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Studientage der EVP-ED-Fraktion
Rom - Italien

24. - 25. September 2001

Schlußerklärung zur Zukunft der Europäischen Union

In der Post-Nizza-Entschließung, die auf unserem Kongress am 13. Januar 2001 in Berlin angenommen wurde, wurde betont, dass der die künftige Reform vorbereitende Prozess klare Perspektiven und Verpflichtungen zur Überwindung der Defizite des Vertrags von Nizza anbieten muss.

Die dem Vertrag von Nizza beigefügte Erklärung sah vor, dass der Europäische Rat auf seiner Tagung in Laeken im Dezember 2001 eine Erklärung annimmt, in der geeignete Initiativen für die Fortsetzung dieses Prozesses enthalten sein werden.

Wir befinden uns jetzt auf halbem Wege zwischen Nizza und Laeken.
Nach Auffassung der EVP-ED-Fraktion ist nun der Zeitpunkt gekommen, die Methode und das Mandat festzulegen, damit diese tiefgreifenden Reformen durchgeführt werden können.

Wir begrüßen den Tenor der Debatten, die die Außenminister auf ihrem letzten informellen Treffen in Genval Anfang September geführt haben und die in die von der EVP-ED-Fraktion empfohlene Richtung gehen.

In Laeken muss ein Konvent eingesetzt werden, der sich aus Vertretern des Europäischen Parlaments, der nationalen Parlamente, der Regierungen und der Kommission zusammensetzt.

Die Beitrittsländer sowie der Ausschuss der Regionen und der Wirtschafts- und Sozialausschuss sollen ebenfalls hierzu eingeladen werden.

Grundlage der Arbeiten des Konvents werden die in der Erklärung 23 des Vertrags von Nizza genannten Themen sein, und zwar:
  • Genauere Abgrenzung der Zuständigkeiten zwischen der Europäischen Union und den Mitgliedstaaten;
  • Status der Charta der Grundrechte der Europäischen Union;
  • Vereinfachung der Verträge;
  • Rolle der nationalen Parlamente.
Die Arbeiten des Konvents müssen jedoch auch für alle anderen Themen offen sein, die zu einem effizienteren, transparenteren und demokratischeren Europa beitragen können.

Der Konvent wird mit der Ausarbeitung des Basisdokuments für die Regierungskonferenz, die den konstituierenden Prozess der Europäischen Union einleiten wird, beauftragt werden.
Er wird nach dem Vorbild des Konvents zur Ausarbeitung der Charta in völliger Transparenz arbeiten, er muss die Beteiligung der Bürger ermöglichen, und seine Beratungen müssen öffentlich sein.

Was den Zeitplan anbelangt, so wünscht die EVP-ED-Fraktion, dass der Konvent seine Arbeiten Anfang 2002 beginnen und Mitte 2003 abschließen kann.

Die Regierungskonferenz müsste daher im zweiten Halbjahr 2003 abgehalten werden, damit der Reformprozess vor dem Jahr 2004, in dem die Wahlen zum Europäischen Parlament stattfinden und das Verfahren zur Ernennung der neuen Kommission beginnt, abgeschlossen wird.

Für die EVP-ED-Fraktion, stellt die nächste Regierungskonferenz eine große Herausforderung dar, die zur Konstitutionalisierung der Europäischen Union führen muss.


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