Wertegemeinschaft ist. Die Grundrechtecharta muß Gültigkeit haben für das Handeln der Union und der Mitgliedstaaten, sofern diese in Unionsangelegenheiten handeln. Der Europäische Gerichtshof und das Gericht erster Instanz müssen mit entsprechenden Zuständigkeiten ausgestattet werden um die Union und ihren Bezug zu den Bürgern zu stärken. 29. Die Charta wird die Grundrechte für jeden sichtbar machen. Es ist nicht deren Zweck, neue Rechte einzuführen, sondern die durch die anerkannten bestehenden Abkommen festgeschriebenen Grundrechte in den Rechtsbestand der Union aufzunehmen. Des weiteren muss aber auch das Prinzip der Gleichstellung von Männern und Frauen in Form eines Artikels mit unmittelbarer Wirkung explizit in die Verfassung aufgenommen werden. Die Verankerung der Grundrechte in den Vertrag kann so den Anspruch der EU als Wertegemeinschaft stärken und gleichzeitig den Schutz der Grundrechte verbessern. Darüber hinaus muß eine konsistente Interpretation der Grundrechte durch den Europäischen Gerichtshof sowie den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte sichergestellt werden. Die Europäische Union soll der Europäischen Menschenrechtskonvention beitreten, sobald die Union Rechtsperson geworden ist. IV. Reform der Institutionen: Neue Lösungen für mehr Demokratie, Transparenz und Bürgernähe 30. Demokratische Kontrolle muß auf allen Ebenen gleichermassen gelten. Die Mitgliedstaaten haben Kompetenzen an die EU abgegeben. Daher muß sichergestellt sein, daß auf europäischer Ebene ebenso grundlegende demokratische Regeln gelten wie in den Mitgliedstaaten. Die bevorstehende Erweiterung um die neuen Mitgliedstaaten wird die bereits vorhandenen Herausforderungen in den Entscheidungsverfahren erheblich vergrössern. Die Interessen werden stärker divergieren, die Diskussionsprozesse werden mehr Zeit benötigen und Entscheidungen schwieriger machen. Die EVP weist daher mit Nachdruck auf die Notwendigkeit der Überwindung dieses Stillstandes hin, weil der Status quo nicht mehr funktionieren wird. 31. Die nationalen Parlamente müssen im Rahmen einer klaren Kompetenzaufteilung und durch Regierungen in den Mitgliedstaaten, die mit ihrer EU Politik offener umgehen, gestärkt werden. Um ihre Rolle in Europäischen Angelegenheiten zu vergrößern, soll jedes nationale Parlament die Kontrolle über seine eigene Regierung innerhalb des Rates verstärken. Die Schaffung einer zusätzlichen Institution für eine spezielle Rolle der nationalen Parlamente innerhalb des Institutionsgefüges der EU wird jedoch nicht zu unseren Zielen beitragen: mehr Transparenz, Demokratie und Effizienz der Entscheidungsprozesse. Diese Ziele sollten in einer Charta für die Nationalen Parlamente festgeschrieben werden und nach einem Code der besten Praxis in ihrem Beitrag zum Prozeß der Europäischen Integration umgesetzt werden. Daher legt die EVP ein unfassendes Konzept für die Zukunft der Institutionen der Union vor. 32. Die Europäische Union ist weder eine Föderation im klassischen Sinne noch ein Staat. Diese Tatsache darf uns nicht daran hindern, undemokratische und intransparente Verfahren zu ändern. Im Mittelpunkt unserer Vorstellungen für Reformen der europäischen Institutionen steht der Bürger und dessen demokratische Kontrollmöglichkeiten. Aus diesem Grunde muß nach Ansicht der EVP insbesondere die Vermischung zwischen legislativen und exekutiven Kompetenzen abgebaut werden und eine neue Hierarchie der Gesetzgebungsquellen muss eingerichtet werden um eine transparentere und Union zu schaffen, die die grundlegenden demokratischen Prinzipien respektiert. Ausserdem muß die Europäische Union eine Rechtspersönlichkeit bekommen. Die Bürger in der EU haben Anspruch auf einen transparenten Gesetzgebungs- und Entscheidungsprozeß. 33. Die Generalisierung der "Gemeinschaftsmethode" sollte zusammen mit der Abschaffung der Pfeiler-Struktur der Union im Zentrum der zukünftigen Reform der Institutionen stehen. Dies würde zu mehr Demokratie innerhalb der Europäischen Union führen und diese für die Bürger verständlicher machen. Europäisches Parlament: 34. Das Europäische Parlament als einziges Organ der Europäischen Union, das durch direkte Wahlen legitimiert ist, muß zusammen mit dem Rat gleichberechtigter Gesetzgeber der Europäischen Union werden. Diese Gleichberechtigung in der Gesetzgebung soll auch die Felder der allgemeinen Handelspolitik und des Wettbewerbs mit einschliessen. Diese grundlegende Voraussetzung ist von entscheidender Bedeutung, um ein echtes Gleichgewicht zwischen den Institutionen zu erreichen aber vor allem um ein demokratisches Fundament des Gesetzgebungsprozesses sicherzustellen. Zukünftig müssen die Europäischen Politischen Parteien auch eine wichtige Rolle in diesem Bereich spielen. 35. Die Haushaltskompetenz sollte zwischen Europäischem Parlament und dem Rat geteilt werden. 36. Die Wahl der Abgeordneten sollte auf der Grundlage von gemeinsamen Prinzipien europäischen Wahlrechts erfolgen, wie die proportionale Repräsentation. Gleichzeitig sollte die Kandidatenauswahl der politischen Parteien für die Wahlen zum Europäischen Parlament demokratisch erfolgen. 37. Bei der Anwendung des Mitentscheidungsverfahrens müssen das Europäische Parlament und der Rat ihre Kompetenzen in loyaler Zusammenarbeit erfüllen und die durch die Verfassung festgelegten Befugnisse respektieren. Der Europäische Rat 38. Der Europäische Rat ist ein zentrale Institution der Europäischen Union, und er soll ihre politische Richtung prägen. In einer erweiterten Union muß der Europäische Rat eine innere Struktur haben, die eine effiziente politische Ausrichtung sichert und die die Sichtbarkeit der Union und ihr Gewicht in der Welt vergrößert. Die Rolle des Rates soll auf seinen ursprünglichen Aufgabenbereich zurückgeführt werden, so wie es im Vertrag der Europäischen Union vorgesehen ist, wo er als Impulsgeber wirken und allgemeine politische Richtlinien vorgeben soll. Diese Rolle hat sich in der Tat für den Fortschritt der Union als wesentlich erwiesen. Entsprechend der Beschlüsse des Europäischen Rates in Sevilla sollte sein Aufgabenbereich reduziert werden. Nur so kann vermieden werden, dass seine Rolle durch die Intervention in Deteilfragen, bei denen die Ministerräte unfähig gewesen sind, Entscheidungen zu treffen, in Zweifel gezogen wird. Der Rat: 39. Eine Reform der Formationen des Rates und seiner Arbeitsmethoden ist längst überfällig: mangelnde Koordinierung zwischen zu vielen Fachministerräten, komplizierte und undurchsichtige Entscheidungsverfahren und ineffiziente Debatten sind die wichtigsten Gründe für den Mangel an Transparenz und Effizienz. Zusätzlich wird der Rat mit unzähligen administrativen Fragen überlastet. 40. Das Beschlußverfahren innerhalb des Rates muß demokratischer, transparenter und effizienter gestaltet werden. Die gesetzgebende Rolle des Rates muss deutlicher werden und mit mehr Transparenz innerhalb eines echten Legislativrates ausgeübt werden. Bei der Ausübung seiner Aufgabe als Gesetzgebungsorgan sollte der Rat öffentlich tagen und die Protokolle sollten veröffentlicht werden. 41. Der Rat wird in seiner legislativen Rolle die Mitgliedstaaten vertreten und gemeinsam mit dem Europäischen Parlament die Gesetzgebung wahrnehmen. 42. Die Mehrheitsentscheidung im Rat sollte generelle Regel werden. Das Einstimmigkeitsprinzip sollte für Bereiche, für die eine Ratifizierung durch die Mitgliedstaaten erforderlich ist, beibehalten werden. 43. Der gegenwärtige Rat für Allgemeine Angelegenheiten muss in zwei getrennte Einheiten aufgeteilt werden: einen gestärkten Rat für Allgemeine Angelegenheiten, der regelmässig tagt, die Kohärenz der Entscheidungen sicherstellt sowie die horizontale Koordination der Politiken, während ein spezieller Rat für Auswärtige Beziehungen sich rein auf Fragen im Bereich der GASP konzentrieren sollte. 44. Die Anzahl der Fachministerräte muß drastisch gesenkt werden. Die Zusammenführung der Arbeit in einen Rat wird am ehesten dem Anspruch an Transparenz und kohärente Entscheidungen gerecht. Auch in Zukunft muss die gleiche Souveränität der Mitgliedstaaten im Rat gewährleistet sein. Deshalb müssen alle Mitgliedstaaten in Bezug auf die Besetzung des Ratsvorsitzes gleichberechtigt bleiben. Die Europäische Kommission: 45. Die Kommission muss in Ihrer exekutiven Rolle bestärkt werden; gleichzeitig muß die demokratische Kontrolle durch das Parlament verbessert werden. 46. Das Initiativmonopol der Europäischen Kommission muss garantiert bleiben, da es ein zentrales Element für das Gleichgewicht zwischen den Institutionen und eine wichtige Quelle für die zukünftige Entwicklung und die Verbesserung der EU Gesetzgebung ist. 47. Der Europäische Rat sollte, unter Berücksichtigung der Ergenisse der Europawahl und mit qualifizierter Mehrheit, dem Europäischen Parlament einen Kandidatenvorschlag für den Kommissionspräsidenten unterbreiten. Das Europäische Parlament sollte diesen Kandidaten mit Mehrheit entweder ablehnen oder annehmen. Dadurch würde den Europäischen Parteien ermöglicht, mit eigenen Kandidaten im Rahmen der Europawahlkampagne anzutreten. Dies würde zu einer stärkeren Personalisierung des Wahlkampfes führen sowie die demokratische Kontrolle und die Akzeptanz der Kommission erhöhen. 48. Der Präsident der Kommission sollte das Recht haben, die Mitglieder der Kommission nach seinen Anforderungen auszuwählen. Die gesamte Kommission muß vom Europäischen Parlament gewählt und vom Rat mit Mehrheit bestätigt werden. Das Europäische Parlament muß dann den Präsidenten und die anderen Mitglieder der Kommission bestätigen. V. Unsere Verantwortung: Reformen jetzt 49. Die EVP bleibt mehr als jemals zuvor den Visionen der Gründungsväter des heutigen Europa verbunden. Visionäre Reformschritte in Europa wurden dann durchgeführt wenn unsere politische Familie die Verantwortung trug. Wir wollen Vorreiter für ein klares und kohärentes Konzept für die Zukunft der Europäischen Union sein um den Integrationsprozess erfolgreich zu gestalten und aus Europa einen Bereich des Friedens, der Gerechtigkeit und der erfolgreichen Wirtschafts- und Sozialsysteme für uns und kommende Generationen. Es soll weltoffen sein und seine Aufmerksamkeit auf die weniger entwickelten Länder richten. 50. Der Ausschuss der Regionen repräsentiert die sub-nationale Regierungsebene in ihrer ganzen Vielfalt. Er ist einer der Hüter des Subsidiaritätsprinzips und der Nähe zum Bürger. 51. Unser Konzept ist visionär - aber es ist nicht utopisch. Unsere Reformvorschläge sind konkret und können bis 2004 realistisch in die Wirklichkeit umgesetzt werden. Um dies zu erreichen, schlagen wir einen konkreten Zeitrahmen verbunden mit einem klaren und transparenten Verfahren vor. 52. Dies ist unser Beitrag zum Bau eines demokratischeren, transparenteren und effizienteren Europa das vom Solidaritätsprinzip inspiriert ist. Unser Ziel ist ein Europa, das in der Lage ist Lösungen für die Herausforderungen einer globalisierten Welt anzubieten und angemessene Antworten auf die Fragen unserer Bürger zu finden. Die Verantwortung der Europäischen Union endet nicht an ihren Grenzen; die EU trägt auch globale Verantwortung. Als eine globale Macht muss Europa weltweit für Menschenrechte, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Soziale Marktwirtschaft, eine nachhaltige Entwicklung und verantwortliches politisches Handeln (good governance) eintreten. Um dies effektiv zu bewerkstelligen, sind die Vertreter der EU-Mitgliedstaaten aufgerufen, in den entsprechenden Gremien der Vereinten Nationen und anderer weltweiter Institutionen mit einer Stimme zu sprechen. 53. Institutionen und deren Reformen sind kein Selbstzweck. Aber sie sind notwendig um ein erweitertes Europa zu bauen, das handlungsfähig ist und Freiheit und Menschenrechte, Frieden, Wohlstand und soziale Kohäsion für alle Bürger gewährleisten kann. |
|
||||||||||||||||||||||||