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Press ReleaseEVP-ED-Fraktion Paris, 6.-8. März 2000 Einführung Vor 10 Jahren wurde mit der Erklärung, die von den Teilnehmerländern der Konferenz für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa hier in der französischen Hauptstadt verabschiedet wurde, die Spaltung unseres Kontinents überwunden, die das Ergebnis vierzigjähriger Unterdrückung durch ein totalitäres System war, das durch die Berliner Mauer symbolisiert wurde. Damals begann eine neue Ära für ein Europa, das seine eigene Identität entwickelte. Seither wurden Jahr für Jahr mit der Einführung des Euro, der Entstehung einer Gemeinsamen Aussen- und Sicherheitspolitik, einschliesslich des Prinzips einer schnellen Reaktionskapazität der Europäischen Union und der Schaffung eines Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts, wichtige Meilensteine auf dem Weg zum Aufbau Europas gesetzt. Zehn Jahre nach dieser Erklärung setzt sich die EVP-ED-Fraktion für neue Formen der politischen Zusammenarbeit ein, die den Anliegen der europäischen Bürger entsprechen. Die EVP-ED Fraktion richtet deswegen einen Appell an die Bürger Europas und fordert sie auf, an der Verwirklichung der unten genannten fünf Punkte aktiv teilzunehmen, einer gemeinsamen Aktion, die wir Europäer in Antwort auf die Herausforderungen, denen wir alle gegenüberstehen, in Angriff nehmen müssen. 1. Ein Europa für die Bürger, die Charta der Grundrechte" Wir bauen Europa für unsere Bürger. Sie stehen im Mittelpunkt. Wir werden nur dann Erfolg haben, wenn wir Europäer uns darüber im klaren sind, dass Europa dazu beiträgt, unser Leben, unsere Freiheit und unsere Sicherheit zu verbessern und dass dieses Europa unsere Rechte stärkt. Die EVP-ED-Fraktion betont, dass entwickelte, kodifizierte und gesicherte Grundrechte in der EU, die die Verpflichtungen der Verträge erfüllen, notwendig sind, und ist davon überzeugt, dass eine Charta der Grundrechte die europäische Identität und die Unionsbürgerschaft fördern kann: * Diese Charta sollte auf die europäischen Institutionen angewandt werden; sie sollte in die Verträge einbezogen und in den Mitgliedstaaten nur dann angewandt werden, wenn diese EU Recht umsetzen. * Die vorgeschlagene Charta der Grundrechte sollte daher das Subsidiaritätsprinzip wahren; ihre Aufgabe ist es, einen Katalog der Grundrechte zu schaffen und nicht der Union neue Befugnisse in diesem Bereich übertragen. * Die Charta muss allen Bürgern, die unter ihrem Schutz stehen, Zugang zum Europäischen Gerichtshof gewähren und bestehende rechtliche Einspruchsmechanismen ergänzen. * Einige Rechte müssen allein EU Bürgern vorbehalten werden, wie z.B. das Recht, an bestimmten Wahlen in der EU teilzunehmen. 2. Ein effizienteres, demokratischeres und transparenteres Europa Die Wahrung des Gemeinschaftsprinzips muss das Hauptziel der Regierungskonferenz sein. Die EVP-ED-Fraktion schlägt vor, dass die Reform der Institutionen der EU den folgenden Kriterien Rechnung trägt:
* für das Europäische Parlament:
* das Gesetzgebungsverfahren müsste verkürzt werden insbesondere in Folge der Flexibilitätserfordernisse unter der "Neuen Wirtschaft". Dabei muss das Recht des Europäischen Parlaments auf Mitentscheidung jedoch gewahrt bleiben. 3. Erweiterung Die EVP-ED Fraktion bekräftigt ihre Überzeugung, dass die Erweiterung eine politische Chance ist, um einen Raum des Friedens und der Stabilität auf dem gesamten europäischen Kontinent zu errichten, aufbauend auf den Grundsätzen der Demokratie, der Rechtstaatlichkeit und der Achtung der Menschen- und der Minderheitenrechte. Diese Erweiterung ist eine ethische Verpflichtung gegenüber den Völkern, die jahrzehntelang künstlich von uns getrennt waren; sie ist zugleich die Erfüllung des Traums der Gründerväter unseres gemeinschaftlichen Europas. Der Europäische Rat hat im Dezember 1999 in Helsinki nach dem Vorschlag, den die Europäische Volkspartei bereits auf ihrem Kongress in Toulouse vorgelegt hatte und der vom Europäischen Parlament aufgegriffen wurde, beschlossen, mit allen Bewerberländern Beitrittsverhandlungen aufzunehmen. Die EVP-ED-Fraktion fordert nachdrücklich, dass diese Erweiterung so erfolgt, dass die wertvollste Errungenschaft der vierzigjährigen europäischen Einigung - die Integration - gewahrt wird, die es unseren Ländern ermöglicht hat, in einem bis dahin undenkbaren Tempo auf dem Weg zu einer politischen Union voranzukommen. * Wir fordern nachdrücklich, dass das Momentum, das durch den Fall der Berliner Mauer ausgelöst wurde, aufrecht erhalten wird und das zu einem frühestmöglichen Zeitpunkt des Beitritts der Bewerberländer führt. Wir erklären uns bereit, noch in dieser Wahlperiode die ersten Zustimmungsvoten durchzuführen, wenn die Verhandlungen erfolgreich und auf der Basis einer gründlichen Reform der bestehenden Institutionen und Politikbereiche der EU abgeschlossen wurden. * Wir fordern nachdrücklich, dass die Wahrung der demokratischen Normen des politischen Lebens und die Zurückweisung jeglicher Form des Totalitarismus durch eine vollständige Umsetzung der Kopenhagener Kriterien eine grundlegende Voraussetzung für die Beitrittsfähigkeit sein muss. 4. Ein in der Welt präsentes Europa Europa muss in den internationalen Beziehungen eine aktivere Rolle spielen. Eine kohärente und effiziente Aussenpolitik wird uns helfen, unsere Werte und Interessen zu verteidigen. Die EVP-ED-Fraktion schlägt folgendes vor: * Eine aktivere Rolle der EU im Bereich der internationalen Sicherheit wird dazu beitragen, die transatlantische Solidarität zu verstärken, die für die Verteidigung Europas von entscheidender Bedeutung bleibt. * In dieser Eigenschaft sollte die EU fordern, dass die bestehenden internationalen Rechtsinstrumente wie Übereinkommen und Protokolle überprüft werden, um ihre Verpflichtung, in Kriegszeiten Zivilisten in Gefahr beizustehen, angemessen zu erfüllen. * Die EU sollte ihre eigene See- und Lufttransportkapazität entwickeln, um im Falle von grossen Naturkatastrophen humanitäre Hilfe leisten zu können. * Nach dem Vertrag von Amsterdam wird die duale Struktur, bestehend aus Kommission und Hohem Vertreter, Anwendung finden; der Hohe Vertreter sollte der Kommission und dem Parlament regelmässig Bericht erstatten und damit beide in seine Tätigkeiten einbeziehen. * Die eigene Rechtspersönlichkeit der Europäischen Union in ihrer Vertretung nach aussen muss in den Vertrag aufgenommen werden. * Nach Einsetzung der neuen politischen und Sicherheitsstrukturen am 1. März auf politischer Ebene, sollten informelle Treffen der EU-Verteidigungsminister und gemeinsame Treffen der EU-Aussen- und Verteidigungsminister gefördert werden. * Durch Koordinierung der nichtmilitärischen Instrumente der EU und der Mitgliedstaaten für die Bewältigung internationaler Krisen, muss der Kommission eine führende Rolle eingeräumt werden, die auch die notwendigen Instrumente einschliesst; in diesem Zusammenhang sollte ein Frühwarnsystem entwickelt werden, um humanitäre Krisen zu verhindern oder angemessen zu reagieren, wenn eine solche Krise aufgetreten ist. * Bei der Entwicklung operationeller (militärischer) Kapazitäten des Krisenmanagements im Rahmen der Petersberg-Aufgaben müssen das militärische und das zivile Krisenmanagement einem höheren gemeinsamen Entscheidungsgremium unterstellt werden, und zwar unter Beteiligung der Kommission, um eine Spaltung zwischen zivilem und militärischem Krisenmanagement zu verhindern. 5. Dynamische und beständige Wirtschaftsentwicklung In der europäischen Wirtschaft vollzieht sich derzeit ein tiefgreifender Wandel, dessen treibende Kräfte die neuen Technologien, der weltweite Wettbewerb und sich ändernde Verbraucher-präferenzen sind. Angesichts der jüngsten Einführung des Euro sowie der zunehmenden Auswirkungen des Binnenmarktprogramms ist dies ein entscheidender Moment für die europäische Wirtschaft. Die EVP-ED-Fraktion vertritt die Ansicht, dass der derzeitige wirtschaftliche Aufschwung die Chance bietet, mit alten Gewohnheiten zu brechen und wirtschaftliche, finanzielle, fiskalische und unternehmensrechtliche Reformen durchzuführen, die Innovation und Arbeitsplätze schaffende Unternehmensgründungen, fördern. * Der Schwerpunkt muss darauf gelegt werden, dass die Entscheidungen von Einzelpersonen, Unternehmen und Aktionären in einem Rahmen erfolgen können, in dem die EU und die Mitgliedstaaten unnötige Vorschriften abschaffen, wettbewerbsfeindliche Praktiken bekämpfen, effizientere öffentliche Versorgungseinrichtungen schaffen und die Methoden verbessern, mit denen der industrielle Wandel antizipiert, vorbereitet und bewältigt wird. Es müssen ein europäisches Unternehmensstatut und EU-weite Vorschriften für Übernahmeangebote eingeführt werden. * Der Fortschritt hängt entscheidend davon ab, dass das Binnenmarktprogramm bald auf alle verbleibenden Sektoren, insbesondere Finanzdienstleistungen und öffentliches Beschaffungs-wesen, ausgedehnt wird. Gleichzeitig muss das Programm modernisiert werden, damit der elektronische Handel sich positiv entwickeln kann und auf diese Weise neue EU-weite oder sogar weltweite Märkte geschaffen werden und die Stellung der KMU in Anbetracht der anhaltenden Fusionen multinationaler Unternehmen im IKT-Sektor gestärkt wird. Die EVP-ED-Fraktion muss den Schwerpunkt auf die Rechtssicherheit für Verbraucher und Unternehmen legen und die Voraussetzungen für Investitionen im Bereich der Informationsgesellschaft schaffen, um neue Arbeitsplätze in der europäischen Internet-gestützten Wirtschaft zu schaffen. * Die EU muss ihre Verfahren anpassen, um einen solchen Wandel vorwegzunehmen und rascher darauf reagieren zu können. Die EVP-ED-Fraktion spricht sich zwar für einen nur leicht regulierenden Ansatz aus, das soll aber nicht heissen, dass sog. weiche Rechtsvorschriften (soft law) - wie Verhaltenskodizes und Grünbücher - herangezogen werden sollen, bei denen das Parlament nicht mitwirken kann. Eine Möglichkeit wäre die umfassendere Nutzung von Rahmenrichtlinien, die es ermöglichen, dass Durchführungsmassnahmen in nur einer Lesung im Parlament beschlossen werden, wobei sich gegebenenfalls ein Konzertierungsverfahren zwischen Parlament und Rat anschliesst. |
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