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Ansprachen
up one levelDienstag, den 17. Juni 2008

Rede von Manfred Weber MdEP (EVP-ED, Deutschland),
vor dem Europäischen Parlament

Gemeinsame Normen und Verfahren zur Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger

Manfred Weber, Berichterstatter. − Herr Präsident, Herr Ratspräsident Mate, Herr Vizepräsident Barrot! Zweieinhalb Jahre Weg liegen jetzt in der Debatte über diese Rückführungsrichtlinie hinter uns. Ich möchte, bevor ich auf die Sachfragen eingehe, danke sagen. Wir hatten ein komplexes Thema, wir hatten ein sehr emotionales Thema, das viele Menschen in Europa stark bewegt, und wir hatten ein neues Verfahren: das Mitentscheidungsverfahren. Deswegen danke. Im LIBE-Ausschuss hatten wir eine große Mehrheit für unsere Vorstellungen von einem seriösen Vorschlag. Wir sind als Parlament konsensfähig. Danke für den fairen Umgang miteinander und danke auch der slowenischen Ratspräsidentschaft, weil das in den zweieinhalb Jahren die erste Präsidentschaft war, die in die Debatte wirklich Schwung gebracht hat.

Zur Sache. Wir reden nicht von Asyl, was immer wieder behauptet wird. Die Asylrichtlinie ist ein anderes Gesetzgebungsthema. Wir reden von den Menschen, die sich heute in Europa illegal aufhalten, Millionen Menschen, die sich illegal in Europa aufhalten und die wir aus der Illegalität herausholen wollen. Das Sklaventum, das wir heute dort haben, muss in der Europäischen Union beendet werden. Das geht über Legalisierung, über einen legalen Aufenthaltstitel, aber das geht auch über eine Rückführung.

Ich möchte mich in meinem Beitrag heute an die wenden, die in diesem Haus nach wie vor skeptisch sind, die nach wie vor Fragen stellen. Da gibt es die Vorwürfe im Zusammenhang mit der Abschiebehaftdauer: sechs Monate, ausweitbar um weitere zwölf Monate. Dann heißt es, es gibt Länder, die 30 Tage haben, die 40 Tage haben. Der Europäische Rat der Innenminister hat sich verpflichtet, die Richtlinie nicht als Verschlechterungsargument zu nehmen, d.h. hohe Standards sollen gehalten werden. Warum sieht niemand, dass wir neun Mitgliedstaaten in der Europäischen Union haben, die heute keine Haftdauerbegrenzung haben? Wir verbessern die Situation in diesen Staaten.

Warum sieht niemand, dass wir für Kinder, für Familien ein eigenes Kapitel, einen eigenen Artikel geschrieben haben, um Mindeststandards festzulegen? Insbesondere für die unbegleiteten Kinder, die besonders unsere Hilfe brauchen. Wir haben hier Mindeststandards definiert. Warum sieht niemand die Pflicht, Zugang zum Gesundheitswesen zu garantieren, Zugang zum Bildungswesen für die Kinder zu garantieren? Warum sieht niemand die Kernaussage bei der Abschiebehaftdauer, nämlich, dass wir sie so kurz wie möglich halten wollen, und dass eine Person nur in Haft genommen werden darf, wenn eine Rückführung rechtlich möglich ist? Das heißt, die Zermürbungstaktik, die heute angewandt wird, ist zukünftig in der Europäischen Union untersagt.

Warum sieht niemand, dass wir Rechtshilfe haben, dass die NGO Zugang haben, dass wir Einspruchsrechte haben? Große Fortschritte sind in dieser Richtlinie enthalten. Wir haben die Abschiebeländer limitiert. Das Europäische Parlament hat das Prinzip der freiwilligen Ausreise durchgesetzt. Was wir heute nicht in allen Staaten haben, wird es also zukünftig als Prinzip geben. Der Europarat hat Kritik geäußert. Ich habe das in den Zeitungen gelesen. Alle Leitlinien des Europarats zur Rückführung sind jetzt in dieser Richtlinie enthalten, erlangen damit zukünftig Gesetzeskraft. Warum kritisiert also der Europarat seine eigenen Leitlinien? Wir erreichen damit große Fortschritte, auch zum fünfjährigen Wiedereinreiseverbot. Erinnern Sie sich bitte daran: Die Kommission hatte die Verpflichtung vorgeschlagen, dass ein fünfjähriges Wiedereinreiseverbot ausgesprochen werden muss. Wir konnten erreichen, dass diese Verpflichtung jetzt gestrichen wird. Wir als Europäisches Parlament konnten erreichen, dass jetzt eine bessere Regelung vorhanden ist.

Heute wird es wieder viel Kritik geben. Viele Kollegen werden sich zu Wort melden und beschreiben, wie schlimm die Abschiebeanlagen sind, wie schlimm die Situation in diesen Anlagen ist, wie unmenschlich sich die Rückführung in der Europäischen Union heute darstellt. Das haben wir jetzt seit zweieinhalb Jahren intensiv ausgetauscht, und ich bedanke mich für diesen Austausch. Ich sage aber heute auch klipp und klar: Jeder, der gegen die Richtlinie, jeder, der gegen dieses Trilog-Ergebnis stimmt, sorgt dafür, dass wir in der Europäischen Union keinen Fortschritt bei der Verbesserung dieser Menschenrechtstandards haben. Deswegen bitte ich darum, dass wir handlungsfähig sind. Gerade angesichts der Tatsache, dass die Bürger in Irland die europäische Weiterentwicklung abgelehnt haben, können wir in diesem Dossier, in diesem Themenfeld erstmals in der Mitentscheidung dokumentieren: Wir sind handlungsfähig und wollen ein starkes, ein humanitäres Europa!

(Beifall)








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