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AnsprachenRede von Jan Olbrycht (EVP-ED, Polen), vor dem Europäischen Parlament am Dienstag, 4. Juli 2006 EFRE, ESF, Kohäsionsfonds: Allgemeine Bestimmungen – Errichtung des Kohäsionsfonds – Europäischer Sozialfonds – Europäischer Fonds für regionale Entwicklung – Europäischer Verbund für territoriale Zusammenarbeit (EVTZ) Jan Olbrycht (EVP-ED), Berichterstatter. – (PL) Herr Präsident! Die Rechtsetzungsarbeiten zu dem Paket von Verordnungen zur Kohäsionspolitik für den Zeitraum von 2007 bis 2013 gehen heute zu Ende. Wir alle erinnern uns an die erhitzte Debatte über Rolle und Bedeutung der Kohäsionspolitik in der Europäischen Union für die Erreichung der Ziele der Lissabon-Strategie sowie der Versuche, die Kohäsionspolitik schrittweise einzugrenzen und sogar zu renationalisieren. Heute diskutieren wir über diese Fragen, als lägen sie in der Vergangenheit, aber für uns im Europäischen Parlament ist es nützlich daran zu denken, dass die Umsetzung des Grundsatzes der Solidarität u. a. durch die Kohäsionspolitik fester Bestandteil einer funktionierenden Europäischen Union ist. Ihre Form mag sich verändern, weil sie vielleicht auf neue Ziele abgestimmt wird, aber mit ihrer Unterminierung würden wir die Grundlage negieren, auf der die Gemeinschaft beruht. Folglich geht es bei der Umsetzung der Kohäsionspolitik nicht einfach nur darum, die Struktur bestimmter Fonds und die Art ihrer Verwendung zu definieren. Vor allem geht es darum, ihre aktuellen Ziele zu definieren. Anschließend gilt es, die Methodologie und die Umsetzungsstrategien entsprechend abzustimmen und praktische Maßnahmen zu ergreifen In Übereinstimmung mit den Verträgen kann die soziale und wirtschaftliche Kohäsionspolitik mithilfe gemeinschaftlicher finanzieller Ressourcen umgesetzt werden. Sie kann aber auch ohne diese Ressourcen mittels gemeinsamer Aktivitäten in verschiedenen Mitgliedstaaten, die auf ähnliche Ziele gerichtet sind, umgesetzt werden. Im aktuellen Programmplanungszeitraum sind gemeinsame grenzüberschreitende Aktivitäten Teil der Gemeinschaftsinitiative Interreg. Diese Initiative fördert die Zusammenarbeit zwischen Grenzregionen sowie die transnationale und interregionale Zusammenarbeit. Die im Rahmen von Interreg-Aktivitäten gesammelten Erfahrungen zeigen, dass von lokalen und regionalen Behörden in mehreren Mitgliedstaaten durchgeführte grenzüberschreitende Initiativen für diese von großer Bedeutung sind, da sie Netzwerke der Zusammenarbeit und gegenseitiges Vertrauen schaffen. Dies lässt den Schluss zu, dass diese Aktivitäten, die einen relativ geringen finanziellen Aufwand erfordern, beträchtlichen Mehrwert schaffen. Diese positive Erfahrung sollte für den neuen Programmplanungszeitraum genutzt werden. Deshalb wurden für Interreg typische Initiativen im Rahmen von Ziel III in allen Bereichen der Kohäsionspolitik verankert. Ferner müssen neue rechtliche und organisatorische Möglichkeiten für Kooperationspartner geschaffen werden. So ist auch die innovative Idee entstanden, ein neues Rechtsinstrument zu schaffen, das grenzüberschreitende, transnationale und interregionale Aktivitäten unterstützt. Im Kern geht es darum, den Kooperationspartnern, die nicht in jedem Falle EU-Mittel in Anspruch nehmen, ein Instrument anzubieten, das ihnen die Organisation verschiedener Aktivitäten, einschließlich grenzüberschreitender gemeinwirtschaftlicher Leistungen, erleichtert. In Übereinstimmung mit der vorgeschlagenen Richtlinie und sobald die Ziele und Grundsätze der Zusammenarbeit festgelegt wurden, können die öffentlichen Behörden und die mit ihrer Hilfe in der Europäischen Union geschaffenen öffentlichen Stellen, also regionale, lokale und nationale Behörden, eine geeignete Vereinbarung unterzeichnen, die in der Verordnung als Übereinkunft bezeichnet wird. Sie können dann die neue Einrichtung als Europäischen Verbund für territoriale Zusammenarbeit registrieren. Der Verbund wird eine Rechtspersönlichkeit haben, die EU-weit anerkannt wird, sobald alle Mitgliedstaaten informiert worden sind. Die neue Verordnung schafft einen neuen rechtlichen Präzedenzfall. Da sie sich mit systembezogenen Fragen befasst, wurden zahlreiche Bedenken, Befürchtungen und sogar Proteste geäußert. Die Arbeit an der Verordnung war ein Beispiel dafür, wie mithilfe zahlreicher Zugeständnisse und schwieriger Entscheidungen kontinuierlich auf eine Kompromisslösung hingearbeitet werden konnte. An dieser Stelle soll betont werden, dass die vorgeschlagene Lösung den Mitgliedstaaten die vollständige Kontrolle über die Bildung und die Tätigkeit eines EVTZ garantiert. Der erzielte Kompromiss hat nichts am Wesen der neuen Lösung oder deren innovativer Form geändert. Die heutige Abstimmung setzt den Schlusspunkt unter die Rechtsetzungsarbeit und schafft neue Chancen. Vor allem sagen wir damit all jenen Dank, die seit vielen Jahren eine wahrhaft europäische dezentralisierte Form der internationalen Zusammenarbeit aufbauen. Als Berichterstatter aus einem Mitgliedstaat, der der Europäischen Union im Rahmen der jüngsten Erweiterung beigetreten ist, hatte ich Gelegenheit, mich mit der Komplexität des Rechtsetzungsverfahrens vertraut zu machen. Deshalb möchte ich mich ganz besonders bei Kommissarin Danuta Hübner, den Vertretern der Generaldirektion Regionalpolitik, den Vertretern der letzten Ratsvorsitze, insbesondere des österreichischen Ratsvorsitzes, dem Sekretariat des Ausschusses für regionale Entwicklung, den politischen Beratern sowie meinen Mitarbeitern und Experten aus Polen für die äußerst konstruktive und positive Zusammenarbeit bedanken. |
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