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Ansprachen

up one level
Rede von Elmar Brok (EVP-ED, Deutschland),
Vorsitzender des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten, Menschenrechte, gemeinsame Sicherheit und Verteidigungspolitik,
vor dem Europäischen Parlament
am Dienstag, den 11. Januar 2005



Europäische Verfassung



Brok (EVP-ED), Verfasser der Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten.– Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Wir haben hier einen Verfassungsvertrag bekommen, auf der Grundlage der Arbeit eines Konvents, der mehrheitlich aus Parlamentariern bestand. Und dieser Durchbruch ist möglich gewesen, weil es ein parlamentarischer Durchbruch war und die Entwicklung Europas nicht mehr den Diplomaten überlassen wurde. 90% dieses Konvententwurfes sind dann durch die Regierungskonferenz gegangen, und ich glaube, dass diese Methode, durch die die Völker Europas über gewählte Vertreter beteiligt waren, ein entscheidender Punkt für die Fortschritte war.

Nicht alles in dieser Verfassung ist perfekt, aber es ist besser als das, was wir heute haben. Das, glaube ich, ist das Entscheidende. Dieser Verfassungsvertrag verstärkt die Rechte der Bürger. Durch die Charta der Grundrechte werden die Bürger Anspruchs- und Schutzrechte haben. Er verstärkt die Rechte der Bürger, weil in Zukunft die Wahl des Kommissionspräsidenten unmittelbar von der Wahl zum Europäischen Parlament abhängt. Das Bürgerbegehren stärkt die Bürger wie auch die Ausweitung der Rechte des Europäischen Parlaments. Diese Verfassung ist transparenter geworden, weil sie in der Kompetenzordnung Klarheit schafft, weil der Rat bei der Gesetzgebung öffentlich tagen muss – zumindest wenn es um die Entscheidungen geht – und weil durch die klarere Zuordnung die Verfahren verständlicher werden.

Durch die – nicht ausreichende, aber doch erhebliche – Ausweitung der Mehrheitsentscheidungen wurde die Effizienz der Europäischen Union gestärkt, wie dies auch in anderen Bereichen zum Ausdruck kommt, beispielsweise bei der Beseitigung der Säulenstruktur und der Einführung einer einheitlichen Rechtspersönlichkeit sowie insbesondere bei den wesentlichen Fortschritten im Bereich der Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik.

Wir haben ein Europa, das sich auf Werte gründet. Die Charta der Grundrechte, die in meinem Verständnis sehr stark auf dem christlichen Menschenbild beruht, ist – glaube ich – eines der Wunder. Sie ist ja schon von einem vorherigen Konvent erarbeitet worden. Das Wunder ist jetzt, dass sich so viele Völker auf einer solchen gemeinsamen Wertegrundlage orientieren können und dass sich in Zukunft unsere Gesetzgeber ständig – auch rechtlich verbindlich, nicht nur politisch – daran orientieren müssen, dass diese Werte eingehalten werden.

Wir wollen, dass dies ein Gemeinschaftseuropa ist, das war der Wille des Konvents. Wir müssen jetzt bei der Implementierung dieser Verfassung Wert darauf legen, dass dieser Wille des Konvents auch beibehalten und nicht durch technokratische Umsetzungsversuche verändert wird.

Wir haben ja schon ein Übungsfeld in diesen Tagen, nämlich den Auswärtigen Dienst, wo – wie man immer wieder hört – in den Korridoren der nationalen Außenministerien bereits versucht wird, der Kommission und damit dem Gemeinschaftseuropa und dem Parlament Zuständigkeiten streitig zu machen, um auf diese Art und Weise eine neue intergouvernementale Behörde aufzubauen.

Diese Europäische Union ist auch im Bereich der Außenvertretung Gemeinschaftseuropa, wie wir in den Außenbeziehungen, bei der Entwicklung und in vielen anderen Tätigkeitsbereichen sehen, und dies darf nicht durch die Technokratie der Zuordnung eines auswärtigen Dienstes verändert werden. Ich möchte Rat und Kommission darauf hinweisen – der Kommission, haben wir ja in dieser Frage große Rechte erstritten, denn ohne ihre Zustimmung geht es nicht –, dass wir in dieser Frage sehr aufmerksam sein werden.

Dieses Europa hat eine Kompetenzordnung, die deutlich macht, dass ihm die Kompetenzen, die es hat, von den Mitgliedstaaten verliehen wurden, und dass aus diesem Grunde dieses Gerede über einen Superstaat kompletter Unsinn ist.

(Beifall)

Denn die Mitgliedstaaten sind weiterhin Träger der Souveränität, und jede Zuständigkeit, die nicht ausdrücklich als europäische definiert ist, bleibt nationale Zuständigkeit. In diesem Sinne ist diese Verfassung besser als alles andere, was wir bisher hatten. Gerade die Gegner des Superstaates müssen für diese Verfassung sein, weil Nizza in ihrer Argumentation schlechter ist. Das ist die Wahrheit, und ich möchte doch Herrn Allister und Herrn de Villiers bitten, sich die Dinge ehrlich anzuschauen und ihren Wählern und ihren Bürgern nicht etwas Falsches zu erzählen.

Dieses Europa will dort Souveränität poolen, wo wir als einzelne Staaten zu schwach sind, um es alleine zu machen. Das heißt, wir wollen nicht Souveränität wegnehmen, sondern wir wollen sie für unsere Bürger dort zurückgewinnen, wo wir sonst nicht handeln können.

Selbst beim Tsunami sagen wir jetzt, dass die nationalen Staaten nicht mehr allein helfen können, weil wir das nicht schaffen. Und aus diesem Grunde geht es darum, unsere Völker zu stärken, indem wir zusammenstehen, um in dieser globalisierten Weltordnung eine Überlebenschance zu haben. Das ist doch der Sinn dieses europäischen Unternehmens mit dem klassischen Ziel, Krieg in Europa unmöglich zu machen. Und dieses Ziel dürfen wir nicht aus den Augen verlieren. Dabei müssen die Bürger, die Staaten und die Völker ihre Identität bewahren. Ich möchte mich auch in Zukunft als Deutscher darüber ärgern können, wenn wir gegen die Niederlande ein Fußballspiel verlieren. Wir wollen unsere Identität bewahren. Denn in der Vielfalt ist der Reichtum. Aber das kann doch nicht heißen, dass wir dort, wo wir nur gemeinsam stark sind, nicht gemeinsam handeln.

Wir sollten darauf achten, dass die Ratifikation der Verfassung gelingt. Nicht die nationale Tagespolitik darf in den Mitgliedstaaten und ihren Parteien entscheiden, wie man mit dem Ratifikationsprozess umgeht, sondern das historische Moment, und hier wird sich zeigen, wer Staatsmänner in seinen Mitgliedsländern hat und den Ratifikationsprozess vorantreibt.

(Beifall)




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