
Mittwoch, den 6. Juni 2007
Rede von Elmar Brok MdEP (EVP-ED, Deutschland),
vor dem Europäischen Parlament
Roadmap für den EU-Verfassungsprozess
Elmar Brok (EVP-ED), Berichterstatter. – Herr Präsident, Herr amtierender Ratspräsident, Frau Vizepräsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich muss nicht mehr wiederholen, was Kollege Barón Crespo zum Ausdruck gebracht hat, weil ich das Wort für Wort unterschreibe.
Die Europäische Union hat – wie auch in der Berliner Erklärung festgehalten wird – dazu geführt, dass wir zunächst im westlichen Teil unseres Kontinents die friedlichste, freiheitlichste, sozialste und wirtschaftlich erfolgreichste Zeit der gesamten Geschichte dieses Kontinents erlebt haben. Nach den Ereignissen des Jahres 1989 und der Erweiterung der Europäischen Union 2004 und 2007 besteht die große Chance, dies auch für den übrigen Kontinent zu sichern. Anliegen dieses Verfassungsvertrages ist es, dass auch die Union der 27 in den Genuss dieser Errungenschaften kommt. Diese Erfolgsgeschichte darf nicht gefährdet werden. Die 27 Länder müssen handlungsfähig und auf dem gleichen Rang sein, und wir sollten vermeiden, dass Europa wieder in verschiedene Gruppen zerfällt.
Wir müssen dies auch im Lichte der Herausforderungen betrachten, vor denen wir stehen, Herausforderungen, die keiner unserer Nationalstaaten allein bewältigen kann: die Globalisierung und die ökonomischen und sozialen Konsequenzen, die daraus erwachsen, der Kampf gegen den Terror, die Gestaltung unserer Außen- und Sicherheitspolitik. Wir wissen zwar, dass Energie und damit Energiesicherheit heute keine Kompetenz der Europäischen Union ist, dass es dabei aber um die Sicherheit all unserer Mitgliedstaaten geht und wir daher entsprechende handlungsfähig sein müssen. Auch die Frage des Außenministers sollte angesprochen werden. Wir müssen eine Vertragsorganisation haben, die dazu führt, dass durch die einheitliche Rechtspersönlichkeit auch Handlungsfähigkeit nach außen gegeben ist. Deswegen sind solche Substanzfragen des Verfassungsvertrags von entscheidender Bedeutung, damit wir nicht nur wie in der Vergangenheit jeglichen Krieg in Europa verhindern können, sondern im Interesse unserer Bürger und Völker dort, wo der Nationalstaat es allein nicht besser machen kann, an Handlungsfähigkeit gewinnen.
Dies muss in einer transparenten, demokratischen Weise geschehen, damit wir auch die Legitimation der Bürger dafür haben. Effizienz, Transparenz, Demokratie und Bürgerrechte sind unverzichtbare Bestandteile einer Regelung, die auf dem Gipfel und in der Regierungskonferenz beschlossen werden soll. Wir müssen deutlich machen, dass dies in einer vernünftigen Balance zwischen den Institutionen zu geschehen hat, auch im Verhältnis zu den nationalen Parlamenten, die ja gerade im Rahmen der Subsidiarität eine wichtigere Rolle einnehmen sollen. Wir müssen dafür Sorge tragen, dass deutlich wird, dass die Europäische Union kein Staat ist und auch kein Staat werden will, dass aber dort, wo die Mitgliedstaaten sagen, das können wir zusammen besser machen, entsprechende Handlungsfähigkeit hergestellt wird.
Dazu gehört auch, dass wir die Identität unserer Völker in Zukunft akzeptieren und fördern. Europa tritt nicht an die Stelle der Nationalstaaten, sondern ist eine gemeinsame Organisation, um die Nationalstaaten gemeinsam stärker zu machen. Das muss der entsprechende Ansatzpunkt sein. Dabei müssen wir auch von der Gleichwertigkeit von Groß und Klein, Arm und Reich in dieser Europäischen Union ausgehen. Deswegen ist das doppelte Stimmrecht so wichtig, wobei jedes Land erst einmal eine Stimme hat, egal ob groß oder klein.
Es ist aber auch notwendig, dass wir die Kompetenzordnung sehen und mit der Kompetenzordnung das Subsidiaritätsprinzip, die Ausdehnung der Mehrheitsentscheidung, denn wir werden den Terror und die organisierte Kriminalität nicht erfolgreich bekämpfen können, wenn wir in den nötigen Bereichen wie etwa der Innenpolitik nicht die Mehrheitsentscheidung bekommen.
Ich meine aber auch, dass dieses Europa auf Werten beruhen muss. Die Charta der Grundrechte ist für das Europäische Parlament ein unverzichtbarer Bestandteil.
(Beifall)
Dies alles müssen wir eingliedern – und deswegen sind eine Rechtspersönlichkeit und die Beseitigung der Pfeilerstruktur so wichtig. Die Erfolgsgeschichte der Europäischen Union ist darauf gegründet, dass wir in den Bereichen, in denen wir die Kompetenzen haben, eine Rechtsordnung sind, und dass all dies mit der Methode Monet erfolgt. Der intergouvernementale Ansatz ist immer gescheitert. Die EFTA ist gescheitert, und die Europäische Union hat gewonnen, weil wir die Methode Monet haben. Deshalb sollten wir jetzt nicht in Methoden zurückverfallen, die in der Vergangenheit gescheitert sind.
Aus diesem Grunde sollten wir die deutsche Ratspräsidentschaft unterstützen. Wir sollten es möglich machen, dass die nötige Substanz dafür gewährleistet ist, und alle 27 Völker und Staaten für dieses Ziel gewinnen, damit dies eine Regierungskonferenz wird, die ein klares, eindeutig begrenztes Mandat hat. Die Substanz des Verfassungsvertrags muss gewährleistet sein, damit nur auf der Grundlage dieses Verfassungsvertrags verhandelt wird. Auch sollte der Verfassungsvertrag bis zur nächsten Wahl des Europäischen Parlaments in Kraft sein, damit die Bürger mit den neuen Rechten arbeiten können und in Zukunft bei der Europawahl selbst entscheiden, wer Kommissionspräsident wird. Dies trägt entscheidend dazu bei, den Bürger zu stärken. Ich möchte Sie bitten, dass diese Strategie, die wir im konstitutionellen Ausschuss mit großer Mehrheit beschlossen haben, die Zustimmung dieses Hauses findet.
(Beifall)