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Ansprachen

up one level
Rede von Konstantinos Hatzidakis (EVP-ED, Griechenland),
vor dem Europäischen Parlament
am Dienstag, 4. Juli 2006



EFRE, ESF, Kohäsionsfonds: Allgemeine Bestimmungen – Errichtung des Kohäsionsfonds – Europäischer Sozialfonds – Europäischer Fonds für regionale Entwicklung – Europäischer Verbund für territoriale Zusammenarbeit (EVTZ)




Konstantinos Hatzidakis (EVP-ED), Berichterstatter. – (EL) Herr Präsident! Als Grieche bin ich wohl berechtigt zu sagen, dass wir heute am Ende eines Marathonlaufes von Debatten und Verhandlungen angelangt sind, der nicht im Jahre 2004 seinen Anfang nahm, als die Kommission ihren Vorschlag für den Entwurf einer allgemeinen Verordnung vorlegte, sondern viel früher, nämlich 2001, als wir mit den ersten Gesprächen über die Zukunft der Strukturfonds für den Zeitraum 2007-2013 begonnen haben.

Das Parlament war während dieses ganzen Verfahrens präsent und drückte den Debatten und Verhandlungen seinen Stempel auf. Das gilt sowohl für die ersten inoffiziellen Konsultationen mit der Europäischen Kommission und den darauf folgenden dritten Kohäsionsbericht als auch für den Zwischenbericht über die Verordnung, der im Sommer vergangenen Jahres angenommen wurde.

Das Parlament hat bei all diesen Diskussionen eine zweifache Botschaft ausgesendet: Erstens, dass die Europäische Union einen zuverlässigen Kohäsionshaushalt benötigt; ich glaube, wir gehörten zu den Kräften, die die Bemühungen bestimmter Seiten, den Haushalt für den neuen Programmplanungszeitraum zu kürzen, vereitelt haben.

Die zweite Botschaft bestand darin, dass wir einerseits eine effektive Verordnung ohne unnötigen bürokratischen Ballast brauchen und andererseits eine Verordnung, die dazu beitragen wird, das Geld der europäischen Bürger gut anzulegen.

Im Januar haben wir Verhandlungen aufgenommen, um nach den Beschlüssen des Europäischen Rates Einfluss auf das Endergebnis zu nehmen und einige unserer grundlegenden Ansichten einfließen zu lassen.

Ich möchte die konstruktive Haltung hervorheben, die sowohl die Europäische Kommission und Kommissarin Hübner als auch der österreichische Ratsvorsitz bei diesen Verhandlungen an den Tag gelegt haben, und beiden Seiten für ihre Zusammenarbeit mit dem Europäischen Parlament danken.

Heute sind wir aufgerufen, über die Annahme oder Ablehnung des ausgehandelten Textes zu entscheiden. Als Berichterstatter für die allgemeine Verordnung bitte ich meine heute hier anwesenden Kollegen, diesen Text anzunehmen und ihm aus folgenden Gründen ihre Zustimmung zu geben:

Das Parlament hat während der Verhandlungen über die Finanzielle Vorausschau dafür gesorgt, dass zusätzlich 300 Millionen Euro für die transnationale und interregionale Zusammenarbeit bereitgestellt werden. Außerdem ist es dem Parlament gelungen, die Finanzierung für Projekte zur Förderung des Zugangs für Menschen mit Behinderungen einzubinden. Zum ersten Mal wird bestimmt, dass Projekten die Finanzierung versagt wird, sofern nicht im Vorhinein gewährleistet wird, dass sie für Menschen mit Behinderungen zugänglich sind.

Außerdem ist es uns gelungen, die Zivilgesellschaft mit einzubeziehen. Trotz des anfänglichen Widerstandes des Rates werden sich an den Überwachungsausschüssen auch Umweltpartner, Nichtregierungsorganisationen und andere Gremien beteiligen, die die Zivilgesellschaft repräsentieren. Zudem können jetzt auch dank des Engagements des Parlaments Infrastrukturprojekte in Regionen finanziert werden, die nicht mehr zu den Ziel-1-Konvergenzregionen gehören, sofern die Kommission diese Projekte billigt. Das ist etwas, das sich alle diese Regionen gewünscht haben.

Ferner ist es uns gelungen, einen speziellen Artikel über die nachhaltige Entwicklung und die Umwelt in den Text aufnehmen zu lassen. Das heißt, wir haben etwas erreicht, was wir seit Jahren als die „Ökologisierung“ der Strukturfonds bezeichnet haben. Jetzt gibt es eine starke Rechtsgrundlage dafür, dass in Zukunft keine Umweltschäden im Rahmen der Strukturfonds verursacht werden dürfen.

Gleichzeitig haben wir die Stadtpolitik gestärkt. Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, konkretere Voraussagen für ihre Städte zu geben. Diese Verpflichtung beinhaltet, dass sie eine spezielle Liste von Städten vorlegen müssen, die für die Behandlung städtischer Probleme ausgewählt wurden. Zudem haben wir mit der Kommission eine gemeinsame Erklärung über eine Zwischenbewertung der Folgen der Aufhebung der Mittelbindung aufgrund der N+3/N+2-Regel unterzeichnet, da infolge dieser Regelung möglicherweise Probleme auftreten können.

Heißt das, dass wir vollkommen zufrieden sind? Ehrlich gesagt, nein. Ich verweise zum Beispiel auf die Bonusse der britischen Präsidentschaft, die in gewissem Maße den kohärenten Charakter der Verordnung verändert haben. Ich verweise außerdem darauf, dass wir unsere Auffassungen bezüglich der so genannten Leistungsreserve nicht durchsetzen konnten, die durch die Neuverwendung von Mitteln gebildet werden soll, für die die Mittelbindung auf der Grundlage der N+2- bzw. N+3-Regel aufgehoben wurde. Eine weitere Verzögerung würde jedoch auch bedeuten, dass sich der Beginn der Programme verschieben würde, was schlecht für die Regionen und die weniger wohlhabenden Mitgliedstaaten wäre. Das ist daher ebenfalls ein zwingender Grund für uns, dieser Verordnung zuzustimmen.

Wir gehen jetzt von der Theorie zur Praxis über. Wenn wir ehrlich sind, kann ja auch die beste Verordnung Probleme bereiten, wenn sie nicht korrekt umgesetzt wird. Die große Herausforderung, vor der wir alle, insbesondere die Kommission, die Mitgliedstaaten und die Regionen, stehen, liegt darin, jetzt für die korrekte Umsetzung der Verordnung zu sorgen. Diese Herausforderungen stellen sich sowohl für die alten Mitgliedstaaten, die ihre Fehler aus der Vergangenheit nicht wiederholten sollten, als auch für die neuen Mitgliedstaaten, die sich hüten sollten, die Fehler bestimmter alter Mitgliedstaaten bei der Ausschöpfung und Verwendung der Mittel zu wiederholen.

Das Parlament wird während des gesamten Verfahrens präsent sein, um die Strukturmaßnahmen, die stets den weniger wohlhabenden Mitgliedstaaten und Regionen der Europäischen Union zugute kommen sollten, zu überwachen und einzufordern.

(Beifall)










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