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AnsprachenRede von Elmar Brok (EVP-ED, Deutschland), Vorsitzender des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten, Menschenrechte, gemeinsame Sicherheit und Verteidigungspolitik, vor dem Europäischen Parlament am Mittwoch, den 19. November 2003 Bericht über den Fortgang der Arbeiten der Regierungskonferenz, einschließlich der Haushaltskapitel Brok (EVP-ED). Herr Präsident, Herr Ratspräsident, Herr Kommissar, Kolleginnen und Kollegen! Die gestrige Sitzung hat wohl deutlich zum Ausdruck gebracht, dass ein Abschluss im Dezember erreichbar ist. Denn die Fragen, die sehr strittig sind, sind letztlich wenige Fragen, bei denen wir auch im nächsten Jahr nicht klüger sein werden. Deswegen ist die italienische Ratspräsidentschaft zu ermutigen, ihren bisherigen Kurs fortzusetzen und so eng wie möglich am Konventstext zu bleiben, weil er die Balance darstellt, die schwer durch eine andere ersetzt werden kann. Dieses wird insbesondere auch bei dem Dokument, das nächste Woche beim Konklave vorgelegt wird, der Fall sein. Ich glaube, dass unter dieser Voraussetzung die Chance besteht, diese Konferenz zu einem Abschluss zu bringen. Wir müssen allerdings sehen, dass immer noch widerstreitende Kräfte im Gange sind, die versuchen, dies außer Kraft zu setzen. Wir haben dies hier schon im Zusammenhang mit dem Legislativrat diskutiert. Aber auch dieses Haus hat ja richtigerweise in dieser Woche im Zusammenhang mit dem Budgetrecht Beschlüsse gefasst, und, Herr Präsident, Sie haben darauf hingewiesen. Bei beidem - beim Legislativrat, um keine Transparenz zuwege kommen zu lassen und die nationalen Bürokratien weiter arbeiten zu lassen wie bisher, und bei der Untergrabung des Rechtes des Parlaments beim Haushalt - werde ich an eine Filmserie erinnert, deren zweiter Teil lautete: "Das Imperium schlägt zurück". Das Imperium der nationalen Ministerialbürokratien nämlich. Der dritte Teil dieser Filmserie hieß: "Das Gute siegt", so dass die gute Chance besteht, dass dies alles doch noch abgewehrt werden kann. Im Zusammenhang mit dem Budgetrecht hat die italienische Ratspräsidentschaft bei der vorletzten Sitzung ja schon entsprechende Schritte unternommen, um es zu gewährleisten, und ich hoffe, dass dies die Position bis zum Schluss bleibt. Jedenfalls müssen wir eines deutlich sagen: Beide Gesetzgeber müssen in Öffentlichkeit tagen, das sind wir unseren Bürgerinnen und Bürgern im Sinne der Transparenz schuldig. Und es ist weiterhin zu sehen: Das Budgetrecht ist das Königsrecht eines jeden Parlamentes, und es ist klar der Kriegsfall, wenn es in diesem Budgetrecht zu Veränderungen kommt, die vom Parlament nicht zu akzeptieren sind. Auch das wird sicherlich im Auge behalten werden. Da gibt es die so genannten Machtfragen: Stimmrecht im Rat, Zusammensetzung und Stimmrecht in der Kommission und die damit zusammenhängenden Fragen mit der Besetzung des Europäischen Parlaments. Mir ist sehr bewusst, dass dies von den Staats- und Regierungschefs wahrscheinlich erst in der letzten Nacht gelöst werden kann. Aber wir sollten uns ein paar Überlegungen vor Augen halten - ob man beispielsweise die threshhold von 60 auf 66 hinaufsetzt - oder andere Überlegungen bei der Kommission. Bei der gesamten Kompromissbereitschaft darf ein Gedanke nicht verloren gehen, nämlich der Gedanke der Effizienz. Es muss deutlich sein, dass die Entscheidungsfähigkeit des Rates in einer erweiterten Union gewährleistet sein muss, und deswegen ist vom Konvent der Vorschlag gemacht worden, wie er gemacht worden ist, und dies darf nicht aus den Augen verloren werden. Wir haben Nizza kritisiert - und das muss auch, Herr Verheugen, unseren polnischen Freunden von vorneherein klar gewesen sein -, weil das Stimmverfahren im Rat uns nicht ausreichte, um uns in eine erweiterte Union zu führen. Und man kann jetzt in den Beitrittsländern nicht sagen, dass man im Referendum die Details und Mechanismen des Vertrages von Nizza vorgelegt habe, die man jetzt meint als Legitimation im Rahmen der Diskussionen der Regierungskonferenz vorzulegen. Bei gutem Willen muss die Effizienz im Vordergrund stehen, dies natürlich immer verbunden mit dem notwendigen Maß an demokratischer Legitimation. Ich habe manchmal die große Sorge, dass manche Regierungen nicht denken: "Wie ist die Europäische Union in der Lage, eine Mehrheit für eine notwendige Entscheidung zustande zu bringen?", sondern überlegen: "Wie kann ich am ehesten eine Blockade zustande bringen?". Das Denken von dieser Seite her macht uns Sorgen, und wir sollten versuchen, dies in Ordnung zu bringen. Bezüglich des Amtes des Außenministers, das in der letzten Sitzung angesprochen worden ist, möchte ich darauf hinweisen, dass es immer um eine dreifache Rolle geht und nicht um einen Doppelhut. Nämlich volles Mitglied der Kommission, hoher Beauftragter des Rates und Vorsitzender des Rates. Alle drei Dinge müssen zusammenkommen, damit es funktioniert. Wir als Parlament möchten uns auch nicht auf ein Geschäft einlassen, wonach er nicht so ganz vollgültiges Mitglied der Kommission ist. Es ist außerordentlich wichtig, dass er vollgültiges Mitglied der Kommission ist, weil nur dann wirklich demokratische Kontrolle und demokratisches Ins-Amt-Kommen möglich sind, d. h. die Legitimation von dieser Seite gewährleistet ist. Wir möchten auch nicht, dass die Kommission letztlich ein Stückchen aus dem außenpolitischen Bereich herausgezogen wird, wenn hier nicht die volle Verantwortlichkeit für den Bereich der heutigen Zuständigkeit gegeben ist, und damit auch das Parlament indirekt aus dieser Verantwortlichkeit herausgezogen wird. Deswegen werden wir sehr stark auf diesen Zusammenhang aller drei Dinge Wert legen. Er muss auch Vorsitzender des Außenministerrates sein, weil nur dann gleichzeitig Kohärenz und Kontinuität hergestellt werden, weil es nur dann wirklich einen Sinn macht, diese Position so zu schaffen. Abschließend noch eine Bemerkung zur Revisionsklausel. Ich möchte daran erinnern, dass der Vorschlag, der in dem Brief von Amato, Duff und mir vorgelegt worden ist, in der Tat noch einmal erläutert werden sollte. Es sollte eine Öffnung geben, mit Ausnahme der Bereiche "Veränderung von Kompetenzen" und "Charta der Grundrechte", die natürlich weiterhin im bisherigen Verfahren bleiben muss. Aber es gab eine Überlegung im Konvent, an die wir uns erinnern sollten: eine Revisionsklausel mit Öffnung und gleichzeitig die Austrittsklausel zu haben. Jetzt ist nur noch die Austrittsklausel übrig geblieben, und ich glaube, hier ist eine Schieflage entstanden, über die wir noch nachdenken müssen. |
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